Was sollen Soziale Medien auf ihren Plattformen zulassen?

Das von Philip gebrachte Argument zu diesem Thema im Hinblick auf den Presserat in Folge 210 würde ich gerne nochmal aufgreifen:

Grundsätzliche schließe ich mich der Auffassung, die herrschende Rechtsordnung ist für sich als Regelungssystem für Soziale Medien nicht ausreichend, an. Und zwar eben gerade weil wir in einer Demokratie leben und mithin die Plattformen die Wahl haben, ob sie sich mit der bestehenden Rechtsordnung bereits zufrieden geben oder nicht. Die Plattformen könnten auch Verhalten auf ihren Plattformen unterbinden, welches vor allem strafrechtlich nicht relevant ist.

Ein Hotel welches eine Anfrage für eine organisierte Veranstaltungen einer extremistischen Partei oder überhaupt einer sonstigen Personengruppe, die menschenverachtene Weltanschauungen vertritt, erhält, sollte es selbstverständlich mindestens die Möglichkeit haben, ihren Service nicht zur Verfügung zu stellen. Aus zivilgesellschaftlicher Perspektive wäre dies sogar gefordert. Dennoch würde keiner der beiden Akteure sich bei Durchführung der Veranstaltung strafbar machen. Sollte diese, in der Realität selbstverständliche Forderung, im digitalen Raum nicht ebenso gelten. Und zwar nicht nur für soziale Medien, sondern genau so z.B. für Domain-Hosts, die Webseiten solche Personengruppe hosten.