Was ist das? Pflegekammer / PflegeBerufeKammer

Hallo Zusammen,

meine Frau arbeitet in der Pflege und war sehr überrascht von der Einführung der Pflegekammer und den damit geforderten Mitgliedsbeitrag. Für die meisten Arbeitnehmer dürfte eine Kammer nicht so bekannt sein und man kennt dies vielleicht nur in Form einer Handelskammer IHK.
Es geht nicht nur meiner Frau so, sondern fast alle Kolleginnen und Kollegen haben keine Vorstellung was mit dem Mitgliedsbeitrag geschehen soll und empfinden dies als eine weitere Schikane der Pflegeberufe.
Leider ist hier auch keine Aufklärung von Regierungsseite oder der Presse gemacht wurden.
Ich würde mich freuen, wenn die Lage der Nation hier für die Pflegeberufe eine Aufklärung anbietet und sich diesem Thema nähert.
Vielen Dank.

Gruß Christof

https://www.pflegekammer-nrw.de/werichbindiepflege/

1 „Gefällt mir“

Hallo,

auch mich treibt das Thema sehr um.
Gestern habe ich von einem Freund der in NRW Pfleger ist davon erfahren. Folgende Stichpunkte:

  • Bei Nicht-Beitritt soll das Examen aberkannt werden → Ernsthaft??? Kann das rechtens sein? Das Examen ist doch eine Qualifikation, die unter großem Aufwand erlangt wurde und nun „nur noch gegen Zahlung“ gültig bleiben soll???
  • Es soll eine Pflicht zur Fortbildung bestehen → klingt gut, aber d.h. die Verantwortung für Fortbildungen wird vom Arbeitgeber auf die Beschäftigten abgewälzt.
  • Ob das politisch eine gute Idee war, dies so einzuführen, darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber ist das rechtlich möglich? Nach Bauchgefühl kann das doch nicht sein.

Könnt ihr das bitte in der Sendung einmal einordnen/aufarbeiten? Tut den Pflegerinnen und Pflegern in schweren Zeiten diesen Gefallen.

Beste Grüße,
Jonas

Das funktioniert bei uns im Betrieb sehr gut, denn der haupstsächliche Effekt ist, dass der Arbeitgeber sich nicht mit den anfallenden Kosten für Weiterbildung herausreden kann. Der Mitarbeiter MUSS sich weiterbilden. Klar, das kann man auch noch verwässern, wenn man als Arbeitgeber dann billige sinnlose Massenschulungen abhält, aber in vielen Betrieben würde das wohl die Blockade bzw das Ignorieren der Wichtigkeit von Weiterbildung ein wenig auflösen.

Zu deiner Anmerkung Christian:
Wenn eine Pflicht zur Fortbildung für den Arbeitnehmer besteht, kann der Arbeitgeber doch theoretisch die Hände in den Schoß legen. Und verlangen, dass Fortbildungen in der Freizeit und auf eigene Kosten der Arbeitnehmer erfolgen.
Oder?

Das kommt natürlich auf den jeweiligen Arbeitsvertrag bzw Branchenvertrag an. Bei uns ist es Teil einer Compliance Überprüfung, in der eben die Weiterbildung aller Mitarbeiter durch einen mindestens einmal im Jahr statfinden Lehrgang sichergstellt wird. Dieser ist finanziell und zeitlich vom Arbeitgeber zu tragen.

Okay, das ist aber hier nicht das Thema.
Sondern die geplante Pflegekammer in NRW mit Kammerzwang und damit verbundener Fortbildungspflicht der Pflegenden.