Was bei der Diskussion um die „Messerverschärfung“ leider nicht gesehen wird, ist, dass es sich um eine Nebelkerze handelt, um eine Änderung des Waffenrechts in anderen Punkten voranzutreiben.
Der Entwurf liegt ja schon längere Zeit in der Pipeline (LdN318 Januar 23 Waffenrechtsnovelle und Februar 24 Maßnahmenkatalog gegen Rechtsextremismus )
Vermutlich hat man durch einen geschickten Schachzug, unter Ausnutzung der öffentlichen Empörung über den Tod des Polizisten nach dem Messerangriff in Mannheim, die relative Mehrheit der SPD geführten Regierungen im Bundesrat (28/61) und weitere Regierungen mit SPD-Beteiligung dazu gebracht, nun den entsprechenden Beschluss vorzulegen. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, die in der Schublade ruhende Novelle voranzutreiben.
Ob die Verschärfungen bei Messern nun sinnvoll sind oder nicht, ist den Initiatoren erstmal egal (unter Ausnutzung der tagesaktuellen Nachrichten passieren auch schnell mal Fehler. Das Ziel ist ein Anderes.

1 „Gefällt mir“

Wenn dem so wäre, würde das lediglich dazu führen, dass ich der Waffenrechtsverschärfung noch mehr zustimmen würde, denn wie in anderen Threads schon erörtert bin ich ganz klar für eine noch strengere Handhabung von Schusswaffen :wink:

Dein Vorwurf, dass man dafür natürlich die Empörung über den Tod des Polizisten in Mannheim nutzt, ist letztlich etwas, was in der Politik ganz normal ist. Doof gesagt: Ohne Fukushima hätte es den Atomausstieg nie gegeben… insofern sehe ich daran nichts verwerfliches, sondern schlicht eine Reaktion. Ebenso wie der Mord an einem Polizisten durch einen Reichsbürger dazu geführt hat, dass diese Problematik schärfer beobachtet wurde…

Das ist falsch. „dazu bestimmt“ heißt, vom Hersteller so beworben.
Kleiner Ausflug ins Waffenrecht:
Hersteller bewirbt eine Taschenlampe mit Klemmadapter der auf Picatinny-Schiene montiert werden kann.
Fall 1: Hersteller schreibt in die Artikelbeschreibung, dass man die Lampe damit an Waffen befestigen kann.
→ Bestimmung zur Waffenmontage gegeben, Anlage 2 WaffG: Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: […] 1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 1.2.5 bis 1.2.8 und Zubehör für Schusswaffen nach Nummer 1.2.4, die […] 1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten
→ verbotener Gegenstand
Fall 2: Der Hersteller bewirbt die identische Lampe mit identischer Montage nicht damit, dass sie auf einer Waffe montiert werden kann, sondern damit, dass sie auf einem Nachtsichtvorsatzgerät mit Picatinny-Schiene montiert werden kann, welches auch dazu bestimmt ist, auf einer Waffe montiert zu werden.
→ Lampe frei verkäuflich

„Verschlossen“ impliziert im Gegensatz zu geschlossen einen Verschluss durch z.B. ein Vorhängeschloss. Das Messer im Rucksack, der nicht verschlossen ist, führt zum gleichen Verstoß, wie das Führen des Messers in der Hosentasche.

Auch hier ist der genaue Laut des Textes zu beachten. Die Klingenlänge von feststehenden Messern soll zukünftig unter 6cm liegen, um es ohne besondere Zwecke in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Das Klappmesser, welches nicht einhändig feststellbar ist, darf weiterhin eine unendlich lange Klinge besitzen.

1 „Gefällt mir“

Ganz so einfach ist es nicht. Es geht um die objektive bauart-bedingte Eignung und den üblicherweise zu erwartenden Einsatzzweck. Bei deiner Ausführung zur Taschenlampe geht es jetzt auch eher um die Verkaufsfähigkeit als darum, ob der Gegenstand geführt werden darf. Dass es Lücken gibt (dh. ein multi-use Gegenstand wird für eine erlaubte Verwendung verkauft, obwohl er ganz klar von vielen Kunden für eine unerlaubte Verwendung gekauft wird) ist dabei klar, gerade bei Zubehör.

Eine klassische Axt ist ein Multifunktionsgegenstand, die Bestimmung des „wesensgemäßen Gebrauchs“ lässt da schon einiges an Spielraum zu. Aber letztlich ist die Frage für die Praxis auch irrelevant: Wer mit einer Axt durch die Innenstadt läuft, wird damit fast zwangsläufig einen Polizeieinsatz auslösen, weshalb Äxte für Menschen, die nichts gutes im Schilde führen, im Gegensatz zu Messern, grundsätzlich keine sinnvolle Alternative sind… insofern ist die ganze Diskussion darüber, ob eine Axt nun vom Waffengesetz erfasst würde oder nicht, eigentlich obsolet. Gleiches gilt für Brecheisen, Baseballschläger und ähnlich gefährliche Gegenstände. Die erregen einfach sehr viel Aufmerksamkeit.

Wie gesagt, das müsste man für ein „komplettes Messerverbot“ hinreichend in dem Sinne anpassen, dass ein Einsatz bei einer spontanen Eskalation ausgeschlossen ist und auch das „ständige herumführen“ solcher Gegenstände im Rucksack nicht zulässig ist. Das ist juristisch etwas schwer zu greifen, aber machbar - es geht letztlich darum, dass es weiterhin möglich sein muss, ein Messer im Supermarkt zu kaufen und nach Hause zu transportieren, aber nicht möglich sein soll, ein Messer stets bei sich zu führen.

Ich denke da wird es zumindest im Alltag kompliziert, folgt man sehr streng den Buchstaben des Gesetzes.

Letztlich bleibt es ein gewisser Ermessensspielraum der Beamten vor Ort, was zulässig ist.

So „einfach“ ist es doch (in meinen Augen ist das zwar komplizierter, da nicht das Wesen des Gegenstandes, sondern zusätzlich der Hersteller den Zweck im Sinne des Gesetzes bestimmt). Ich schenke da lieber den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamts mehr Glauben, als Deiner Meinung.
Feststellungsbescheid Z-113, Infrarot-Aufheller mit Weaver

Mir ist die Diskussion um das C - Wort bekannt, weswegen ich es selbst nicht gebraucht habe. Ich trete zwar pekuniär als Finanzier des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks, habe aber keine Entscheidungs- oder Verfügungsgewalt über ihn. Mein Einfluss auf die Wortwahl einzelner Presse- und Medienerzeugnisse ist deshalb begrenzt, ich gebe die Kritik aber gerne weiter, sobald meine Schreibmaschine repariert ist.

Inhaltliche Kritik an der Entwicklung gibt es aber nicht?

1 „Gefällt mir“

Sicher hast du dich vertippt. Es ist wohl die Verknüpfung von Migranten im Allgemeinen mit kriminellen Clans problematisch, nicht die von Clans mit Kriminalität, oder?

Darüber hinaus: dürfte man sich wohl mal mit so einem Thema auseinandersetzen, ohne das gleich wieder die „dürfen-wir-nicht-drüber-reden-weil-stützt-rechte-Narrative“-Totschlagkeule gezückt wird? Im ersten Moment dachte ich dein Beitrag ist Satire. Es ist doch wirklich nur noch ätzend.

1 „Gefällt mir“

Was ich übrigens auch ätzend finde ist diese Relativierung des Problems durch Verschiebung der Diskussion. Natürlich wird ein normaler Bürger in seinem Alltag keine Berührung mit dieser Unterwelt bekommen, dennoch ist es doch richtig das Problem anzuerkennen und etwas dagegen zu tun? Oder hat man im New York der 70er, 80er und 90er nicht über die italienische Mafia gesprochen weil damit Italiener im Allgemeinen stigmatisiert?

Ich wäre vorsichtig damit, die öffentliche Debatte und das polizeiliche Handeln in New York der 70er bis 90er Jahre als Vorbild für eine konstruktive Debattenkultur und Sicherheitspolitik zu nehmen. Der US-amerikanische Diskurs über Kriminalität war und ist massiv durch rassistische Vorurteile (damals gerade auch gegen italienischstämmige Personen) und Ideologie geprägt, was sich dort oft als extrem hinderlich für die Lösung von Problemen erweist.

Die Frage ist doch: ist der Begriff „Clan“ oder „Clankriminalität“ tatsächlich hilfreich bei der Beschreibung bestimmter Formen der Kriminalität und/oder hilft er auf konstruktive Weise, wirksame (sicherheits)politische Antworten zu finden? Die Antwort von Experten auf diese Frage lautet regelmäßig „Nein“ und mir persönlich erschließt sich auch nicht ganz, inwiefern das Konzept der „Clankriminalität“ sich von dem der „Mafiastrukturen“ oder (etwas allgemeiner) „organisierten Kriminalität“ unterscheidet – bis auf das es rassistische Assoziationen erzeugt, die einer sachlichen Debatte eher im Wege stehen.

1 „Gefällt mir“

Da Clans widerum meist mit migrantifizierten Großfamilien assoziiert werden, ist der Unterschied ehrlich gesagt nicht so groß.

Aber auch die Kriminalisierung über Verwandschaftsverhältnisse ist in meinen Augen mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinen. Die Alternative wäre so eine Art Sippemhaft. Ich glaube die wollen wir nicht.

1 „Gefällt mir“

Vielleicht findet sich daher auch kein Hinweis mehr auf der Seite des BKA.

Es scheint ausreichend zielführende zu sein, zwischen Italienischer OK und Russischer OK zu unterscheiden.

1 „Gefällt mir“

Ein Unterschied ist die augenscheinliche Unfähigkeit (in den Medien gerne als Inkompetenz dargestellt) der Justiz im Umgang mit bestimmten Tätergruppen. Mir erschließt sich nicht, wieso die Dresdner Juwelendiebe 15 Monate nach Verurteilung(!) immer noch auf freiem Fuß sind. Das milde Urteil nach Teilrückgabe der beschädigten und mithin zerstörten Kunstschätze ist mir nicht erklärbar. Allein durch das Anzünden des Fluchtautos in einer Tiefgarage eines Wohnhauses in der Nacht, wurde der Tod von vielen Menschen billigend in Kauf genommen. Das die Strafe im offenen Vollzug stattfinden soll, setzt dem ganzen da nur noch die Krone auf.

1 „Gefällt mir“

Die Diskussion zum Strafrahmen hatten wir schon hier:

Ich bleibe bei meiner Einschätzung von damals. Die allgemeinen Strafrahmen waren definitiv im vertretbaren Bereich. Wären höhere Strafen vertretbar gewesen? Schon. Aber es ist nicht Sinn des Strafrechts, immer die höchste gerade noch vertretbare Strafe zu verhängen. Dass die Haftstrafen nicht sofort vollstreckt wurden lag wohl tatsächlich an dem Deal bezüglich der Rückgabe. Ob solche Deals angemessen sind, darüber kann man geteilter Meinung sein. Dass die Verbüßung der Haft im offenen Vollzug stattfinden soll ist letztlich auch eine Wertung des Gesetzgebers, da Strafvollzug seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache ist, also Wertung des Landesgesetzgebers, hier Berlin. Und in Berlin gilt ein grundsätzlich eher liberales Stravollzugsrecht: wenn ein offener Vollzug ohne Gefährdung der Vollzugsziele (Resozialisierung und Sicherheit der Allgemeinheit) möglich ist (dh. nicht davon ausgegangen wird, dass die Arbeitswege und die Arbeitszeit bei der Arbeit außerhalb des Strafvollzugs für Straftaten oder Fluchtversuche genutzt wird), ist der offene Vollzug vorzuziehen. Ob die Einschätzung bezüglich der Gefährdung der Vollzugsziele korrekt ist, ist natürlich eine Frage der Exekutive, nicht der Judikative (das Gericht verurteilt nur zum Strafvollzug, es macht keine Vorgaben ob der Vollzug offen oder geschlossen zu erfolgen hat).

Grundsätzlich bin ich klar für „offenen Vollzug“, wo immer es ohne Gefährdung möglich ist. Die Strafe am Strafvollzug ist die maximale Einschränkung der Freiheit im Hinblick auf die Freizeit. Offener Vollzug unterscheidet sich von geschlossenem Vollzug lediglich dadurch, dass zum Zwecke der Arbeit der Strafvollzug tagsüber verlassen werden darf, die Menschen also „im zivilen Bereich“ für die Gesellschaft nützlich arbeiten können, statt im Strafvollzug arbeiten zu müssen. Das spart auch viel Geld und ist zudem in aller Regel gut für das Ziel der Resozialisation. Wer sich gegen den offenen Vollzug ausspricht, geht der Fehlannahme nach, Haftstrafe solle „Leben im Elend bei Wasser und Brot“ bedeuten. Das ist nicht der Sinn der Haftstrafe!

1 „Gefällt mir“

Das hat jetzt wenig mit Waffenrecht zu tun und ist auch nichts, was nur in dem von dir genannten Milieu auftritt, sondern auch in anderen, wie der Amigo-Affäre um den Cum-Ex-Clan.

Hanno Berger hat bis zuletzt gehofft, dass die Schweiz ihn schon nicht ausliefert.

Wäre halt schön, wenn die Verurteilten sich irgendwann bemüßigt fühlen würden, die Strafe anzutreten. Einer der Täter war übrigens auch wegen des Einbruchs im Bode Museum zu vier Jahren Haft verurteilt, war aber noch nicht in Haft. Genau in der Zeit hat er sich dann am Einbruch in Dresden beteiligt. Aber klar, geben wir ihm noch eine Chance und sperren lieber ein paar Schwarzfahrer (jährlich über 7000) oder GEZ Verweigerer (181 Tage Gefängnis wegen 651,30 Euro Schulden) ein.

Ich glaube am Geld sollte man hier nicht sparen. Der Prozess an sich hat mit 12 Pflichtverteidigern schon
3,8 Millionen Euro Prozesskosten für den Staat verusacht. Der Gesamtschaden durch die Beschädigung der Kunstschätze wird auf 22 bis 25 Millionen Euro geschätzt, und die schönsten Stücke wie die Epaulette, die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste und die Klinge des historischen Degens fehlen weiterhin. Die Täter haben sich mit dem Deal also richtig fett bereichern können. Ein erbärmliches Signal, dass der Rechtsstaat hier aussendet.

Zweifellos, das bestreitet wohl niemand.

Diese Fälle wird es immer geben. Wenn man 100 Menschen eine Chance gibt, werden nie alle sie nutzen. Verweist man dann auf diejenigen, die ihre Chance nicht nutzen, um gegen das Chancengeben zu argumentieren, führt das ganz schnell dazu, dass man auch denen keine Chance mehr gibt, die sie nutzen. Das ist genau das Problem in diesen kriminalpolitischen Debatten: Die 99 Sexualstraftäter, die wegen eines positiven Gutachtens frei kommen und entsprechend der Erwartung des Gutachtens keine Straftat begehen, werden nicht gesehen. Der eine jedoch, der trotz positiver Prognose wieder rückfällig wird, der geht durch alle Medien und wird als Beweis dafür angeführt, dass das System nicht funktioniert. So funktioniert Gesellschaft - und insbesondere Strafrecht - aber eben nicht. Wer 100%tige Sicherheit will, muss jeden Bürger total-überwachen und jeden „auffälligen Bürger“ sofort wegsperren. Das wollen wir ganz offensichtlich - hoffentlich - nicht. Also müssen wir damit leben, dass wir nur eine Gefahrenschwelle festlegen, ab der das „Chance geben“ angemessen ist, auch wenn wir genau wissen, dass einzelne Fälle immer die Chance nicht nutzen werden.

Ich denke nahezu jeder in diesem Forum ist gegen derartige Fälle, die Diskussion hatten wir schon unzählige Male. Niemand sollte für Schwarzfahren in den Knast gehen. Der GEZ-Fall sieht wiederum anders aus, da es hier nicht um Strafrecht geht: Hier hat jemand die GEZ-Zahlung verweigert und sich dann auch geweigert, eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben. Niemand muss in den Knast, weil er zivil- oder verwaltungsrechtliche Ansprüche „nicht zahlen kann“, aber es muss in solchen Fällen eben die eidesstattliche Versicherung abgeben… Hier geht es um eine Verweigerungshaltung, nicht um Zahlungsunfähigkeit.

Es ging da nicht gezielt um diesen Fall, sondern generell um die Frage nach „offenem Vollzug“. Aber es kann doch nicht ernsthaft dein Argument sein, dass weil der Schaden durch die Tat (direkt und indirekt über Prozesskosten) so hoch war, müsste jetzt auch die „teurere“ Haftoption angewendet werden, die keine zusätzliche Sicherheit bietet und die Resozialisierung nicht positiv beeinflusst?!?

Bei dir geraten hier einfach zwei Ebenen durcheinander. Du willst, dass die Betroffenen „leiden“, deshalb willst du, dass sie im geschlossenen statt offenen Vollzug kommen und auch möglichst lange im Strafvollzug bleiben. Weil du das für „gerecht“ hältst. Das ist aber nicht Sinn des Strafrechts und der Haftstrafe. Die Richter haben angemessene und in jedem Fall vertretbare Urteile gefällt und die Exekutive vollstreckt diese Urteile nun nach dem dafür in Berlin geltendem Recht. Das ist Rechtsstaatlichkeit, wie sie im Buche steht, mit Gewaltenteilung und allem drum und dran.

Du kannst gerne generell höhere Strafen fordern (dagegen würde ich jedoch ebenso klar argumentieren, weil einfach kriminologisch relativ sicher ist, dass das nichts bringt), aber an diesem konkreten Fall gibt es wenig auszusetzen…

1 „Gefällt mir“

Naja, ich wüsste nicht, wo sich die Polizei und Justiz bei der Clankriminalität „dümmer“ anstellt als bei rechtsradikalen kriminellen Strukturen oder bei organisierter Kriminalität allgemein. Dass besonders (aber nicht ausschließlich) in manchen östlichen Bundesländern die Justiz auf dem „rechten Auge blind“ ist, ist ja schon fast legendär. Und auch bei anderen mafiösen Strukturen außerhalb der „Clankriminalität“ und ganz aktuell beim Drogenschmuggel scheint es nicht immer so, als ob die Ermittler immer auf gleicher Höhe mit den Kriminellen sind.

Ich habe eher den Eindruck, dass viele „brave Bürger“ erheblich empfindlicher reagieren, wenn ein Mensch mit Migrationshintergrund scheinbar mit einem kriminellen Delikt davon zu kommen scheint, als wenn der Täter erkennbar Biodeutsch ist. Dafür spricht auch die starke Fokussierung auf die Familie der Beschuldigten im „Clanmilieu“, die bei deutschen Tätern (zurecht) wohl als Sippenhaft bezeichnet werden würde.

1 „Gefällt mir“