Widersprüchliche Informationen von öffentlichen Stellen ok?

Hallo liebe Community,

wahrscheinlich fällt es euch ähnlich schwer nachzuvollziehen wann wo welche Regel gilt. Durch die bundesweite Regelung habe ich mir zumindest da Besserung erhofft. Allerdings fällt mir auf, dass selbst auf der Homepage der Bundesregierung widersprüchliche Angaben stehen. So steht auf der selben Seite einmal 22-24 Uhr Sport erlaubt (oben, blauer Kasten), weiter unten nur"joggen und spazieren gehen" erlaubt. Darf ich nun mit dem Fahrrad fahren?
Natürlich kann man in den Gesetzestext schauen, allerdings wundert mich die ungenaue Angabe sehr. Mich würde interessieren ob öffentliche Stellen einfach irgendetwas verkünden können weil der Gesetzestext ja öffentlich ist. Ein Müslihersteller kann ja auch nicht mit 0% Zucker werben, obwohl 20% drin sind (man könnte ja bei den Inhaltsstoffen nachschauen).

Liebe Grüße
Paul

Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

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Ich habe mir haargenau dieselbe Frage gestellt und letztlich in den Gesetzestext geschaut. Dort steht als Ausnahme

zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportstätten.