Warum der Nachtragshaushalt verfassungswidrig sein könnte

Hallo liebes Lage-Team!

Ich bin wahrlich kein Jurist und maße mir daher auch nicht ernsthaft an bezüglich der Verfassungskonformität des Nachtragshaushalts eine fundierte juristische Meinung abzugeben. Trotzdem finde ich eine Argumentationskette, welche die Sinnhaftigkeit des Nachtragshaushalts (zumindest in diesem Umfang) in Frage stellt.
In der aktuellen Ausgabe argumentiert ihr für die Bewilligung des Nachtragshaushaltes. Ihr begründet dies mit der Notwendigkeit des Klimaschutzes als Investition in die Zukunft. Damit könnten u.a. zukünftige Schäden durch Extemwetterphänomene reduziert werden. Soweit so richtig, wie ich finde.
Haushaltspolitisch muss man aber die Frage stellen, in wieweit es vertretbar ist zukünftige Generationen mit neuen Schulden zur Finanzierung des Klimaschutzes zu belasten, wenn man gleichzeitig jährlich viele Mrd. € für klimaschädliche Subventionen ausgibt (Klimaschädliche Subventionen | Greenpeace)?! Würde man diese konsequent einsparen, bräuchte man für die geplanten Klimaschutzmaßnahmen fast keine neuen Schulden aufnehmen. Zudem hätte man einen doppelt positiven Effekt in Sachen CO2-Emissionen, weil subventionierte(s) klimaschädliche(s) Maßnahmen/Verhalten reduziert werden/wird.
Geld für klimaschädliche Subventionen auszugeben und im Gegenzug neue Schulden für Klimaschutzmaßnahmen aufzunehmen ist daher genauso unsinnig wie einen Brand löschen zu wollen, während jemand noch Benzin ins Feuer gießt. (Vielleicht fällt jemand anderes noch eine besser Analogie ein)
Inwieweit sich in diesem Sinne eine verfassungsrechtliche Argumentation finden ließe, um den Nachtragshaushalt, zumindest in diesem Umfang, abzulehnen überlasse ich gern den Juristen.