"Kein Öffentliches Interesse" bei Gefährdung von Fahrradfahrenden

Lieber Philip, lieber Ulf, liebe Community,

ich bin Teil der Fahrradbubble und als Vielfahrer - wie Tausende andere Radfahrende und Zufussgehende - den Gefahren des Autoverkehrs ausgesetzt. Viele Menschen können von gefährlichen Situationen erzählen, in denen KFZ-Führende schwächere VerkehrsteilnehmerInnen nötigen, gefährden und dies entweder bspw. aufgrund der Bausweise moderner SUVs gar nicht mitbekommen oder aufgrund der eigenen „Nichtgefährdetheit“ als Verhalten an den Tag legen.

Der Tod des Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka a.k.a Natanom hat Viele bestürzt und es wurde darüber medial viel berichtet, bspw.:
Natenom: Reaktionen auf Tod von Fahrradblogger Mandalka.

Nicht erst seit diesem schlimmen Unfall, aber dann erst recht haben viele Radfahrende darüber berichtet bzw. selbst immer wieder feststellen müssen, dass Anzeigen, die gegen Autofahrende gestellt werden, weil sie die Radfahrenden in gefährliche Situationen bringen (zu wenig Abstand beim Überholen, Parken auf Fahrradwegen, etc.) in den meisten Fällen nicht zu einer Verurteilung führen, sondern die Verfahren mit der Begründung „Kein Öffentliches Interesse“ eingestellt werden.
Dies hat dazu geführt, dass Fry (ein weiterer Aktivist) eine Webseite aufgesetzt hat und mit dem Sammeln solcher Verfahren versucht, dieses Interesse herzustellen: https://www.keinoeffentlichesinteresse.org/
Ich stehe mit dem Betreiber der Seite in keinem Verhältnis.

Die große Frage, in der wir als Fahrradfahrende nun juristische Unterstützung benötigen: Wie können wir erreichen, dass „Kein Öffentliches Interesse“ nie wieder ernsthaft als Einstellungsgrund herhalten kann und welche Möglichkeiten gibt es, den Druck auf die Justiz und evtl. auch der Legislative zu erhöhen.

Unsere Hoffnung ist, dass wir mithilfe von erfolgreichen Verfahren (sprich Verurteilung von Menschenleben gefährdendem Verhalten von KFZ-Führenden gegenüber zufussgehenden und fahrradfahrenden Personen), die Verkehrssituation für die schwächeren Verkehrteilnehmer sicherer machen können.

Könntet ihr den genannten Sachverhalt bitte einordnen und wie immer bei eurem konstruktiven Journalismus weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie man die Situation verbessern könnte?
In Richtung GFF: falls Klagen helfen könnten, würden sich bestimmt Aktivisti finden, die auch diesen Weg beschreiten würden.

Ich habe versucht, mich als juristischer Laie in das Thema einzuarbeiten. Allerdings konnte ich wenig handfestes dazu finden, ab wann das „Öffentliche Interesse“ erreicht ist.
Als ganz naives Beispiel: es melden sich Tausende Menschen bei der o.g. Plattform an und bekunden, dass sie Interesse an den Verfahren haben > wäre das schon ÖI?

Vielen Dank im Voraus für eine mögliche Antwort und vielen Dank für eure tolle Arbeit mit dem Podcast!
D&S

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Nein. „Öffentliches Interesse“ bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft als Vertreterin der Öffentlichkeit Interesse hat. Faustregel: Je „bürgerlicher“ (weißer, wohlhabender, CDU-wählender) das Opfer ist, umso größer ist das öffentliche Interesse. Und natürlich wenn das Opfer Polizist ist. Dann ist das öffentliche Interesse automatisch immer gegeben, egal um was für eine Lappalie es sich handelt.

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