Das war vielleicht ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Ich glaube es geht eher darum, dass Emotionalität sachliche Argumente nicht ersetzen kann. Emotionalität in Verbindung mit dem Vorbringen sachlicher Argumente finde ich völlig ok, wenn damit kein Angriff auf das Gegenüber verbunden ist.
Wir drehen uns nach meinem Empfinden in diesem Thread aber auch immer wieder im Kreis.
Das ist nur eine Perspektive. Bei §218 „Schwangerschaftsabbruch“ steht der Logik nach der Schutz des ungeborenen Lebens im Vordergrund.
Man könnte es genauso polemisch umdrehen und Abtreibungsbefürworter als „Tötungsbefürworter“ framen, was aber natürlich ebenfalls keinen Beitrag zu einer sinnvollen Auseinandersetzung mit dem Thema liefert.
Ich glaube Du betrachtest das zu isoliert auf die Geburt als Akt, den nur die Gebärdende durchführt.
Das ist sicherlich richtig. Gleichzeitig kann aber genauso wahr sein, dass auch Männer sich damit auseinandersetzen, dass die Partnerin nicht ungewollt schwanger wird. Betroffene im Sinne von „ein Kind haben“, mit allen Konsequenzen, sind auch Männer.
Auch kommt mir ein wenig begrenzt vor, dass es beim Thema Abtreibung nur um den körperlichen Schutz der Gebärden ginge und nicht viel eher darum, dass man das Baby „nicht möchte“ - aus welchen Gründen auch immer.
Ausgeblendet wird auch, dass man das Risiko einer Schwangerschaft auf 0 reduzieren kann.
Der Punkt ist doch, und es wurde schon zig mal erwähnt, dass den Rechten der Schwangeren auch andere Rechte entgegenstehen. Wo bleibt bei dieser Sicht denn das Recht des Kindes auf Leben?
Es handelt sich daher um eine Abwägung, die im Podcast ja auch als solche dargestellt wurde.