Zweifellos, das bestreitet wohl niemand.
Diese Fälle wird es immer geben. Wenn man 100 Menschen eine Chance gibt, werden nie alle sie nutzen. Verweist man dann auf diejenigen, die ihre Chance nicht nutzen, um gegen das Chancengeben zu argumentieren, führt das ganz schnell dazu, dass man auch denen keine Chance mehr gibt, die sie nutzen. Das ist genau das Problem in diesen kriminalpolitischen Debatten: Die 99 Sexualstraftäter, die wegen eines positiven Gutachtens frei kommen und entsprechend der Erwartung des Gutachtens keine Straftat begehen, werden nicht gesehen. Der eine jedoch, der trotz positiver Prognose wieder rückfällig wird, der geht durch alle Medien und wird als Beweis dafür angeführt, dass das System nicht funktioniert. So funktioniert Gesellschaft - und insbesondere Strafrecht - aber eben nicht. Wer 100%tige Sicherheit will, muss jeden Bürger total-überwachen und jeden „auffälligen Bürger“ sofort wegsperren. Das wollen wir ganz offensichtlich - hoffentlich - nicht. Also müssen wir damit leben, dass wir nur eine Gefahrenschwelle festlegen, ab der das „Chance geben“ angemessen ist, auch wenn wir genau wissen, dass einzelne Fälle immer die Chance nicht nutzen werden.
Ich denke nahezu jeder in diesem Forum ist gegen derartige Fälle, die Diskussion hatten wir schon unzählige Male. Niemand sollte für Schwarzfahren in den Knast gehen. Der GEZ-Fall sieht wiederum anders aus, da es hier nicht um Strafrecht geht: Hier hat jemand die GEZ-Zahlung verweigert und sich dann auch geweigert, eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Niemand muss in den Knast, weil er zivil- oder verwaltungsrechtliche Ansprüche „nicht zahlen kann“, aber es muss in solchen Fällen eben die eidesstattliche Versicherung abgeben… Hier geht es um eine Verweigerungshaltung, nicht um Zahlungsunfähigkeit.
Es ging da nicht gezielt um diesen Fall, sondern generell um die Frage nach „offenem Vollzug“. Aber es kann doch nicht ernsthaft dein Argument sein, dass weil der Schaden durch die Tat (direkt und indirekt über Prozesskosten) so hoch war, müsste jetzt auch die „teurere“ Haftoption angewendet werden, die keine zusätzliche Sicherheit bietet und die Resozialisierung nicht positiv beeinflusst?!?
Bei dir geraten hier einfach zwei Ebenen durcheinander. Du willst, dass die Betroffenen „leiden“, deshalb willst du, dass sie im geschlossenen statt offenen Vollzug kommen und auch möglichst lange im Strafvollzug bleiben. Weil du das für „gerecht“ hältst. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts und der Haftstrafe. Die Richter haben angemessene und in jedem Fall vertretbare Urteile gefällt und die Exekutive vollstreckt diese Urteile nun nach dem dafür in Berlin geltendem Recht. Das ist Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Buche steht, mit Gewaltenteilung und allem drum und dran.
Du kannst gerne generell höhere Strafen fordern (dagegen würde ich jedoch ebenso klar argumentieren, weil einfach kriminologisch relativ sicher ist, dass das nichts bringt), aber an diesem konkreten Fall gibt es wenig auszusetzen…