Zweckentfremdung KTF

Ich habe leider kein SZ Abo und der Artikel ist hinter Paywall (Kann ihn vielleicht jemand lesen?), aber Ann-Kathrin Büüsker vom Deutschlandfunk berichtet auf Instagram davon, dass die Regierung einen Haushaltsposten für EU-Strafzahlungen wegen zu wenig Klimaschutz in der Klima- und Transformationsfonds verschieben will.

Wirklich heftig, was die Regierung so mit dem KTF macht und vorhat.
Ich verstehe das nicht. Dass wir auf eine Katastrophe zulaufen, kann doch jeder sehen. Geht es um Eigeninteresse oder glauben die wirklich, dass das der richtige Weg ist? Erinnert mich an den Film „Don’t look up“…

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Bis 2030 muss Deutschland seine CO₂-Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Industrie um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 reduzieren. Wg. der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR). 2021, 22 23 hat Dt die Ziele noch erreicht. 2024 bereits (leicht) gerissen, 2025 verm. auch, 2026 vorr. noch stärker. Schätzung der Gesamtsumme an Aufaddierung bis 2030 rd. 224 Mio. Tonnen CO2.
Je Tonne gibt es dann eine Strafzahlung / CO2 Zertifikate, die zu kaufen wären. Geschätzte Kosten je Tonne 100Euro.
Der Posten „Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung“ wurden nun vom Wirtschaftsministerium in den KFT verschoben.
Bisher sind da Null Euro angefallen, weil bisher die Ziele gehalten wurden, bzw weil auch schon vorher für 2024, 25 nichts eingeplant wurde. Man hatte ja vor, die Ziele zu halten. Auch für 2026 sind laut Umweltministerium 0 Kosten eingeplant.
Also wurde der Posten mit 0 Euro Allokierung verschoben. Und sobald da Zhlgn fällig werden, fehlen die natürlich, um was Sinnvolles, CO2 Reduzierung zu machen.
Eig. scheint recht klar, dass die Ziele bei Gebäude und Verkehr gerissen werden, und unterm Strich dann Zhlgn für Zertifikate anfallen.
SZ: „In Bau- und Verkehrsministerium spricht man offen aus, dass von 2026 an der Zukauf von Zertifikaten über den KTF nötig sein dürfte – was Umwelt- und Finanzministerium nicht zugeben wollen.“
"Eigentlich sollte der Fonds den Klimaschutz vorantreiben, doch dafür fehle dann zunehmend das Geld. „Man macht zu wenig Klimaschutz, und wenn deshalb Zertifikate zugekauft werden müssen, finanziert man das auf Kosten des Klimaschutzes“, sagt Knopf. „Das ist völlig absurd.“

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Die angedachte Zweckentfremdung ist vielfältig.

Eine Onlinepetition der Allianz für die Energiewende gegen die geplante Zweckentfremdung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat in 3 Wochen über 120.000 Unterschriften gesammelt. Die Initiative warnt vor einer aktiven Sabotage der Wärmewende.

Die Bundesregierung plant, die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026 abzuschaffen, anstatt sie wie geplant am 31. März 2027 auslaufen zu lassen. Zur Gegenfinanzierung sollen 3,4 Mrd. Euro aus dem KTF entnommen und in den fossilen Energieträger Gas investiert werden. Dieses Vorhaben stößt auf Kritik von Klimaschützern, Ökonomen und Branchenexperten.

Die Initiative bemängelt, dass die Streichung der Gasumlage lediglich eine Umverteilung der Kosten darstellt. Da die Entlastung aus dem KTF finanziert wird, der sich größtenteils aus dem Emissionshandel speist, zahle am Ende die Allgemeinheit, ohne dass Industrie und Klima geholfen werde.

Die Bundesregierung will am 18. September 2025 den Bundeshaushalt verabschieden, einschließlich der Mittelverwendung aus dem KTF. Die Allianz für die Energiewende sucht den Dialog mit Abgeordneten aus dem Haushaltsausschuss sowie den Fraktionsspitzen, um auf eine zweckgebundene Verwendung der Mittel hinzuwirken.

Die Allianz ruft alle politischen Entscheidungsträger auf, jetzt konsequent und klimapolitisch verantwortungsvoll zu handeln. „Wer die Mittel des KTF missbraucht, schadet Deutschland und dem Klima”, so Ossenbrink.

Die Verabschiedung am 18. September ist übrigens kein Zufall, die Kommunalwahlen im mit Abstand einwohnerstärksten Bundesland NRW findet am 14. statt.

Im Grundgesetzartikel 143h steht übrigens nach der Reform:

Zuführungen aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds werden in Höhe von 100 Milliarden Euro vorgenommen.

Das will man offensichtlich unterlaufen, indem man Gelder massiv zweckentfremdet.

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Hier hat Büüsker das Thema nochmal gründlich aufgearbeitet: Klimatransformationsfonds: Zweckentfremdung für Zertifikatekauf?

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Also muss die Regierung erstmal den Zweck des KTF ändern, danach wäre es zulässig. Davor könnte man gegen klagen.
Die EU schreibt vor, dass mind 50% aus den CO2 Einnahmen für Klimaschutz verwendet werden.
Wäre alles wohl leider zulässig, aber absurd.
Ich seh schon, wie die Strafzahlungen der Autoindustrie aus dem KTF gezahlt werden, wenn der Aufschub politisch nicht nochmal gelingt.

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Auch danach kann man dagegen klagen. Denn dass Schwarz-Rot mit solchen Taschenspieletricks vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durchkommt, halte ich schon angesichts des Klimaurteils aus dem Jahr 2021 für unwahrscheinlich.

Mittlerweile ist das IGH-Gutachten noch dazugekommen.

Der IGH geht mit seiner Einschätzung nicht den Umweg wie das BVerfG, den grundrechtlichen Klimaschutz darüber zu rechtfertigen, dass ein verschlafener Klimaschutz später zu einem freiheitsfeindlichen überstürzten Klimaschutz führe. Im Gegenteil: Der IGH verweist darauf, dass der Klimawandel – und nicht die verspätete Klimapolitik – die eigentliche Gefahr für die Freiheit aller ist. Denn ohne Leben, Gesundheit und Existenzminimum gibt es keine Freiheit.

Das wird sicher künftige Entscheidungen des BVerfG beeinflussen.

Länder mit hohen historischen Emissionen, zu denen auch Deutschland gehört, haben dabei eine besondere Verantwortung und müssen mehr tun („take the lead“).

Bei aktuellen und künftigen Klimaklagen können sich Gerichte in ihren Entscheidungen auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs berufen.

„Das Gutachten hat – ähnlich wie ein Urteil – eine Art Orientierungs- oder Warnungsfunktion für Staaten“, sagt der Rechtswissenschaftler Giacomo Sebis vom Wuppertal-Institut.

An den vielen vom BVerfG für verfassungsrechtlich nichtig erklärten Gesetzen erkennt man aber auch, wie oft die Grenzen der Verfassung von hiesigen Bundesregierungen schon ignoriert wurden - nicht selten fahrlässig.

Die Gefahr ist also, dass die jetzige Regierung es absichtlich erneut versucht, sich einstweilen davonzustehlen, um sich Zeit zu erkaufen. Die Missachtung von Gerichtsurteilen hat man schließlich bereits in den ersten 100 Tagen gesehen.

Die Fossilisten in der Regierung setzen vielleicht auch auf einen Lock-in-Effekt bis zum Vorliegen eines BVerfG-Urteils, der zu längerfristigen Pfadabhängigkeiten führt.

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Deutschland droht die Klimaziele im Verkehr und Bau zu verfehlen, was zu hohen Kosten für Emissionszertifikate führen könnte. Die Bundesregierung plant, diese Kosten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu decken, was von Experten als gefährlich und absurder “Klima-Kannibalismus” kritisiert wird. Alternativ sollten die Zertifikate aus den Etats der zuständigen Ministerien finanziert werden, um den Handlungsdruck zu erhöhen.

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Die Taz berichtet nun, dass es von den klimapolitischen Sprechern von CDU und SPD Widerstand gegen die o. g. Zweckentfremdung gibt.

Sollten diese Fachpolitiker bei dieser Sache Erfolg haben, was ich bezweifle, dann stünde immer noch die Zweckentfremdung für fossiles Gas drin (s. o.).

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Ist Thema in der aktuellen Lage

Ulf und Philipp argumentieren, dass die jetzige Regierung die zukünftige Regierung ab 2030 eine Schuldenlast aufbürdet, aber glaubt ihr das wirklich?

Glaubt Ihr Deutschland wird im Jahr 2030 ernsthaft 20 Milliarden € an die EU überweisen?

Es wird entweder ausgesetzt werden, oder das Geld wird über einen anderen Topf an Deutschland zurückfließen.

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Wieso sollte Deutschland das nicht tun? Das Geld kommt über Unternehmen und Privatpersonen sowie den ETS1 und ab 2027 auch den ETS2.
Der einzige Sektor, der ausgenommen bleibt, ist die Landwirtschaft, dazu Müllverbrennung und einige Fluorgase (insgesamt etwa 10–15 % der Emissionen). ESR

Unternehmen zahlen also für rund 85–90 % der Emissionen. Deutschland erzielt dadurch erhebliche Zusatzeinnahmen.
Die genannten 20 Mrd. € pro was auch immer erscheinen daher fraglich. Entweder stammen diese Berechnungen aus einer Zeit vor ETS2 oder sie blenden ETS2 bewusst aus.

Faktisch reicht Deutschland die Kosten für Emissionen über den Zertifikatehandel weiter. Nur die 10–15 % außerhalb des ETS verursachen im Zweifel direkte Ausgaben. Man könnte höchstens feststellen, dass die Klimaziele so schwer erreichbar werden.

Von einer „Steuerlücke“ zu sprechen, halte ich für unzutreffend: Die Einnahmen durch ETS sind größer als mögliche Ausgaben über die ESR. Auch das Argument, das Geld stünde nicht für Klimaschutz zur Verfügung, überzeugt nicht.
Wichtig: Die EU schreibt nicht vor, dass alle Einnahmen in den Klima- und Transformationsfonds fließen müssen. Das ist eine deutsche Entscheidung. Formal kann der Staat die Mittel anders einsetzen.

Am Ende bleibt: Strafe zahlen kann ökonomisch günstiger sein als zusätzliche Maßnahmen. Und genau das ist das Ziel des Emissionshandels: maximale Effizienz und Lenkungswirkung, nicht maximaler Klimaschutz um jeden Preis.

Weil der Klima- und Transformationsfonds für Klima und Transformation im Sinne des Klimaschutzes gedacht ist und nicht für das Gegenteil. Er wird zweckentfremdet. Eigentlich ein Fall für das Verfassungsgericht (siehe Urteil zu den verbliebenen Corona-Hilfsgeldern).

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Ich glaube, die Zeiten, dass Deutschland und Frankreich der EU vorschreiben konnten, was sie zu tun und lassen hat, sind vorbei.
Es gibt Länder, das gleiche passiert gerade global, die in Reduktion investieren. Und die werden, wenn es soweit ist, darauf pochen, dass sich das nun auszahlt.

Was am KTF verfassungswidrig sein soll, ist nicht klar. Schon 2022 wurden Teile der Strom- und Gaspreisbremse sowie weitere Energiepreismaßnahmen daraus finanziert. Das Gesetz ist bewusst weit gefasst ,ob eine Zweckentfremdung vorliegt, entscheiden am Ende die Gerichte, nicht einzelne Kommentare.
Darum schreibe ich darüber auch nicht…

Fakt ist: Ein großer Teil der Mittel wird weder vollständig verplant noch tatsächlich abgerufen siehe gescheiterte Industrieprojekte oder die stockende Wärmewende. Die EU schreibt zudem nicht vor, dass 100 % der ETS-Einnahmen in Klimaschutz fließen müssen, sondern mindestens 50 % in Klima-, Entwicklungs- oder Entlastungsmaßnahmen.

Mein Punkt ist: Belastbare Zahlen zu möglichen ESR-Kosten gibt es nicht. Sicher ist nur, dass die Einnahmen aus ETS I & II deutlich größer sind und Überschüsse genutzt werden können. Genau dafür ist der Emissionshandel konzipiert es geht um effiziente Mittelverwendung, nicht um starre Zweckbindungen.

Mag sein. Das gilt für den KTF aktuell aber nicht. Hier mal in voller Länge. Lese ich da zumindest nicht heraus. Der Kauf von Zertifikaten spart erstmal real kein CO2. Wenn die Regierung Strafzahlungen damit begleichen möchte, muss sie das Gesetz ändern. Was sie kann. Müsste sie aber eben erstmal.
Es geht eher um den moralischen Aspekt, dass man Geld für Strafen ausgibt, anstatt es vorher für Einsparungen auszugeben, die man sowieso machen muss, weil man sonst das Klimaziele nie erreicht.

„(1) Das Sondervermögen ermöglicht zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) in der jeweils geltenden Fassung dienen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben. Außerdem förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung der Mikroelektronik, zur Finanzierung der Schienenwege des Bundes, zum internationalen Klimaschutz sowie Maßnahmen des damit in Verbindung stehenden Umweltschutzes.
(2) Aus dem Sondervermögen können auch
1.Zuschüsse an stromintensive Unternehmen gezahlt werden, um bei ihnen emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen auf der Grundlage des Artikels 10a Absatz 6 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1416 (ABl. L 305 vom 31.8.2021, S. 1) geändert worden ist,
2.Ausgleichszahlungen an Betreiber geleistet werden, die eines oder mehrere der von ihnen betriebenen Kohlekraftwerke stilllegen, oder
3.Ausgleichszahlungen geleistet werden, um beim Strompreis zu entlasten.“

Solange es z.B. kein Tempolimit gibt, gilt das nicht.
Ziel des Emissionshandels ist die Zielerreichung mit flexiblen Maßnahmen. Die Ziel Nicht Erreichung ist sicher kein Ziel. Und jede Studie wird dir zeigen, dass aufgeschobener Klimaschutz am Ende nur noch teurer wird, anstatt vorher die Pfade einzuleiten. Es ist also dumm jetzt Ziel Verfehlungen und Strafzahlungen billigend in Kauf zu nehmen

Edith: Formatierung

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Offensichtlich ist diese Versuch, Strafen für das Versagen im Klimaschutz mit Geldern, die für den Klimaschutz gedacht sind, zur finanzieren, wieder abgeräumt:

Deutschland drohen Milliardenstrafen wegen verfehlter EU-Klimaziele. Zahlen wollte die Koalition die ausgerechnet aus einem Fonds für Klimaschutz. Doch in letzter Minute schwenkte sie um.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde der Plan in buchstäblich letzter Minute vereitelt. Wie bisher müssen die Strafzahlungen damit auch in Zukunft aus dem Bundeshaushalt fließen. Und dass sie fließen werden, und nicht zu knapp, ist schon jetzt ziemlich sicher.

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Im ersten Teil sind wir also einer Meinung. Gerichte und Gesetze entscheiden das.

Ich will gar nicht die Studien von Agora oder Fraunhofer zerlegen. Global steigen Emissionen und wir brauchen einen hohen Co2 Preis, das passt nicht zu deiner Aussage.
Mein Punkt ist ein anderer: Strafen können für Betreiber rational günstiger sein als Investitionen (kurzfristig), das ist genau der Lenkmechanismus. Sektorziele erfassen zudem nicht, dass Emissionen von schrumpfender Industrie in wachsende Logistik- und Dienstleistungsbereiche verschoben werden (Verkehr). Die Landwirtschaft hat bisher nichts gesparte, weil es keine Technologie dafür gibt.
Mit ETS-Einnahmen ist klar: Man kann sie nicht unbegrenzt aus dem Verkehr ziehen, am Ende bleibt Steuerlast. Doppelbesteuerung trifft aber alle, obwohl CO2 eigentlich beim Nutzer wirken soll. Darum ist es aus meiner Sicht logisch, das aus Einnahmen vom ETS zu kompensieren der ESR genutz werden, mit Moral hat es nichts zutun.

Jein. Du sagst es ist laut EU Recht ok. Ich meine, dass das nationale Recht hier anders gestrickt ist und wie oben in anderen Posts beschrieben, somit gegen das Gesetz und nicht mehr notwendig, dies durch ein Gericht zu bestätigen. Im Gesetz steht nicht, dass man mit dem KTF Strafzahlungen begleichen darf. Kann man natürlich ignorieren und auf einen Prozess warten, klar.

Würde genau andersherum argumentieren, dass man die Leute damit bestraft, die sich einen Umstieg nicht leisten können, indem man damit die Geldmenge reduziert, die ihnen beim Umstieg helfen sollte.

Da am Ende Klimaneutralität stehen muss, ist es am Ende auch egal. Irgendwie muss man es messen. Und das meine ich mit kosten. Wer jetzt nicht anfängt einen klimaneutralen Pfad für z.B. den Verkehr einzuschleifen, nur um Strafen zu sparen, kann das am Ende nur mit umso teureren Investitionen (monetäre Kosten) oder Verboten (politische Kosten) stemmen. 5 Jahre vor Zieljahr auf einmal alles auf E-Autos umstellen klappt weder finanziell, noch von der Kapazität noch ist es sinnvoll. Ging mir nicht um die Umweltkosten durch Klimawandel.

Edit: Typos

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Liebe Lage-Community,
direkt nach der Folge 444 letzte Woche war ich recht frustriert über den Bericht, dass 20 Mrd Euro zur Zahlung von Klimastrafen für das Verfehlen von Klimazielen an die EU im KTF eingeplant sind. Deswegen hatte ich eine Mail an das Bundesfinanzministerium geschrieben - und das hat überraschenderweise heute schon geantwortet.

Wenn ich das richtig verstehe, ist die Antwort: Es sollte nie Geld aus dem KTF dafür eingesetzt werden. Es war nur eine technische Übergangslösung, den Titel beim KTF rein zu schreiben, bis sie es als Kostenpunkt dem Ministerium zuordnen können, das jetzt für Klimaschutz zuständig ist.

Korrigiert mich gerne, wenn ich das falsch verstanden habe. Mein aktuelles Verständnis ist, dass zumindest in diesem Punkt nicht auf Kosten des Klimaschutz Haushaltsmittel hin und her geschoben werden, was eine gute Nachricht zu sein scheint. Oder sollte ich da etwas zurück fragen, um sicher zu gehen?

Gerne auch zur Beachtung @vieuxrenard , falls das für eine Korrektur in der nächsten Folge relevant ist.

Hier die Antwort im Wortlaut:

AW: Anfrage über das Kontaktformular: Begründung: KTF im Haushalt (Bundeshaushalt)

Sehr geehrter Herr Wipfler,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen gerne beantworten möchten.

Die Erreichung der Klimaziele des Klimaschutzgesetzes ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Gleiches gilt für die Einhaltung der Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung bzw. der Effort-Sharing-Regulation (ESR). Da aktuelle Projektionen aber nahe legen, dass Deutschland die Ziele der ESR nicht einhalten kann und in diesem Fall Emissionszuweisungen nach der ESR zukaufen muss, ist es notwendig, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die von Ihnen angesprochene Zuordnung des entsprechenden Haushaltstitels zum Ankauf von Emissionszuweisungen nach der ESR in das Sondervermögen des Klima- und Transformations-Fonds (KTF) erfolgte dabei als rein haushaltstechnische Übergangslösung im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushaltes. Hintergrund für diesen Schritt ist die aktuell noch nicht abgeschlossene Umorganisation innerhalb der Bundesverwaltung, die durch den Übergang der Zuständigkeit für das Thema Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit notwendig geworden ist. Nach deren Abschluss soll der in Rede stehende Titel entsprechend der bisherigen Praxis wieder dem Einzelhaushalt des dann zuständigen Ressorts zugeordnet werden.

Haushaltstechnisch handelt es sich um einen sogenannten Leertitel. Das bedeutet, dass keine Gelder des KTF dort eingeplant sind und keine Ausgaben zulasten des KTF-Sondervermögens erfolgen sollen.

Die mögliche Verfehlung der EU-Zielvorgaben und eine daraus resultierende finanzielle Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, ist ein wichtiger Aspekt des für das Jahr 2026 geplanten Klimaschutzprogramms, an dem die Bundesregierung aktuell arbeitet. Bis Ende März soll dieses Programm verabschiedet werden und Maßnahmen umfassen, mit denen die Erreichung der Klimaziele des Klimaschutzgesetzes bis 2040 sichergestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Referat Gesellschaftlicher Dialog

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Bundesministerium der Finanzen

Referat L C 3|DL Gesellschaftlicher Dialog

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Festnetz: +49 (0) 30 18682-0

E-Mail: TeamDRH@bmf.bund.de

Internet: www.bundesfinanzministerium.de

BMF digital: www.DRH360.de