LDN 388: Wärmepumpe, Energiewende und Mieter

Zum Abschnitt Wärmepumpe und deren Effizienz mal eine Frage in die Runde:

Bei einem Eigenheim oder Neubau scheint es tatsächlich die aktuell sinnvollste Option zu sein.

Nun leben wohl über 53% der Menschen in Deutschland zur Miete.
EU-Vergleich: Deutschland Mieterland Nummer 1 - Statistisches Bundesamt.

Als Vermieter kommen da ja Wohnungsbaugessellschaften, Immobilienkonzerne, aber auch private Vermieter unterschiedlichster Art in Frage.
Alle wohl schon mit dem primären und legitimen Interesse, vorrangig Gewinne zu erwirtschaften.
Was heißt, das es dabei auch sinnvoll ist, nur dringend notwendige Investitionen zu tätigen. Manche mehr, manche weniger.

Was macht man jetzt als Mieter, wenn in der Mietwohnung (gehen wir mal von kleinen Einheiten mit 1-6 Mietwohnungen aus), wenn man da noch mit Öl oder Gas heizt?
Die Gastherme ist ggf mal in den letzten 5-10 Jahren erneuert worden. Vielleicht sogar die Ölheizung.

Nun wird durch den steigenden CO2 Preis das Gas und Öl schrittweise teurer.
Diese Kosten trägt man als Mieter dann voll mit.
Mehr als ein Anbieterwechsel ist aber an Handlungsmöglichkeiten wohl nicht gegeben?

Als Vermieter hat man da doch wenig Druck zur Modernisierung? Trotz ggf Beteiligung am CO2 Preis, bei der es sicher auch Schlupflöcher gibt. Und im ungünstigen Fall eine erfolgte Modernisierung eine Mieterhöhung zur Folge hat, welche die Ersparnis beim Heizen wieder auffrisst.

Beim Strom kann mal als Mieter ggf ein Balkonkraftwerk installieren, was aber auch nur begrenzten Ertrag bringt, also man kann damit nicht den kompletten Strombedarf decken.

Aber welche Handlungsmöglichkeiten bleiben als Mieter, wenn ein Vermieter sein Mietobjekt vorrangig als Einnahmequelle sieht?

Freue mich auf Anregungen.

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Nein, das ist falsch. Der CO2-Preis muss vom Vermieter anteilig mitgetragen werden. Der Anteil des Vermieters an diesen Kosten ist höher, je weniger energieeffizient das Haus ist: CO2-Kostenaufteilung: Rechenhilfe aus dem Ministerium | Haus & Grund Verlag

Der Sinn dieser Regelung ist genau das, was du bemängelst: das Vermieter einen Anreiz zur Modernisierung von Heizungen haben.

Ja, das Risiko ist gegeben. Ob das im Einzelfall auch zutrifft, lässt sich nur für den Einzelfall bestimmen. Da gibt es zu viele Variablen. Allerdings reduzieren staatliche Förderungen (z.B. KFW-Tilgungszuschüsse) die Höhe der Summe, die der Vermieter zur Berechnung der Mietsteigerung anwenden darf.

Insofern ist aus Sicht von Mietern eine möglichst großzügige staatliche Förderung für den Heizungstausch in Mietgebäuden die finanziell beste Politik. Allerdings stellen sich da natürlich Gerechtigkeitsfragen, denn der Staat fördert damit die Kapitalentwicklung einer sowieso schon wohlhabenden Bevölkerungsschicht.

Keine konkreten. Auf die Wahl der Heizung hat der Mieter rechtlich keinerlei Einfluss, er muss nehmen, was der Vermieter zur Verfügung stellt. Am Rande können Mieter zum Beispiel über die Nutzung intelligenter Heizungsthermostate, das regelmäßige Warten der Heizkörper durch Entlüftung und natürlich durch das Anpassen des eigenen Heiz- und Lüftungsverhaltens die eigenen Heizkosten senken (aus meiner Erfahrung bringen solche Maßnahmen, konsequent umgesetzt, zwischen 5 und 20% Einsparung, abhängig vom vorherigen Verhalten und dem technischen Stand der Heizung).

Was bei vielen Vermietern durchaus hilft: konstruktive Ansprache. Einfach mal freundlich fragen, ob es Pläne zur Modernisierung der Heizung gibt und ob der Vermieter darüber in einen Austausch gehen möchte.

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Wie funktioniert das in der Praxis? Ich habe einen eigen Strom- und Gasanbieter, den ich frei wählen kann, wie meine Mit-Mieter auch.
Diese Kosten tauchen also erstmal nicht in den Nebenkosten auf. Die trage ich also alleine und kann sie nur durch mein Eigenverhalten beeinflussen. (Was beim Gas gut funktioniert, beim Strom aufgrund zweier Durchlauferhitzer für Warmwasser nur bedingt).

Also wie trägt der Vermieter hier den CO2 Preis mit?

Bei deinem Rechner komme ich auf Anteil Mieter 100%….

Zudem heißt das, das 53% der Menschen in Deutschland vom Wohlwollen ihrer Vermieter abhängig sind beim Thema Wärmepumpe.

Also quasi nur eine Option / No-Brainer für die Hälfte der Bevölkerung?

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Erstmal sind davon nur die Heizkosten betroffen. Strom und Warmwasserbereitung (für z.B. Dusche) hat ja nichts mit dem baulichen Zustand des Gebäudes zu tun, sondern ausschließlich mit dem Verbrauchsverhalten der Mieter.

Wie das in der Praxis bei einem eigenen Gasanbieter (z.B. bei einer Etagenheizung) abgerechnet wird weiß ich nicht. Im Falle einer Zentralheizung für mehrere Mietparteien muss der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden. Ich nehme an, dass du bei einer Etagenheizung mit eigenem Gasvertrag die CO2-Kosten vom Vermieter anteilig zurückfordern kannst, da müsstest du dich aber zum Beispiel beim Mieterschutzbund informieren.

Vermutlich, weil du in einer sowieso schon recht gut gedämmten Wohnung wohnst. Der Vermieteranteil kann theoretisch bis zu 95% betragen, wobei das denke ich nur in Ausnahmefällen eintreten dürfte.

Mehr oder weniger ja. Aber das ist eben einer der Kompromisse, die man als Mieter eingeht. Dafür gibt es ja andere Vorzüge (Flexibilität, kein Kapitaleinsatz, etc.).

Umweltpolitisch ist es deshalb aber natürlich wichtig, auch für Vermieter die passenden Anreize zu schaffen und diese mit Gerechtigkeitserwägungen abzustimmen. Für mich persönlich (auch als Vermieter) wären das zum Beispiel günstige Kredite für solche Sanierungsmaßnahmen.

Das ist so nicht ganz richtig: Über das GEG beziehungsweise die Europäische Gebäudedirektive (noch in deutsches Gesetz umzusetzen) baut sich auch neben der CO2-Bepreisung Druck auf. Ein weiterer Aspekt wird die EU-Taxonomie bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung sein.

Das trifft allerdings aber vor allem auf professionelle Wohnungswirtschaft (Wohnungsbaugnossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen, …) zu. Und da sind wir allerdings auch bei einem großen Thema in dem ganzen Spiel:

Wohnungsunternehmen müssen sanieren, aus politischen, aus handelsrechtlichen Gründen und tun das, allerdings kann ein Portfolio insgesamt nicht von heute auf morgen komplett saniert werden, auch in den nächsten 20 Jahren nicht.

Eine andere Kategorie sind die klassischen Einzelhausbesitzer, bei denen Investitionsentscheidungen viel mehr von Emotionen und „Glauben“ geleitet sind, als von Kompetenz und rationalen Entscheidungen. Insbesondere sind aber hier die Entscheidungen nicht in Portfolio-Strategien eingebunden, Einzelhausbesitzer könnten in der Theorie also freier über Zeitpunkte entscheiden. Hier könnte unter Umständen eine direkte Ansprache des Vermieters durch Mieterinnen und Mietern helfen. WEGs sind dagegen nochmal ein anderer Fall, kaum entscheidungsfähig und so gesehen eine Katastrophe.

Betroffen sind davon alle Emissionen, die vom nationalen Emissionshandel betroffen sind (Gas für Warmwasser also auch) außerdem Fernwärme.

Der Versorger muss auf der Abrechnung die verursachten Emissionen (kg CO2) wie auch den Betrag für die Emissionen ausweisen und mit einem Hinweis versehen, dass diese gegenüber dem Vermieter gelten gemacht werden können. Du schreibst letztlich dem Vermieter einen Brief, der muss das mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen.

Ah, ok.

Welchen Anteil man gegenüber man dem Vermieter geltend machen kann ergibt sich dann woraus? Auch aus der Abrechnung des Gasanbieters?

Edit: dazu die Frage: diese Rechte, solche Kosten beim Vermieter geltend machen zu können, werden jedem Mieter grundsätzlich auch direkt bekannt gemacht? Da es sich ja um eine Holschuld des Mieters handelt. Oder muss sich da jeder selbst schlau machen? Je nachdem wie transparent und verständlich die Information zugänglich ist.
Heißt wenn ein Mieter das nicht weiß und nichts tut, gut für den Vermieter?
Ist ja ein durchaus gängiges Prinzip in unserem Lande :wink: (erlebe ich täglich bei der Beruflichen Reha…)

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Aus dem von mir verlinkten Rechner. Die dazu nötigen Angaben findest du auf dem Energieausweis der Immobilie, den dir dein Vermieter auf Verlangen vorlegen muss.

Es gibt bestimmte Dinge, auf die der Vermieter nach Gesetz oder Rechtssprechung verpflichtet ist Auskunft zu erteilen. Der Aspekt der CO2-Bepreisung bei Etagenheizungen gehört glaube ich aber nicht dazu. Das muss vom Vermieter selbst angemahnt werden, was natürlich eine Auseinandersetzung mit dem Mietrecht voraussetzt (was aber ohnehin extrem zu empfehlen ist. Rechte zu haben hilft wenig, wenn man sie nicht kennt).

Klar, aber das ist ja bei praktisch allen Mieterrechten so. Wenn mein Mieter nicht weiß, dass es bestimmte Bedingungen für eine Mieterhöhung gibt und sich nicht informiert, dann kann ich ihm als Vermieter einfach einen Brief schreiben und eine Mieterhöhung ankündigen. Das ist nicht illegal (ausser es handelt sich um Wucher) und solange der Mieter von seinen Rechten gemäß der Gesetzeslage keinen Gebrauch macht, wird er wohl aus Unwissenheit zu viel Miete zahlen. (Ob das moralisch richtig ist steht auf einem anderen Blatt)

Es gibt da Ausnahmen. Zum Beispiel muss ich bei einer außerordentlichen Kündigung auf bestimmte Rechte des Mieters in der Kündigung ausdrücklich hinweisen, sonst verliert diese Kündigung ihre Wirkung – Aber auch das muss der Mieter ja erstmal wissen, eine Kündigung wird ja nicht automatisch von einem Gericht auf Wirksamkeit überprüft.

Erstmal Danke für die Informationen.

Werd da also nochmal tiefer recherchieren.

Mein Gasverbrauch ist extrem niedrig, also keine akute Panik, aber man muss ja für künftige Entwicklungen gerüstet sein. :wink: