Wie verändert man bürokratische Abläufe?

Hallo Alle,

Ich musste heute feststellen, dass man nur an seinem Hauptwohnsitz bei Ämtern Dokumente beantragen kann. Falls man dies im Nebenwohnsitz versucht, können deutlich höhere Kosten (zB. Reisepass 60€-> 120€) und längere Wartenzeiten entstehen. Das Nachgefragt werden muss, wie der Status im Hauptwohnsitz ist, kann ich verstehen, aber für eine effective E-Mail plus Antwort, finde ich das doch etwas unangemessen (das kann nicht so aufwendig sein, wie zwei Reisepässe zu bearbeiten). Für diesen Preis fahre ich zum Hauptwohnsitz, was aber wieder total unnötige Energie- und Zeitverschwendung ist. (Insbesondere, wenn es doch nur ein bisschen Kommunikation ist). Entschuldigt, dass ich mich gerade etwas darüber ärgere.
Meine eigentliche Frage ist: Wie werden solche „Zuständigkeiten“ festgelegt, wer macht das und kann man darauf irgendwie Einfluss nehmen? Gibt es eine Stelle an die man sich wenden kann, um Verbesserungsvorschläge zu tätigen?
Wozu melde ich mich am Zweitwohnsitz an, um doch für fast alle Angelegenheiten wieder in den Hauptwohnsitz fahren zu müssen?

(Kontext: Student, mit einem Semester Forschungsaustausch in einer anderen Stadt)

Viele Grüße

Wie immer per Gesetz.
§ 8 PAuswG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

(1) In Deutschland ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk die antragstellende Person oder der Ausweisinhaber für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung, meldepflichtig ist. Hat die antragstellende Person keine Wohnung, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhält.
(4) Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein Ausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden.

Ein wichtiger Grund könnte gegeben sein, wenn Du unter der Woche an Deinem Studienort bist und am Wochenende den Antrag aufgrund geschlossener Behörde nicht abgeben kannst.
Der Aufschlag ist schon sehr hoch, bei einem Konsulat sind es meines Wissens 13 €.

Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes soll nicht dir dienen, sondern dem Staat. :wink: