Hallo,
IANAL (I’m not a lawyer. Moderation: Mag sein, dass ich zu alt füralle neuen Abkürzungen bin, aber ich wäre dankbar, wenn ihr es einfach ausschreiben könntet, damit ich nicht erst googeln muss), aber eventuell wurde in der ganzen Diskussion ein sehr wichtiger Punkt vielleicht wirklich noch nicht betrachtet.
(1) Das Anlegen oder Eröffnen von neuen Wegen, Fußpfaden, Trails oder Fahrspuren im Wald durch Dritte ist nur mit Zustimmung des Waldbesitzenden zulässig.
Soweit klar, hier geht es um die Veränderung von Tatsachen vor Ort.
(2) Die erstmalige Ausweisung und Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen, von Sport- und Lehrpfaden auf bestehenden Wegen außerhalb bereits ausgewiesener Wanderwege bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Hier geht’s auch nur um Veränderungen der Situation vor Ort (Schilder).
(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
Ich lese hier kein Verbot, Wege in OSM zu übernehmen.
Der Knackpunkt ist die Stelle „als virtuelle Routen oder Trails“ (wobei Trails wohl hätte in Anführungszeichen stehen sollen - oder noch besser - erstmal definiert werden müssen; ich denke, die Motivation waren Apps wie „Trailforks“, welche Sammlungen von MTB-Trails zur Verfügung stellen).
Vorhandene Wege (laut Text alles was ein- und zweispurig ist) sollen nicht auf Diensten wie Komoot für das Routing („virtuelle Routen“) verwendet werden und bei OSM nicht in z. B. Radrouten-Relationen zusammengefasst werden.
Am Ende würde das bedeuten, dass kein (in Deutschland gehostetes) Fahrrad-Routing-Programm mehr durch irgendeine Art von Wald routen dürfte. Das wäre ziemlich krass.
Es kann sein, dass ich das komplett falsch lese – ich hoffe zumindest stark, dass das der Fall ist.