Ziele und Schwierigkeiten des Vergaberechts

Im Zusammenhang mit dem Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr wird immer wieder auf die Beschaffungsschwierigkeiten hingewiesen, die teilweise struktureller Natur sein sollen, aber auch durch die deutsches und europäisches Vergaberecht verursacht werden. Das ist doch ein schönes juristisches Thema für Ulf :relaxed:. Ich würde mich über kompetente „Erhellung“ in der Lage sehr freuen.

P.S.: Ich habe heute überrascht zur Kenntnis genommen, dass Ausgaben ab 25 Mio. Euro der Bundestag genehmigen muss. Das liegt wohl nicht am Vergaberecht, sondern am Haushaltsrecht des Bundestages. Ich stelle mir nun vor, dass dazu im Ministerium eine Beschlussvorlage geschrieben wird, die von x Hierarchieebenen mitgezeichnet bzw. umgeschrieben wird und dann (von der Verteidigungsministerin?) zumindest in den Verteidigungsausschuss eingebracht wird. Das trägt sicherlich auch nicht zu einer Beschleunigung des Prozesses bei.

Solche Missstände und damit verbundene Klagewege beschleunigen das auch nicht.
Wenn ich meine Arbeit so machen würde ……