Liebe Lage-Community,
direkt nach der Folge 444 letzte Woche war ich recht frustriert über den Bericht, dass 20 Mrd Euro zur Zahlung von Klimastrafen für das Verfehlen von Klimazielen an die EU im KTF eingeplant sind. Deswegen hatte ich eine Mail an das Bundesfinanzministerium geschrieben - und das hat überraschenderweise heute schon geantwortet.
Wenn ich das richtig verstehe, ist die Antwort: Es sollte nie Geld aus dem KTF dafür eingesetzt werden. Es war nur eine technische Übergangslösung, den Titel beim KTF rein zu schreiben, bis sie es als Kostenpunkt dem Ministerium zuordnen können, das jetzt für Klimaschutz zuständig ist.
Korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch verstanden habe. Mein aktuelles Verständnis ist, dass zumindest in diesem Punkt nicht auf Kosten des Klimaschutz Haushaltsmittel hin und her geschoben werden, was eine gute Nachricht zu sein scheint. Oder sollte ich da etwas zurück fragen, um sicher zu gehen?
Gerne auch zur Beachtung @vieuxrenard , falls das für eine Korrektur in der nächsten Folge relevant ist.
Hier die Antwort im Wortlaut:
AW: Anfrage über das Kontaktformular: Begründung: KTF im Haushalt (Bundeshaushalt)
Sehr geehrter Herr Wipfler,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen gerne beantworten möchten.
Die Erreichung der Klimaziele des Klimaschutzgesetzes ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Gleiches gilt für die Einhaltung der Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung bzw. der Effort-Sharing-Regulation (ESR). Da aktuelle Projektionen aber nahe legen, dass Deutschland die Ziele der ESR nicht einhalten kann und in diesem Fall Emissionszuweisungen nach der ESR zukaufen muss, ist es notwendig, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die von Ihnen angesprochene Zuordnung des entsprechenden Haushaltstitels zum Ankauf von Emissionszuweisungen nach der ESR in das Sondervermögen des Klima- und Transformations-Fonds (KTF) erfolgte dabei als rein haushaltstechnische Übergangslösung im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushaltes. Hintergrund für diesen Schritt ist die aktuell noch nicht abgeschlossene Umorganisation innerhalb der Bundesverwaltung, die durch den Übergang der Zuständigkeit für das Thema Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit notwendig geworden ist. Nach deren Abschluss soll der in Rede stehende Titel entsprechend der bisherigen Praxis wieder dem Einzelhaushalt des dann zuständigen Ressorts zugeordnet werden.
Haushaltstechnisch handelt es sich um einen sogenannten Leertitel. Das bedeutet, dass keine Gelder des KTF dort eingeplant sind und keine Ausgaben zulasten des KTF-Sondervermögens erfolgen sollen.
Die mögliche Verfehlung der EU-Zielvorgaben und eine daraus resultierende finanzielle Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, ist ein wichtiger Aspekt des für das Jahr 2026 geplanten Klimaschutzprogramms, an dem die Bundesregierung aktuell arbeitet. Bis Ende März soll dieses Programm verabschiedet werden und Maßnahmen umfassen, mit denen die Erreichung der Klimaziele des Klimaschutzgesetzes bis 2040 sichergestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Gesellschaftlicher Dialog
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Bundesministerium der Finanzen
Referat L C 3|DL Gesellschaftlicher Dialog
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