Der Fall Maja T - Bundesverfassungsgericht missachtet, Rechtstaat unterlaufen,

Was ist mit Maja T. passiert? Wer ist Maja und wie hat sie sich gegen Faschismus mobilisiert? Was hat dazu geführt, dass sie sich für Gewalt gegen Rassismus entschieden hat? Wie konnte passieren, dass Deutschland Maja an Ungarn ausliefert? Welcher Fehlentscheidung sind seitens Berliner Justiz, JVA Sachsen getroffen worden? Waren sie mit Absprache mit Majas Anwalt, Karlsruher Bundesgerichtshof ? Hatte jemand mit Ungarn eine inoffizielle Vereinbarung? Warum hat man Majas Eltern nicht informiert?

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Falls nicht allen klar ist, worum es geht:

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28.06.24
In den frühen Morgenstunden wurde unsere Freundin, unser Kind Maja von den sächsischen Behörden im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aus ihrem Bett in der JVA-Dresden geholt. Zwischen drei und vier Uhr in den Morgenstunden ist dies geschehen. Maja sollte abgeschoben werden. Ihr* wird vorgeworfen im Februar des letzten Jahres an Angriffen auf organisierte Nazis und Faschistinnen beteiligt gewesen zu sein. Der ungarische Staat sucht seit geraumer Zeit mit internationalen Haftbefehlen nach Maja und weiteren Personen, denen eine Beteiligung an den Tagen vorgeworfen wird. Seit Dezember saß Maja in Untersuchungshaft, immer mit Blick auf eine drohende Auslieferung. Eine Auslieferung nach Ungarn. In einen Staat der seit über zwanzig Jahren von Viktor Orban und seinen Getreuen immer ausgehöhlt wird, dessen Demokratie nicht mal mehr der Staatschef selbst als eine solche bezeichnet – wohlgemerkt mit Stolz. In diesem Land also, in dem Menschenrechte zumindest verhandelbar erscheinen, möchten wir niemanden inhaftiert sehen. Die Berichte der vormals Inhaftierten Ilaria Salis – auch ihr wurde vorgeworfen an den Taten beteiligt gewesen zu sein – zeichnen ein Bild von Mangelernährung, widrigen hygienischen Zuständen, Tierbefall und nicht zuletzt Schikane durch Anstaltspersonal. Maja soll nun im gleichen Gefängnis untergebracht werden. Die ungarischen Behörden präsentierten ihren neuesten Ermittlungserfolg in einem YouTube-Video, was den starken Staat zeigen und gleichmaßen Maja* demütigen soll. Niemand gehört in diese Verwahrung. Die Besonderheit von Maja*s Situation ergibt sich auch daraus, dass sich Maja als non-binär identifiziert. Das dieser Umstand sowieso unerträgliche Haftbedingungen noch verschlimmern wird, ist freilich eine Vermutung, hat sie doch aber ihre Berechtigung schauen wir auf die rare Berichterstattung queerer Menschen in Ungarn.

Wieder einmal unrühmlich aufgefallen sind im Ablauf dieses Skandals neben der GenSta Berlin auch die Soko Linx. In einer wahrhaften Nacht- und Nebelaktion, wurde Maja vor um vier geweckt und mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Auslieferung nun anstehe. Obwohl die ausführenden Beamten umgehend darüber informiert wurden, dass es eine laufende Beschwerde gegen diese Entscheidung gibt, lies man sich nicht beirren. Mit taktischer Höchstgeschwindigkeit ging es dann mit Maja an die österreichisch-ungarische Grenze um Fakten zu schaffen. Hierbei wurde ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bewusst ignoriert. Vor allem aber, wurde ein Mensch sowohl gegen den eigenen Willen, als auch gegen jede Anstand und Moral, ja sogar gegen die höchste in Deutschland mögliche gerichtliche Entscheidung durchgesetzt.So stellen wir uns die Frage, wann sächsische Ermittlungsbehörden endlich Konsequenzen erfahren für ihren blinden Ermittlungseifer den wir schon aus dem Antifa Ost Verfahren kennen. Auch Fragen wir uns, wo der Aufschrei über die linke Szene hinaus bleibt, betrachten wir die Situation ganz nüchtern, werden hier Grundrechte ausgehebelt und die Gewaltenteilung aufgehoben. Nicht zuletzt stellen wir uns die Frage, ob dies ein Vorgeschmack auf den Umgang sächsischer Behörden - und derer die mit ihnen zusammenarbeiten – ist, was zivilgesellschaftlichen engagierten und vor allem antifaschistischen Personen ab September droht.

Wir rufen dazu auf, diesen Vorgang in seiner Gesamtheit zu skandalisieren und die Verantwortlichen nicht nur mit Namen zu nennen, sondern Konsequenzen einzufordern. Auch wenn es uns natürlich eine Herzensangelegenheit ist und wir politisch auf der Seite von Maja stehen, sind wir der Ansicht das es hier um mehr als das geht und die Wirkmacht dieses Ablauf nicht an einer linken Szene halt macht. Behörden können machen was sie wollen, die Konsequenzen bleiben aus, ein Mensch sitzt dafür unter unmenschlichen Bedingungen in einem Staat in Haft, der selbst von der EU sanktioniert wird und immer wieder durch Grundrechtseinschnitte auffällt. Das verurteilen wir in aller Schärfe und erwarten von allen zivilgesellschaftlich organisierten Menschen und denen, die Grundrechte nicht nur als tolles Privileg sondern als selbstverständlich für alle Menschen ansehen, sich gegen diesen Vorgang und für eine Rückführung von Maja auszusprechen.

Kontaktiert uns gern für Nachfragen oder Unklarheiten.

Freheit für Maja

Pressemitteilung Berliner Strafverteidiger*innen eV
https://strafverteidiger-berlin.de/pressemitteilung-zur-auslieferung-von-maja-t/

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-055.html

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Ich weiß nicht um was für eine Quelle es sich hier handelt und ich kann die Empörung über diese Blitz-Abschiebung wirklich gut verstehen, aber der Text wirft m. E. schon ein paar Fragen auf. Nur zwei Beispiele:

Laut der Chronologie in dem verlinkten Bericht der Tagesschau wurde „Maja“ um 6:50 Uhr österreichischen Beamten übergeben. Der Eilantrag beim BVerfG wurde um 7:38 gestellt.

Der Beschluss erging laut der Chronologie um 10:50, da war die Übergabe an die ungarischen Behörden bereits 50 Minuten her. Also wer genau hat hier etwas ignoriert?

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Dem stimme ich zu. Es mag moralisch gut oder schlecht gewesen sein oder guter oder schlechter Stil, aber allein die Tatsache, dass in Zukunft Beschwerde eingereicht werden könnte, sollte die Exekutive nicht bremsen. Allein eine eingereichte Beschwerde / ein eingereichter Antrag sollte das tun. Zu dem Zeitpunkt der Abschiebung scheint noch kein Antrag eingegangen gewesen sein.

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(Beitrag vom Verfasser gelöscht)

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Das sehe ich auch so. Ich würde auch überhaupt nicht widersprechen, dass die beteiligten Polizisten es offenbar sehr eilig hatten, die Abschiebung umzusetzen und höchstwahrscheinlich hat das damit zu tun, dass sie wussten, dass noch Rechtsmittel eingelegt werden können.

Das reicht für mich auch ehrlich gesagt schon, um das Ganze politische zu kritisieren. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum in dem zitierten Statement Dinge behauptet werden, die einfach nicht stimmen. Das diskreditiert aus meiner Sicht nur die Kritik. Es ist rechtlich einfach ein riesiger Unterschied, ob Polizisten handeln obwohl [sie] wissen, dass jemand ein Rechtsmittel einlegen will oder ob sie einer tatsächlich getroffenen Entscheidung eines Gerichts zuwiderhandeln.

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Faktisch falsch! Die Person saß nicht in Berlin sondern in Dresden in Haft, die weiteren Kalkulationen und Geschwindigkeitsberechnungen erübrigen sich damit.

Festgenommen wurde die Person im Dezember. Über ein halbes Jahr waren die Behörden und Gerichte schon mit dem Fall beschäftigt, da hätte man also schon noch einen halben Tag warten können.

In der LTO steht, dass es Untersuchungshaft in Berlin war.
Was stimmt denn nun und wo steht es?

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Anscheinend Dresden

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Vielen Dank Ihnen, wir brauchen mehr Stimmen. Maja ist weiterhin in Ungarn? Wer hat es genehmigt, dass Maja gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht an Ungarn ausgeliefert wird? Namen, politische Ämter, Dienstgrad. Es muss geklärt werden wann Maja aus ihre Zelle geholt und wann sie genau Österreich passiert hat. Hier wird gegen unserer Verfassung, gegen unserer Staat und gegen Menschenrechte gehandelt. Dies ist unserer Pflicht Maja zurück zu holen und dieser Vorgang Lückenlos geklärt wird.

Entschuldigung, aber liest du eigentlich, was hier im Thread geschrieben wird, oder pastest du nur irgendwelche Solibotschaften?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab es erst, als Maja bereits in Ungarn war. Was es vorher gab, war eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, gegen die dann vorgegangen wurde.

Wer genau hat denn hier deiner Meinung nach „gegen unsere Verfassung“ gehandelt? So ein schwerer Vorwurf sollte schon fundiert sein.

Wie gesagt, der Fall ist so schon krass genug. Aber es würde der Solidarität mit Maja wirklich helfen, bei den Fakten zu bleiben.

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Noch ein paar Fragen an die Juristen hier:

Das Verfassungsgericht möchte innerhalb von 6 Wochen entscheiden, ob die Entscheidung des Berliner Gerichts rechtens ist (Solange hätte die Auslieferung eigentlich pausiert werden müssen). Was passiert wenn das Verfassungsgericht die Auslieferung wegen Menschenrechtsbedenken ablehnt aber die ungarischen Gerichte keine Rückführung durchführen sondern Maja T. in einem Strafverfahren verurteilen. Die Haftstrafe soll die Person dem Vernehmen nach in Deutschland absitzen, aber wäre dies dann nach deutschem Recht möglich, wenn die Auslieferung eigentlich nicht erlaubt war?

Richtig,

Anscheinend rechtlich alles richtig gelaufen, Rückführung auch nicht möglich.

Bitte an die ungarische Regierung wenden, …