LdN389 - Gemeinnützigkeit und Demonstrationen

Ich möchte eine kleine Ergänzung zum Thema Gemeinnützigkeit aus der aktuellen Folge geben und damit auch einen Hinweis.

1)Die Verleihung der Gemeinnützigkeit gem. § 52 AO erfolgt auf Grundlage der Satzung (Rahmen durch BGB und AO). Selbst wenn ich die Organisation von politischen Demonstrationen gegen Rechts unter Nr. 24 (§ 52 (2) Nr. 24 AO) subsumiere, muss dieser Zweck auch in der Satzung stehen UND die Gemeinnützigkeit muss entsprechend auch beschieden werden durch Verwaltungsakt (Entweder § 60 oder § 60a AO)
Nur dann fällt diese Tätigkeit unter die Gemeinnützigkeit und wäre damit vollumfänglich geschützt und gefördert durch das Gesetz.

2)Wenn mich die Gemeinnützigkeit nicht schützt (oder eben es nicht zu meiner Gemeinnützigkeit zählt) ist die logische Konsequenz, dass die Veranstaltung zu einem s.g. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wgB) wird. Diesen kann ich sehr wohl auch gemeinnützigkeitsunschädlich betreiben, sofern ich mit anderen Geschäftsbetrieben den Verlust aus dieser Tätigketi auffangen kann.
(Problem ist dann, ich darf für zweckgebundene Spenden für diese Veranstaltung keine Spendenbescheinigungen ausstellen, da wgB)

3)Immer Gemeinnützigkeitsschädlich wäre es, wenn diese Veranstaltungen den Verein prägt, also zu seiner Haupttätigkeit wird. Ob das quantitativ zu beurteilen wäre oder qualitativ - kann ich spontan nicht beurteilen und wäre ggf. mit dem zuständigen Finanzamt vorab zu klären.

4)Die Satzung eines gemeinnützigen Vereines ist sein eigenes Gesetz. Zu beachten ist, dass viele nicht politische Vereine sich in die Satzungen Klauseln schreiben wie „nicht politisch oder religiös Tätig“. Das sieht man vor allem bei Sport- oder Kunst-Vereinen. In diesem Fall wäre eine Ausrichtung einer politischen Veranstaltung nicht nur ein gemeinnützigkeitsrechtliches Problem sondern der Verein wäre ggf. sogar Löschungsfähig, sofern er e.V. ist.

5)Ich selbst stand als Vorstand eines Sportvereins (1.700 Mitglieder) vor genau dieser Frage, ob wir uns als Unterstützer/Mitorganisatoren auf ein Plakat drucken lassen wollen für eine Demonstration gegen Rechts, bzw. hier war es sogar noch offener Betitelt „Für die Demokratie und Vielfalt“.
Wir haben darüber diskutiert, ob ein Sportverein hier mit machen sollte.
Persönlich ist meine Antwort klar und eindeutig. Aber Strukturell durchaus zu hinterfragen.

Dies als kleiner Denkanstoß und ggf. Hinweis für das Vorgehen bzw. die Fragen die man sich stellen sollte.

Nachträgliche Ergänzung:

Es gibt ein Papier des Bundestages zum damaligen Attac Urteil.

Hier werden vorab auch einige der grundsätzlichen Punkte analysiert.

Und zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit hatte ich vergessen zu erwähnen:

Der Rückabwicklungszeitraum bei Verlust der Gemeinnützigkeit beträgt 1-11 Jahre. Je nach Schwere des Verstoßes. Die Vorgaben sind zum einen in der Mittelverwendung zum anderen in der Geschäftsführung (§ 61 AO und § 63 AO).

Und hier noch die Konsequenzen im Überblick:

-Körperschaftsteuer: Verlust der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (45 T€) – Beibehaltung des Freibetrages (5 T€ - § 24 KStG ist eine allgemeine Vorschrift.). Gewerbesteuer verhält sich identisch.

-Echte Mitgliedsbeiträge bleiben steuerfrei § 8 (5) KStG ist eine allgemeine Vorschrift. (Die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben bleiben aber auch nicht abzugsfähig § 3c (1) EStG). Dies würde nur nicht gelten, wenn die Mitgliedsbeiträge keine echten Mitgliedsbeiträge wären.

-Spenderhaftung: § 10b (4) EStG: 30%, s.g. Strafsteuer.

-Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterpauschalen sind nicht mehr befreit nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG. Damit ggf. Lohnsteuer und vor allem SV-rechtliche Konsequenzen.

(Dann gibt es noch ein paar kleinere Punkte wie Grundsteuerbefreiungen im Zweckbetrieb/steuerfreien wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ggf. Schenkungsteuer usw.)

Wenn man die Ergebnisse der Vereine auf dieser Grundlage anschaut, ist – so wie ihr es in der LdN korrekt beleuchtet habt – die Spendenhaftung der größte und schlimmste Brocken. Aber auch die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sind nicht irrelevant durch die SV-Konsequenzen.

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Herzlichen Dank für die ausführlichen Ergänzungen!