Die Diskussion zum Strafrahmen hatten wir schon hier:

Ich bleibe bei meiner Einschätzung von damals. Die allgemeinen Strafrahmen waren definitiv im vertretbaren Bereich. Wären höhere Strafen vertretbar gewesen? Schon. Aber es ist nicht Sinn des Strafrechts, immer die höchste gerade noch vertretbare Strafe zu verhängen. Dass die Haftstrafen nicht sofort vollstreckt wurden lag wohl tatsächlich an dem Deal bezüglich der Rückgabe. Ob solche Deals angemessen sind, darüber kann man geteilter Meinung sein. Dass die Verbüßung der Haft im offenen Vollzug stattfinden soll ist letztlich auch eine Wertung des Gesetzgebers, da Strafvollzug seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache ist, also Wertung des Landesgesetzgebers, hier Berlin. Und in Berlin gilt ein grundsätzlich eher liberales Stravollzugsrecht: wenn ein offener Vollzug ohne Gefährdung der Vollzugsziele (Resozialisierung und Sicherheit der Allgemeinheit) möglich ist (dh. nicht davon ausgegangen wird, dass die Arbeitswege und die Arbeitszeit bei der Arbeit außerhalb des Strafvollzugs für Straftaten oder Fluchtversuche genutzt wird), ist der offene Vollzug vorzuziehen. Ob die Einschätzung bezüglich der Gefährdung der Vollzugsziele korrekt ist, ist natürlich eine Frage der Exekutive, nicht der Judikative (das Gericht verurteilt nur zum Strafvollzug, es macht keine Vorgaben ob der Vollzug offen oder geschlossen zu erfolgen hat).

Grundsätzlich bin ich klar für „offenen Vollzug“, wo immer es ohne Gefährdung möglich ist. Die Strafe am Strafvollzug ist die maximale Einschränkung der Freiheit im Hinblick auf die Freizeit. Offener Vollzug unterscheidet sich von geschlossenem Vollzug lediglich dadurch, dass zum Zwecke der Arbeit der Strafvollzug tagsüber verlassen werden darf, die Menschen also „im zivilen Bereich“ für die Gesellschaft nützlich arbeiten können, statt im Strafvollzug arbeiten zu müssen. Das spart auch viel Geld und ist zudem in aller Regel gut für das Ziel der Resozialisation. Wer sich gegen den offenen Vollzug ausspricht, geht der Fehlannahme nach, Haftstrafe solle „Leben im Elend bei Wasser und Brot“ bedeuten. Das ist nicht der Sinn der Haftstrafe!

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Das hat jetzt wenig mit Waffenrecht zu tun und ist auch nichts, was nur in dem von dir genannten Milieu auftritt, sondern auch in anderen, wie der Amigo-Affäre um den Cum-Ex-Clan.

Hanno Berger hat bis zuletzt gehofft, dass die Schweiz ihn schon nicht ausliefert.

Wäre halt schön, wenn die Verurteilten sich irgendwann bemüßigt fühlen würden, die Strafe anzutreten. Einer der Täter war übrigens auch wegen des Einbruchs im Bode Museum zu vier Jahren Haft verurteilt, war aber noch nicht in Haft. Genau in der Zeit hat er sich dann am Einbruch in Dresden beteiligt. Aber klar, geben wir ihm noch eine Chance und sperren lieber ein paar Schwarzfahrer (jährlich über 7000) oder GEZ Verweigerer (181 Tage Gefängnis wegen 651,30 Euro Schulden) ein.

Ich glaube am Geld sollte man hier nicht sparen. Der Prozess an sich hat mit 12 Pflichtverteidigern schon
3,8 Millionen Euro Prozesskosten für den Staat verusacht. Der Gesamtschaden durch die Beschädigung der Kunstschätze wird auf 22 bis 25 Millionen Euro geschätzt, und die schönsten Stücke wie die Epaulette, die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste und die Klinge des historischen Degens fehlen weiterhin. Die Täter haben sich mit dem Deal also richtig fett bereichern können. Ein erbärmliches Signal, dass der Rechtsstaat hier aussendet.

Zweifellos, das bestreitet wohl niemand.

Diese Fälle wird es immer geben. Wenn man 100 Menschen eine Chance gibt, werden nie alle sie nutzen. Verweist man dann auf diejenigen, die ihre Chance nicht nutzen, um gegen das Chancengeben zu argumentieren, führt das ganz schnell dazu, dass man auch denen keine Chance mehr gibt, die sie nutzen. Das ist genau das Problem in diesen kriminalpolitischen Debatten: Die 99 Sexualstraftäter, die wegen eines positiven Gutachtens frei kommen und entsprechend der Erwartung des Gutachtens keine Straftat begehen, werden nicht gesehen. Der eine jedoch, der trotz positiver Prognose wieder rückfällig wird, der geht durch alle Medien und wird als Beweis dafür angeführt, dass das System nicht funktioniert. So funktioniert Gesellschaft - und insbesondere Strafrecht - aber eben nicht. Wer 100%tige Sicherheit will, muss jeden Bürger total-überwachen und jeden „auffälligen Bürger“ sofort wegsperren. Das wollen wir ganz offensichtlich - hoffentlich - nicht. Also müssen wir damit leben, dass wir nur eine Gefahrenschwelle festlegen, ab der das „Chance geben“ angemessen ist, auch wenn wir genau wissen, dass einzelne Fälle immer die Chance nicht nutzen werden.

Ich denke nahezu jeder in diesem Forum ist gegen derartige Fälle, die Diskussion hatten wir schon unzählige Male. Niemand sollte für Schwarzfahren in den Knast gehen. Der GEZ-Fall sieht wiederum anders aus, da es hier nicht um Strafrecht geht: Hier hat jemand die GEZ-Zahlung verweigert und sich dann auch geweigert, eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Niemand muss in den Knast, weil er zivil- oder verwaltungsrechtliche Ansprüche „nicht zahlen kann“, aber es muss in solchen Fällen eben die eidesstattliche Versicherung abgeben… Hier geht es um eine Verweigerungshaltung, nicht um Zahlungsunfähigkeit.

Es ging da nicht gezielt um diesen Fall, sondern generell um die Frage nach „offenem Vollzug“. Aber es kann doch nicht ernsthaft dein Argument sein, dass weil der Schaden durch die Tat (direkt und indirekt über Prozesskosten) so hoch war, müsste jetzt auch die „teurere“ Haftoption angewendet werden, die keine zusätzliche Sicherheit bietet und die Resozialisierung nicht positiv beeinflusst?!?

Bei dir geraten hier einfach zwei Ebenen durcheinander. Du willst, dass die Betroffenen „leiden“, deshalb willst du, dass sie im geschlossenen statt offenen Vollzug kommen und auch möglichst lange im Strafvollzug bleiben. Weil du das für „gerecht“ hältst. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts und der Haftstrafe. Die Richter haben angemessene und in jedem Fall vertretbare Urteile gefällt und die Exekutive vollstreckt diese Urteile nun nach dem dafür in Berlin geltendem Recht. Das ist Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Buche steht, mit Gewaltenteilung und allem drum und dran.

Du kannst gerne generell höhere Strafen fordern (dagegen würde ich jedoch ebenso klar argumentieren, weil einfach kriminologisch relativ sicher ist, dass das nichts bringt), aber an diesem konkreten Fall gibt es wenig auszusetzen…

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Naja, ich wüsste nicht, wo sich die Polizei und Justiz bei der Clankriminalität „dümmer“ anstellt als bei rechtsradikalen kriminellen Strukturen oder bei organisierter Kriminalität allgemein. Dass besonders (aber nicht ausschließlich) in manchen östlichen Bundesländern die Justiz auf dem „rechten Auge blind“ ist, ist ja schon fast legendär. Und auch bei anderen mafiösen Strukturen außerhalb der „Clankriminalität“ und ganz aktuell beim Drogenschmuggel scheint es nicht immer so, als ob die Ermittler immer auf gleicher Höhe mit den Kriminellen sind.

Ich habe eher den Eindruck, dass viele „brave Bürger“ erheblich empfindlicher reagieren, wenn ein Mensch mit Migrationshintergrund scheinbar mit einem kriminellen Delikt davon zu kommen scheint, als wenn der Täter erkennbar Biodeutsch ist. Dafür spricht auch die starke Fokussierung auf die Familie der Beschuldigten im „Clanmilieu“, die bei deutschen Tätern (zurecht) wohl als Sippenhaft bezeichnet werden würde.

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