Eine nicht-Veröffentlichung der Wohnadresse bzw. die schnellere und unkompliziertere Sperre der Auskunft aus dem Melderegister für LokalpolikerinInnen wie von euch in der letzten Lage vorgeschlagen sind gute Maßnahmen. Allerdings eher nur für Menschen in Ballungsgebieten.
Ich bin von der Thematik betroffen, weil ich seit kurzem ein Mandat für einen Gemeinderat in einer ländlichen Gemeinde habe. Hier im Dorf weiß aber sowieso praktisch jeder, wo ich wohne. Und wenn nicht, dann fragt er eben irgendjemanden auf der Straße der wird’s vermutlich wissen. Wenn ich darüber nachdenke, wie ich herausfinden würde, wo einer meiner Ratskollegen lebt, dann ist das Melderegister so ziemlich die letzte Maßnahme, die ich ergreifen würde.
Ergänzend würde ich darum Änderungen am Versammlungsrecht und Stalking-Gesetzen vorschlagen. Politische Versammlungen direkt vor, oder im direkten Umfeld (z.B. 100m) der Privatwohnungen von Mandatsträgern sollten schlicht komplett verboten werden. Es gibt m.E. keinen durch das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckten Grund, die Unzufriedenheit mit den politischen Aktivitäten eines Mandatsträgers vor dessen Privatwohnung auszudrücken. Das kann nur der Einschüchterung des Politikers dienen.
Zudem sollte es einen spezifischen, auf LokalpolikerInnen zugeschnittenen Straftatsbestand geben, wenn diese aufgrund ihrer politischen Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Raum genötigt und/oder beleidigt werden, inklusive der Möglichkeit zur Verhängung von Kontaktsperren, wenn Wiederholungsgefahr droht. Nicht weil Nötigung und Beleidigung nicht schon heute justiziabel sind. Sondern weil das vielleicht die Sensibilität möglicher Täter und der Strafverfolgungsbehörden schärft.
Abgehärtete politische Gewalttäter, die bereit sind ein Wohnhaus anzuzünden, wird man damit natürlich nicht abschrecken. Aber es würde eine Schutzlücke für PolikerInnen schließen, die sich nicht auf die Anonymität einer Großstadt verlassen können.