LdN399: Definition "Große Koalition"

Lieber Philip, lieber Ulf,

in der Analyse der Landtagswahl in Brandenburg verwendet Ihr mehrmals den Begriff „Große Koalition“ implizit für eine Regierung aus SPD und CDU. Diese Konstellation wäre aber gerade keine „Große Koalition“, da eine solche aus den größten zwei (im Regelfall, können auch mehr sein) Fraktionen gebildet wird, im Fall Brandenburgs also SPD und AfD.

Auch wenn die „GroKo“ in Deutschland klassischerweise aus CDU/CSU und SPD gebildet wird, haben diese nunmal kein Copyright auf den Begriff. Es wäre angebracht, hier begriffliche Klarheit anzustreben. :slight_smile:

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Das Schwarze Brett muss nicht schwarz sein, die Christlich Demokratische Union nicht sonderlich christlich und eine Große Koalition nicht groß – das ist ein weitverbreitetes sprachliches Phänomen und meines Erachtens führt das nur zu sprachlichen Verrenkungen, wenn man hier übergenau sein will.

Da gehe ich aber mit DanielM. Eine große Koalition ist begrifflich ziemlich klar definiert. Gerade durch die gegebenen Nachteile einer solchen wie Mehrheitsverhältnisse und eventuelle einer 2/3 Mehrheit ohne Opposition ist der Begriff „Große Koalition“ gerade nicht exklusiv für eine Koalition aus SPD und CDU.

In der Vergangenheit - und vermutlich auch in naher Zukunft - werden das für einzigen Parteien sein, die eine 2/3-Mehrheit erzielen konnten, da sie nun mal die zwei Volksparteien sind. Damit weiß jeder, wer mit dem Begriff gemeint ist. Auch wenn die SPD mittlerweile zur Volkspartei ohne Volk verkommen ist.
Wer jedes Wort auf die Goldwaage legt (was soll das nun? Wie kann man Wörter auf eine Waage legen), könnte sich aber aufgrund der derzeitigen Situation wirklich daran stören.