Willkür der USA/EU bei der Sanktionierung von Personen?

Nochmal zur Erklärung wie Sanktionen normalerweise funktionieren. Es gibt ein außenpolitisches Ziel, dass wird von den EU-Mitgliedsstaaten im europäischen Rat festgelegt.

Dazu werden außländische Personen, Unternehmen und Personen gelistet. Es ist dann EU-Inländern und in der EU ansässigen Firmen verboten, mit diesen Personen bestimmte Geschäfte zu machen. Wer trotzdem mit diesen Personen Geschäfte macht, macht sich strafbar.

Es gilt also grundsätzlich, dass Ausländer (im Sinne des Außenwirtschaftsrechts, also nicht Ausländer im Sinne von z.B. Personen mit Migrationshintergrund) Ziel von Sanktionen sind. Gleichzeitig können nur Inländer für Sanktionsverletzungen verurteilt werden.

Entsprechend ist es schon höchst ungewöhnlich wenn ein EU Inländer direkt als sanktionierte Person gelistet wird. Denn Sanktionen sind eigentlich KEIN Ersatz für Strafvorschriften im Inland.

Deswegen tut die EU ja in bei der Listung auch so, als ob es sich bei der Person um einen Ausländer handeln würde. Es wird nur eine türkische Adresse erähnt und nichts dazu, dass die betroffene Person ziemlich eindeutig ein Inländer im Sinne des Außenwirtschatsrechts ist.

Und das es keine EU Gerichte gibt, die gegen EU Bürger ermitteln hat damit mal überhaupt nichts zu tun. Für die Durchsetzung von Strafvorschriften sind in der EU immer die Mitgliedsstaaten zuständig.

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