Das ist alles richtig, aber der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in den zwei Fällen, in denen eine Partei verboten wurde (SRP 1952, KPD 1956) jeweils ein Jahrzehnt später eine nahe verwandte Nachfolgepartei (NPD 1964, DKP 1968) gegründet hat, die dann nicht verboten wurde.

Dass AfD-Faschisten im Falle eines Verbots einfach als Fraktionslose weitermachen könnten, ist eine irrige Annahme.

Außer in Niedersachsen war die KPD auf Länderebene nur noch in der bremischen Bürgerschaft vertreten. Die vier KP-Abgeordneten im Parlament des Stadtstaates haben aber ihre Mandate nach einer Bestimmung des bremischen Wahlgesetzes mit dem Urteil des Verfassungsgerichts automatisch verloren. […]

Zscherpe wußte also nicht, daß in dem Urteil des Verfassungsgerichts, anders als im Urteil gegen die SRP, nichts davon steht, daß alle kommunistischen Mandate in den Länder- und Kommunalparlamenten ersatzlos wegfallen.

D. h. das SRP-Verbot ging mit einem Wegfall der Mandate einher. Des Weiteren kann man wohl - per einfacher Wahlgesetzänderung - festlegen, dass ein Mandatsverlust mit einem Parteiverbot einhergeht. Für eine Wahlgesetzänderung reicht bekanntermaßen die einfache Mehrheit im Parlament.

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Diverse Jurist:innen haben schon darauf hingewiesen, dass ein Scheitern eines Vollverbots nicht heißen muss, dass nicht doch einzelne Landesverbände - z. B. auch vom BVerfG als gesichert rechtsextremistisch beurteilte - verboten werden. Auch kann die JA möglicherweise trotzdem verboten werden, wobei das u. U. auch ganz ohne BVerfG-Urteil per Anwendung des Vereinsrechts geschehen kann.

Darüber hinaus kommt es auf den Urteilstenor an. Das BVerfG kann nämlich durchaus betonen, dass wesentliche Teile der rechtsextremen AfD verfassungsfeindlich sind, aber die Partei und ihre Anhänger insgesamt nicht hinreichend wider die Freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Auch das wäre mitnichten ein „Persil-Schein“.

Im Artikel 21 GG heißt es:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Dem Wortlaut nach reicht es also bereits aus, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“.

Es könnte auch noch passieren, dass sich die AfD im Zuge des Verbotsverfahrens vom faschistischen Flügel trennt, um so einem Verbot zu entgehen.

Wenn jetzt alle AfD-Abgeordneten aus einer Regierung fliegen, hat das eine ganz schöne Veränderung der Machtverhältnisse zur Folge. Beispiel Brandenburg: 88 Sitze insgesamt. Wenn 30 AfD-Sitze wegfallen sind es nur noch 58 und die SPD hätte dann mit ihren 32 Sitzen plötzlich eine absolute Mehrheit. Habe ich das richtig verstanden?

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So wäre es dann wohl.

Es sei denn, man führte Neuwahlen durch.

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Als SPD würde ich dann einfach mit meiner absoluten Mehrheit über Neuwahlen abstimmen lassen :grin:.

Heißt, dass ein AfD-Verbot auch ein machtpolitisches Instrument ist, von dem die verbleibenden Parteien enorm profitieren können. Es ist taktisch schwer einzusetzen, da man nicht weiß, wie lange die Entscheidung dauern würde und damit wann es in Kraft tritt. In Brandenburg würde die SPD eine absolute Mehrheit erhalten und im Bund könnte es nach der nächsten Wahl durchaus so sein, dass die CDU dadurch eine absolute Mehrheit erhält.

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Das hängt davon ab, ob das gesetzlich geregelt ist, würde ich sagen. Für den Fall von Bremen ist das ja im Wahlgesetz geregelt (Quelle). Laut ARD ist das auch wohl auch im Allgemeinen so, aber (Quelle):

Mandatsverlust: Dass Gesetz sieht einen Mandatsverlust vor. Die fünf NPD-Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt und viele kommunale NPD-Mandatsträger könnten also ihr Mandat verlieren. Diese Folge ist aber rechtlich umstritten.

Das kann ich mir gut vorstellen. Eventuell ist das Problem, dass die Wähler der AfD-Mandatsträger selbst vor dem BVerfG klagen, weil der Wegfall ihrer gewählten Vertreter die verfassungsmäßige Gleichheit der Wahlstimmen verletzt. Aber das ist natürlich nur meine Laien-Vermutung.

Ich lass neulich beim Verfassungsblog, dass das eher unwahrscheinlich ist. Die JA ist, wie die meisten parteilichen Jugendorganisationen wohl so stark mit der „Mutter-Partei“ über Satzungen usw. verbunden, dass sich zwar einerseits ein AfD-Verbot auch auf die JA ausweiten würde, aber andererseits der hohe verfassungsmäßige Schutz auch auf die JA erweitert ist.

Das die JA an sich ein Verein ist und dementsprechend verboten werden könnte ist dabei wohl nachrangig, weil das andernfalls eine Ungleichbehandlung der Partei-Jugendverbände bedeuten würde. Die Jusos sind nämlich z.B. kein Verein sondern „nur“ eine Arbeitsgruppe der SPD und genießen daher definitiv den „Parteienschutz“ und wären damit anderen Parteijugend-Organisationen, die als Verein organisiert sind, gegenüber rechtlich besser gestellt.

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Die eleganteste Variante wäre natürlich, dass das BVerfG bei einem AfD-Verbot einfach auch den automatischen Mandatsverlust mit ins Urteil schreibt, so, wie es das im Fall der SRP auch schon getan hat. Geschähe das nicht, müssten eben entsprechende Wahlgesetze vor der Urteilsverkündung geändert werden.

Das ist alles mach- und regelbar.

Manchmal beschleicht mich der Eindruck, dass gewisse Leute, die angebliche Probleme eines AfD-Verbots hochjazzen, in Wahrheit gerne die AfD „am Leben erhalten“ würden, damit der politische Diskurs weiterhin so rechtsverschoben bleibt.

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Und deshalb sollen wir unsere Demokratie nicht schützen? „Aktives Nichthandeln“ hat schon einmal in die Katastrophe geführt.

Vielleicht gibt das BVerfG ja auch einen deutlichen Hinweis, dass die letzten Wahlergebnisse stark durch die Verhinderung von rechtsextremer Machergreifung verzerrt wurden. Sowohl zur CDU als auch zur SPD liefen viele Wählende über, damit mit rechtsextreme AfD bloß nicht stärkste Kraft wird. Also liegen Neuwahlen auf der Hand.

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Meinst du damit Frank Bräutigam oder das Verfassungsblog? :thinking: :wink:

Es gibt dann ja noch die Möglichkeit, gegen die Mandatsträger vorzugehen und das passive Wahlrecht anzugreifen. Dann dürfte das Mandat verloren gehen.
Zumindest gegen die, die sich angreifbar machen. Und die anderen sitzen halt ihre Zeit ab und stecken die Entlohnung ein - wie jetzt, nur weniger denokratieschädlich.

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Meinst du damit die Anwendung des Artikels 18 GG?

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Ja, in erster Linie. Man kann aber auch nachbohren und falsche Abrechnungen von Mitarbeitern, Aufwandsentschädigungen, Finanzierung von Reisen und anderes hervorkramen und jedes Mal die Aufhebung der Immunität beantragen. Auch das macht mürbe und drängt die Mandatsträger in die Defensive.

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Dem liegt der Wunsch zugrunde, dass der politische Diskurs mit einem Verbot der AfD weniger rechtsverschoben ist. Da man rechte Ideen und Gedanken aber nicht verbieten kann, würde das wohl kaum passieren. Im Gegenteil, wenn plötzlich 30 % der Wähler ihre politische Heimat verlieren, haben die übriggebliebenen Parteien umsomehr Interesse in diesem nun konkurrenzlosen Wählerpool die Stimmen für sich abzugreifen. Ich kann mir z.B. gut vorstellen, dass die CSU so etwas nutzt, um ihren Claim am rechten Rand zu festigen.

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Stimmt. Allerdings waren weder NPD noch DKP politisch besonders effektiv. Ich glaube schon, dass es zumindest Indizien dafür gibt, dass ein Parteiverbot die Organisationsfähigkeit und Effektivität der verbotenen politischen Partei/Bewegung nachhaltig schwächt.

Das im Entscheidungsbereich des Verfassungsgericht. Es wäre wünschenswert, dass dies im Urteil explizit geregelt wird.

Grundsätzlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen und nicht einer Partei verpflichtet. Viele werden sogar persönlich gewählt, nicht über die Liste. Entsprechend gibt es meiner Ansicht nach gute verfassungsrechtliche Gründe, warum ein Parteiverbot nicht automatisch den Verlust der Mandate bedeutet. Hier braucht es in jedem Fall eine klare Ansage des Gerichts.

Absolut, das glaube ich auch. Das ist aber keine wirkliche Veränderung zum Status Quo.

Der Unterschied ist, dass die CSU den Verfassungsstaat nicht abschaffen will. Dass wäre schonmal ein Gewinn.

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Ja, bestenfalls kommt man aber wieder dahin, wo wir vor der afd waren: die 30% verteilen sich auf Nichtwähler, die rechten Ränder demokratischer Parteien und extremistische Splitterparteien. Damit wäre diese politische Strömung aber weit weniger einflussreich und gefährlich. Mehr kann man als Demokrat für und von Leuten nicht erwarten, die Rechtsextremisten wählen.

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Wenn man sich auf das Gewissen von Rechtsextremisten und ihrer Mitläufer verlassen soll…

Das war nicht mein Argument. Das Abgeordnetenmandat genießt in unserer Verfassung einen hohen Schutz, auch das ist eine Lehre aus dem 3. Reich. Gerade bei einer Partei wie der AfD, die ja in vielen Parlamenten stark vertreten ist, hätte ein Mandatsverlust ja auch enorme politische Machtverschiebungen zugunsten anderer Parteien zufolge, wie hier schon von anderen Diskutanten dargelegt wurde. Wenn die CDU oder die SPD in irgendwelchen Landesparlamenten auf einmal absolute Mehrheiten bekommen, weil die AfD Mandatsträger rausgeworfen werden, dann sind dadurch auch die Rechte der kleineren Parteien betroffen.

Ich würde also davon ausgehen und hoffen, dass das Verfassungsgericht diesen Aspekt intensiv bedenkt und das nicht einfach in die Hände der Landeswahlgesetzte legt.

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Da hast du mich falsch verstanden. Ich bin für ein Verbot. Mich wundert da eher, dass die CDU dieses Instrument nicht verwendet, denn sie würde vermutlich am meisten davon profitieren.

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Die SPD jetzt wohl auch nicht:

Damit dürfte das Thema wohl erst mal vom Tisch sein.