Würde da mitgehen.
Stimme ja auch @Daniel_K zu, das niemand eine Waffe und auch entsprechendes Messer mit feststehender Klinge im Alltag mitführen muss.
Verzeiht da bitte meine gelegentlich überspitzende Art.

Allerdings finde ich persönlich tatsächlich das klassische Taschenmesser mit in der Regel 6-8 cm Klingenlänge (zum ausklappen, rudimentär arretierbar zum Eigenschutz) sehr praktisch und alltagstauglich im Sinne eines Werkzeuges.

Nun ist das Risiko das ich kontrolliert werde ggf eher gering, aber wenn käme ich bei scharfer Auslegung einer solchen Gesetzeslage zumindest in rechtlich ahnbare Bereiche.

Es gibt auch zum Beispiel Menschen im Einzelhandel, die arbeitsbedingt ein Cuttermesser mit ausfahrbarer Klinge nutzen und benötigen (Kartons mit Ware öffnen), was man oft nach Feierabend noch in der Tasche hat.
Jetzt konstruiert, aber hier muss man der Polizei sicher auch Spielraum und Augenmaß zugestehen. Sehe da jetzt auch kein Problem.

Was ich als eigentliches Problem sehe ist die Tatsache, das Menschen heute offenbar vermehrt Messer bewusst einsetzen, um Streitigkeiten zu begegnen oder ihren Willen unberechtigt durchzusetzen.
Also die Gewaltbereitschaft hin zur sehr bewussten Inkaufnahme von Verletzung oder Tod des Gegenüber.
Offenbar sind sich die Betreffenden der Konsequenzen dessen nicht bewusst (Verletzung, Tod, Strafbarkeit), was schon bedenklich wäre, oder sie sind sind sich dessen bewusst, was noch fataler wäre.

Ich sehe da eher übergreifend ein gesellschaftliches Problem als Ursache, ein Messer eher als Symptom dessen.
Aber da ist Politik kurzfristig wohl machtlos….

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Das in jedem Fall. Das ist ein wenig das Dilemma in der Sicherheitspolitik:

Fühlen sich Menschen nicht sicher, neigen sie dazu, sich zu bewaffnen. Das wiederum reduziert das Sicherheitsgefühl, da es dadurch eben dann auch zu mehr Konflikten mit schweren Verletzungen kommt.

Gerade in kriminellen Milieus ist das Sicherheitsgefühl natürlich besonders gering (schließlich könnte der Konkurrent einem auflauern… und der Staat ist nicht dein Freund und Helfer…) und gleichzeitig besteht ein großes Sicherheitsbedürfnis (dh. wenn der Konkurrent dir auflauert, willst du bewaffnet sein). Gleiches gilt für Bevölkerungsgruppen, die oft von anderen bedroht werden (Migranten, die oft von Nazis bedroht werden, aber auch Nazis bewaffnen sich u.a. (nicht: nur!) aus Angst vor antifaschistischen Angriffen, gerade im Hinblick auf Fälle wie den um die Gruppe von Lina E.). Das führt dazu, dass in all diesen Gruppen immer mehr Waffen vorliegen. Dummerweise geraten gerade die Menschen dieser Gruppen auch besonders oft in Konflikte, entweder passiv (der Migrant, der von Nazis angegriffen wird) oder aktiv (der Nazi, der den Migranten oder Linken angreifen will), sodass gerade hier auch die Eskalationsgefahr durch Messer besonders groß ist.

Für diese Problematik gibt es keine einfache Lösung. SPD und CDU sagen unisono, dass „mehr Polizeipräsenz“ helfen würde, und das stimmt vermutlich auch, wenn es um das Sicherheitsgefühl geht. Aber das ist keine realistische Forderung, Polizisten wachsen nicht auf Bäumen und die Polizei hat jetzt schon Nachwuchsprobleme, von der Finanzierung mal ganz zu schweigen. Abgesehen davon fühle ich persönlich mich bei „zu starker Polizeipräsenz“ auch eher unfrei… ebenso lehne ich wie gesagt mehr Kompetenzen für die Polizei ab. Was bleibt also noch übrig? Waffenverbote als Symbolpolitik und als klare Eingriffsermöglichung bei zufälligen Funden - damit sind wir wieder beim Ausweiten des Messerverbotes. Aber ich gebe @Noergel durchaus Recht, dass es fragwürdig ist, ob das wirklich etwas bringt - aber ich sehe auch keine besseren Optionen.

Ganz aktuell hat der bayrische Rundfunk (als öffentlicher Rundfund erstmal unverdächtig, was AfD Nähe angeht) gestern eine Dokumentation über bestimmte Tätergruppen veröffentlicht. Aufmacher ist ein Mord auf öffentlicher Straße im beschaulichen Stade bei dem dem Opfer am hellichten Tag ein Messer in den Kopf gerammt wurde. Das war schon der dritte Mord aus dem Milieu in nur zwei Jahren.

Richtiggehend entsetzt und fassungslos hat mich aber gemacht, dass eine Staatsanwältin (jetzt Richterin) über viele Jahre nur mit drei Personenschützern vom LKA in die Öffentlichkeit gehen konnte.

Über den berühmt-berüchtigten Wanderer dem das Messer verboten werden soll, kam übrigens kein Wort zur Sprache…

Du hast aber Nerven so eine Doku hier reinzuposten :joy:

Offensichtlich hat hier die Gesellschaft versagt, ausreichend und passende sozialpädagogische Angebote zu machen und für ausreichend finanzielle Unterstützung in prekären Lebenssituationen zu sorgen.

kleiner Hinweis, dass die Verknüpfung von Clan und Kriminalität nicht unumstritten ist.
Der Begriff führt zu Stigmatisierung und Stereotypisierung insbesondere migrantischer Gruppen was dazu beiträgt, rassistische Vorurteile zu verstärken und die Gesellschaft zu spalten.
Ich würde davon abraten den Begriff unkritisch zu übernehmen.

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Was bei der Diskussion um die „Messerverschärfung“ leider nicht gesehen wird, ist, dass es sich um eine Nebelkerze handelt, um eine Änderung des Waffenrechts in anderen Punkten voranzutreiben.
Der Entwurf liegt ja schon längere Zeit in der Pipeline (LdN318 Januar 23 Waffenrechtsnovelle und Februar 24 Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus )
Vermutlich hat man durch einen geschickten Schachzug, unter Ausnutzung der öffentlichen Empörung über den Tod des Polizisten nach dem Messerangriff in Mannheim, die relative Mehrheit der SPD geführten Regierungen im Bundesrat (28/61) und weitere Regierungen mit SPD-Beteiligung dazu gebracht, nun den entsprechenden Beschluss vorzulegen. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, die in der Schublade ruhende Novelle voranzutreiben.
Ob die Verschärfungen bei Messern nun sinnvoll sind oder nicht, ist den Initiatoren erstmal egal (unter Ausnutzung der tagesaktuellen Nachrichten passieren auch schnell mal Fehler. Das Ziel ist ein Anderes.

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Wenn dem so wäre, würde das lediglich dazu führen, dass ich der Waffenrechtsverschärfung noch mehr zustimmen würde, denn wie in anderen Threads schon erörtert bin ich ganz klar für eine noch strengere Handhabung von Schusswaffen :wink:

Dein Vorwurf, dass man dafür natürlich die Empörung über den Tod des Polizisten in Mannheim nutzt, ist letztlich etwas, was in der Politik ganz normal ist. Doof gesagt: Ohne Fukushima hätte es den Atomausstieg nie gegeben… insofern sehe ich daran nichts verwerfliches, sondern schlicht eine Reaktion. Ebenso wie der Mord an einem Polizisten durch einen Reichsbürger dazu geführt hat, dass diese Problematik schärfer beobachtet wurde…

Das ist falsch. „dazu bestimmt“ heißt, vom Hersteller so beworben.
Kleiner Ausflug ins Waffenrecht:
Hersteller bewirbt eine Taschenlampe mit Klemmadapter der auf Picatinny-Schiene montiert werden kann.
Fall 1: Hersteller schreibt in die Artikelbeschreibung, dass man die Lampe damit an Waffen befestigen kann.
→ Bestimmung zur Waffenmontage gegeben, Anlage 2 WaffG: Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: […] 1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehör für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die […] 1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten
→ verbotener Gegenstand
Fall 2: Der Hersteller bewirbt die identische Lampe mit identischer Montage nicht damit, dass sie auf einer Waffe montiert werden kann, sondern damit, dass sie auf einem Nachtsichtvorsatzgerät mit Picatinny-Schiene montiert werden kann, welches auch dazu bestimmt ist, auf einer Waffe montiert zu werden.
→ Lampe frei verkäuflich

„Verschlossen“ impliziert im Gegensatz zu geschlossen einen Verschluss durch z.B. ein Vorhängeschloss. Das Messer im Rucksack, der nicht verschlossen ist, führt zum gleichen Verstoß, wie das Führen des Messers in der Hosentasche.

Auch hier ist der genaue Laut des Textes zu beachten. Die Klingenlänge von feststehenden Messern soll zukünftig unter 6cm liegen, um es ohne besondere Zwecke in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Das Klappmesser, welches nicht einhändig feststellbar ist, darf weiterhin eine unendlich lange Klinge besitzen.

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Ganz so einfach ist es nicht. Es geht um die objektive bauart-bedingte Eignung und den üblicherweise zu erwartenden Einsatzzweck. Bei deiner Ausführung zur Taschenlampe geht es jetzt auch eher um die Verkaufsfähigkeit als darum, ob der Gegenstand geführt werden darf. Dass es Lücken gibt (dh. ein multi-use Gegenstand wird für eine erlaubte Verwendung verkauft, obwohl er ganz klar von vielen Kunden für eine unerlaubte Verwendung gekauft wird) ist dabei klar, gerade bei Zubehör.

Eine klassische Axt ist ein Multifunktionsgegenstand, die Bestimmung des „wesensgemäßen Gebrauchs“ lässt da schon einiges an Spielraum zu. Aber letztlich ist die Frage für die Praxis auch irrelevant: Wer mit einer Axt durch die Innenstadt läuft, wird damit fast zwangsläufig einen Polizeieinsatz auslösen, weshalb Äxte für Menschen, die nichts gutes im Schilde führen, im Gegensatz zu Messern, grundsätzlich keine sinnvolle Alternative sind… insofern ist die ganze Diskussion darüber, ob eine Axt nun vom Waffengesetz erfasst würde oder nicht, eigentlich obsolet. Gleiches gilt für Brecheisen, Baseballschläger und ähnlich gefährliche Gegenstände. Die erregen einfach sehr viel Aufmerksamkeit.

Wie gesagt, das müsste man für ein „komplettes Messerverbot“ hinreichend in dem Sinne anpassen, dass ein Einsatz bei einer spontanen Eskalation ausgeschlossen ist und auch das „ständige herumführen“ solcher Gegenstände im Rucksack nicht zulässig ist. Das ist juristisch etwas schwer zu greifen, aber machbar - es geht letztlich darum, dass es weiterhin möglich sein muss, ein Messer im Supermarkt zu kaufen und nach Hause zu transportieren, aber nicht möglich sein soll, ein Messer stets bei sich zu führen.

Ich denke da wird es zumindest im Alltag kompliziert, folgt man sehr streng den Buchstaben des Gesetzes.

Letztlich bleibt es ein gewisser Ermessensspielraum der Beamten vor Ort, was zulässig ist.

So „einfach“ ist es doch (in meinen Augen ist das zwar komplizierter, da nicht das Wesen des Gegenstandes, sondern zusätzlich der Hersteller den Zweck im Sinne des Gesetzes bestimmt). Ich schenke da lieber den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamts mehr Glauben, als Deiner Meinung.
Feststellungsbescheid Z-113, Infrarot-Aufheller mit Weaver

Mir ist die Diskussion um das C - Wort bekannt, weswegen ich es selbst nicht gebraucht habe. Ich trete zwar pekuniär als Finanzier des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks, habe aber keine Entscheidungs- oder Verfügungsgewalt über ihn. Mein Einfluss auf die Wortwahl einzelner Presse- und Medienerzeugnisse ist deshalb begrenzt, ich gebe die Kritik aber gerne weiter, sobald meine Schreibmaschine repariert ist.

Inhaltliche Kritik an der Entwicklung gibt es aber nicht?

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Sicher hast du dich vertippt. Es ist wohl die Verknüpfung von Migranten im Allgemeinen mit kriminellen Clans problematisch, nicht die von Clans mit Kriminalität, oder?

Darüber hinaus: dürfte man sich wohl mal mit so einem Thema auseinandersetzen, ohne das gleich wieder die „dürfen-wir-nicht-drüber-reden-weil-stützt-rechte-Narrative“-Totschlagkeule gezückt wird? Im ersten Moment dachte ich dein Beitrag ist Satire. Es ist doch wirklich nur noch ätzend.

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Was ich übrigens auch ätzend finde ist diese Relativierung des Problems durch Verschiebung der Diskussion. Natürlich wird ein normaler Bürger in seinem Alltag keine Berührung mit dieser Unterwelt bekommen, dennoch ist es doch richtig das Problem anzuerkennen und etwas dagegen zu tun? Oder hat man im New York der 70er, 80er und 90er nicht über die italienische Mafia gesprochen weil damit Italiener im Allgemeinen stigmatisiert?

Ich wäre vorsichtig damit, die öffentliche Debatte und das polizeiliche Handeln in New York der 70er bis 90er Jahre als Vorbild für eine konstruktive Debattenkultur und Sicherheitspolitik zu nehmen. Der US-amerikanische Diskurs über Kriminalität war und ist massiv durch rassistische Vorurteile (damals gerade auch gegen italienischstämmige Personen) und Ideologie geprägt, was sich dort oft als extrem hinderlich für die Lösung von Problemen erweist.

Die Frage ist doch: ist der Begriff „Clan“ oder „Clankriminalität“ tatsächlich hilfreich bei der Beschreibung bestimmter Formen der Kriminalität und/oder hilft er auf konstruktive Weise, wirksame (sicherheits)politische Antworten zu finden? Die Antwort von Experten auf diese Frage lautet regelmäßig „Nein“ und mir persönlich erschließt sich auch nicht ganz, inwiefern das Konzept der „Clankriminalität“ sich von dem der „Mafiastrukturen“ oder (etwas allgemeiner) „organisierten Kriminalität“ unterscheidet – bis auf das es rassistische Assoziationen erzeugt, die einer sachlichen Debatte eher im Wege stehen.

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Da Clans widerum meist mit migrantifizierten Großfamilien assoziiert werden, ist der Unterschied ehrlich gesagt nicht so groß.

Aber auch die Kriminalisierung über Verwandschaftsverhältnisse ist in meinen Augen mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinen. Die Alternative wäre so eine Art Sippemhaft. Ich glaube die wollen wir nicht.

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Vielleicht findet sich daher auch kein Hinweis mehr auf der Seite des BKA.

Es scheint ausreichend zielführende zu sein, zwischen Italienischer OK und Russischer OK zu unterscheiden.

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Ein Unterschied ist die augenscheinliche Unfähigkeit (in den Medien gerne als Inkompetenz dargestellt) der Justiz im Umgang mit bestimmten Tätergruppen. Mir erschließt sich nicht, wieso die Dresdner Juwelendiebe 15 Monate nach Verurteilung(!) immer noch auf freiem Fuß sind. Das milde Urteil nach Teilrückgabe der beschädigten und mithin zerstörten Kunstschätze ist mir nicht erklärbar. Allein durch das Anzünden des Fluchtautos in einer Tiefgarage eines Wohnhauses in der Nacht, wurde der Tod von vielen Menschen billigend in Kauf genommen. Das die Strafe im offenen Vollzug stattfinden soll, setzt dem ganzen da nur noch die Krone auf.

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