Ziviler Ungehorsam und Rolle der Polizei: Ende Gelände

Liebe Lage der Nation,

ich würde mich freuen, wenn ihr aus gegebenem Anlass in der nächsten Lage auf die Klimastreiks der Fridays eingeht sowie auf die Proteste von Ende Gelände an diesem Wochenende.
Was mich umtreibt, ist natürlich auf der einen Seite die wissenschaftlich begründete Dringlichkeit der Proteste, auf der anderen Seite die Ankündigung von „zivilem Ungehorsam“ und dem rechtlichem Umgang damit. Es kam zu Gewalt von Seiten der Polizei (z.B. Hunde werden ohne Maulkorb auf die inklusive Gruppe gehetzt, mit Rollstühlen: https://twitter.com/i/status/1309790746703212545 und hier: https://twitter.com/i/status/1309724710331187200 ) da sie ja das Grundrecht auf Eigentum verteidigen „müssen“, obwohl auch ihnen klar war, dass sie nicht alle Gruppen aufhalten können, wie der Pressesprecher der Polizei hier sagt: NRW: „Ende Gelände“ blockiert Tagebau Garzweiler und Gaskraftwerk - WELT.
Eure Einschätzung zur rechtlichen Situation auch bezüglich Datenweitergabe von Corona-Nachverfolgung (Ende Gelände: Aktivist:innen organisieren eigenes Corona-Tracing) würde mich sehr interessieren. Wie kann der Staat angekündigte Straftaten verfolgen? Welches Recht haben die Polizisten, Ketten zu bilden und Leute festzuhalten, die noch gar nichts begangen haben, außer eben Widerstand gegen Polizeigewalt? Was bedeutet ziviler Ungehorsam in einer gesellschaftlichen Debatte, um dringende Probleme aufzuzeigen?

1 „Gefällt mir“