"Class action lawsuits" und Anonyme Klagen bei Machtgefälle?

Hallo,
ich denke seit einiger Zeit über das Thema Arbeitsrecht nach und das natürlich ein großes Problem beim einfordern der eigenen Rechte ein Machtgefälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. In dem Zusammenhang denke ich an einen „Class Action Lawsuit“, weil mir dieser Begriff geläufig ist und sich dabei eine Gruppe zusammentut. Ich habe einmal nachgeguckt, ob es sowas in Deutschland gibt und fand die Antwort unübersichtlich: es gibt Streitgenossenschaften, die aber nur auftreten, wenn alle Geschädigten von ein und derselben Sache betroffen sind und Abhilfeklagen wovon ich nichts verstehe. Generell ist mein Wissen begrenzt. Was gibt es für Möglichkeiten von Arbeitnehmenden gemeinsam gegen strukturelle Missstände zu klagen?

Viel wichtiger ist meiner Meinung aber die Möglichkeit eines Klägers anonym zu bleiben, um gegebenenfalls sein Verhältnis zum Angeklagten nicht zu gefährden. Kann ein Kläger sich representieren lassen und einen Schadensersatz einklagen ohne dem Angeklagten/Beklagten die Identität preisgeben zu müssen? Grade in Sammelklagen, wo es um Arbeitsumstände ginge, sollte es einfach sein die Identitäten zu schützen. Wäre so etwas unter deutschem Recht erlaubt bzw. was müsste dafür geändert werden?

Diese Gedanken beziehen sich nicht nur auf Arbeitsverhältnisse, sondern auch auf andere Situationen in denen eine potentiell geschädigte Person das Verhältnis nach einer Korrektur weiterführen will.

Ein Artikel aus dem Guardian hat mich wieder auf diese Gedanken gebracht:

Freundliche Grüße
Luca

Leider sind wir was Sammelklagen angeht noch sehr weit weg von einer funktionalen Lösung. Wobei auch die Frage im Raum steht, ob wir das wollen, weil Sammelklagen eben auch einige Nachteile für das System haben (die man in den USA auch sehr schön beobachten kann).

Anonyme Klagen sind in Deutschland nur selten zulässig, aber es gibt durchaus Fälle, in denen das zugelassen wurde:

Sowas sind aber leider noch eher Ausnahmen als die Regel. Grundsätzlich gilt, dass vor Gericht mit offenem Visier gekämpft wird, daher Kläger und Beklagter klar benannt werden. In der Praxis ist das oft wegen der Beweiserhebung auch unverzichtbar, weil gerade arbeitsrechtliche Streitigkeiten (wenn es z.B. eine Differenz zwischen tarifvertraglichem Soll und tatsächlichem Ist im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen gibt) dann auf Zeugenaussagen der betroffenen Arbeitnehmer angewiesen sind - und die können aus rechtstaatlichen Gründen natürlich nicht durch den Filter der Gewerkschaften laufen, der Richter muss es schon wörtlich vom Zeugen, der es erlebt hat, hören, und darf sich unter keinen Umständen auf Hörensagen (also das, was der Arbeitnehmer dem Gewerkschaftsvertreter erzählt hat) verlassen, weil der Richter letztlich ja auch die Glaubwürdigkeit der Schilderungen einschätzen muss.

Ich persönlich bin schon dafür, dass wir effektive Massen/Sammelklageverfahren einführen, aber darauf Acht geben, dass diese nicht wie in den USA teilweise von Anwälten kommerziell betrieben werden. Anonyme Klagen sollten immer dort möglich sein, wo es ohne Abstriche für die Rechtsstaatlichkein realisierbar ist, aber ich halte diesen Bereich für ausgesprochen begrenzt, wegen der Wichtigkeit der Zeugenaussagen.

Hey Daniel,

danke schonmal für die Einordnung.

Ich hatte im Bezug auf die Anonymität daran gedacht, dass gewisse Aussagen natürlich nicht anonym stattfinden können.
Vielleicht wäre es möglich diese Aussagen vor dem Richter zu tätigen, den Angeklagten diese aber anonymisiert im Nachhinein zukommen zu lassen. Dadurch könnten dann aber wiederum keine direkten Fragen gestellt werden.

Ich glaub man müsste einiges ändern, um das möglich zu machen, aber ich bin mir wie gesagt der derzeitigen Strukturen nicht bewusst und wie einschneidend Änderungen tatsächlich wären.