Auch in der LdN wird das Narrativ immer und immer wieder wiederholt, dass das Heizungsgesetz von Robert Habeck maßgeblich für den Hass auf die GRÜNEN gesorgt hat. Dabei wird immer wieder insinuiert, dass der ursprüngliche Entwurf konkrete Heizungstechnologien verboten hätte („Verbotspartei“).
Nicht der (vermutlich von der FDP) durchgestochene und von der BILD veröffentliche Entwurf hat für den Schaden bei den GRÜNEN gesorgt, sondern (1) derjenige, der das durchgestochen hat, (2) das falsche Framing, dass die BILD verwendet hat („Heizungs-Hammer“) und immer noch verwendet, (3) das ebenso falsche Framing, dass die FDP („Heizungsverbot“, „handwerklich schlecht gemacht“), CDU (Mario Voigt: „Energie-Stasi“) und CSU („grüne Verbotsideologie“) verwendet hat und immer noch verwendet. Leider haben auch die Medien sich nicht mit Ruhm bekleckert (siehe die Analyse der klimareporter, s.u.).
Noch immer sind viele Gesprächspartner von mir völlig überrascht, dass im Entwurf keine laufenden Heizungen verboten werden sollten oder dass das Wort Wärmepumpe (oder Synonyme dafür) im Gesetzentwurf nie vorkam und dass das Gesetzt von Anfang an technologieoffen war.
Leider hat sich dieses falsche Narrativ und Framing im öffentlichen politischen Bewusstsein festgesetzt wie ein Krebsgeschwür. Und auch die Hosts der Lage sind davon nicht frei. Selbst Perplexity.ai plappert das nach und erst auf konkrete Rückfragen werden etliche Punkte korrigiert. Eine systematischer, analytischer Vergleich des durchgestochenen Entwurfs mit dem verabschiedeten Gesetz im Sinne einer Synopse habe ich bis heute nicht gefunden.
Ich habe daher mal recherchiert, was eigentlich die wesentlichen Unterschiede zwischen dem durchgestochenen Entwurf
Tatsache ist:
- Schon der durchgestoßene Entwurf war Technologieoffen (65 % Regel): Es gab niemals ein Verbot bestimmter Technologien, sondern neue Heizungen musste zu 65 % mit erneuerbaren Energien befeuert werden - so, wie ausdrücklich mit im Koalitionsvereinbarung auch mit der FDP vereinbart: „ Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden“. Genau so stand es dann auch schon im durchgestochenen Gesetzentwurf. Auch hybride Heizungen ware also von Anfang an vorgesehen! Dass die FDP damals letztlich durchgesetzt hat, dass auch sog. H2-Ready-Gasheizungen unter diese Regelung fall, hat das Gesetzt nicht technologieoffener gemacht, vielmehr war das sogar total technologie-spezifisch (und sachlich völlig unsinnig)
- Der Vorgänger, das Energiegebäudegesetzt von 2020, hatte schon Ölheizungen ab 2026 verboten - so ganz und gar nicht technologieneutral. Hat hat niemand von „Heizungsverbot“ gesprochen, denn das Gesetz kam aus demCDU-Ministerium von Herrn Altmeier.
- Bereits im ersten Referentenentwurf gab es eine 40%ige Förderung. Das hält viele nicht davon zu behaupten, Habecks Entwurf hätte keine Förderung enthalten, da diese noch nicht abgestimmt gewesen wäre. Die Horrormeldungen über die angeblichen Kosten, die da auf Hauseigentümer zukommen, waren größtenteils an den Haaren herbeigezogen.
- Es ging immer nur um neue Heizungen. Und das aus gutem Grund: Es ist völlig sinnfrei, in 2024 fossile Heizungen neu zu verbauten, wenn (a) wir ab 2035 klimaneutral sein wollen, (b) diese Heizungen in absehbarer Zeit für die Besitzer wesentlich teurer betrieben werden als klimaschonende Heizungen.
Tatsache ist auch:
- Die durchaus sehr sinnvolle Pflicht der Kommunen, eine kommunale Fernwärmeplanung zu erstellen und die Pflicht, die Vorschriften für Heizungen in Bestandsgebäuden davon abhängig zu machen, ist erst in der parlamentarischen Beratung - nach meiner Erinnerung nach Drängen der FDP - ins Gesetz gekommen. Das aber wohl eher, weil die extrem großzügige Frist, nach der die Kommunen die Wärmeplanung bis 2028 vorlegen sollten, eine massive Verwässerung für die Pflicht bedeutete, in Bestandsgebäuden beim Heizungstausch sich für klimaschonende Varianten zu entscheiden.
- Die parlamentarischen Verhandlungen haben den Entwurf aber auch stark verwässert. So wurden die Fristen, ab dem die 65 % -Regel greift, deutlich nach hinten geschoben. Außerdem gilt diese Regelung nur in Neubaugebieten. Für Bestandskunden gab es eine sehr viel längere Übergangsfrist, die noch an die kommunale Fernwärmeplanung gekoppelt wurde.