Sehr lesenswerte Artikel, danke für das Teilen hier.
Ich bin kein Jurist, denke aber nach ausführlicher Lektüre, dass die Reform Klagen überstehen wird.
Das für mich riesige Problem ist aber, dass wir jetzt amerikanische Verhältnisse haben: Ab sofort kann jede Regierungskoalition, mit Verweis auf das Vorgehen der Ampel legitimieren, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu verändern und das ist mir als Preis deutlich zu hoch…
(Als Nebenbemerkung noch die Vermutung, dass Linke, CSU und CDU das Vorgehen der Ampel bei den nächsten Wahlen zu nutzen werden wissen. Ich gehe stark davon aus, dass sie erhebliche Teile ihrer Unterstützer zum Wählen motivieren werden können um „solche politisch motivierten Änderungen am Wahlrecht nicht zum Erfolg werden zu lassen.“)
Diese Befürchtung kann ich verstehen. Aber: schon 2011 wurde das Wahlrecht von schwarz-gelb (einkassiert 2012 von Karlsruhe, 2013 Union-SPD-FDP-Grüne Reform ohne Linke) und 2020 von der GroKo (mit ausgehandeltem de-facto Vorteil für die CSU mit 3 unausgeglichenen Überhangmandaten) reformiert. Nun der große Wurf der Ampel. Es fällt auf: eine echte Reform stand und fiel mit der Union und vor allem der CSU als entscheidender Verhinderungs-Faktor. Mit dem Schaffen vollendeter Tatsachen dreht sich die Situation um: Die Union wäre auf die Reform(zurückdreh)bereitschaft von zukünftigen Koalitionspartnern angewiesen. Das sehe ich schlicht und einfach nicht und mache mir deshalb keine bis wenig Sorgen.
Inwieweit sich dieses Mobilisierungspotential verwirklicht, darauf bin ich (und sicher viele Politikwissenschaftler*innen) tatsächlich sehr gespannt. 
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Es ist aber für die WählerInnen schon ein Unterschied, ob eine tendenziell ungerechte und inkonsistente Ausprägung des Wahlrechts in ein offensichtlich gerechtes und einfaches Wahlrecht verbessert wird und für die kommende Wahl schon einmal verwendet sein wird, oder ob das bessere und einfache Wahlrecht aus rein parteipolitischem Vorteilsdenken wieder in seine schlechte Vorform zurückverwandelt wird. Da würde sich sogar die CSU bei ihren aufgeklärten Wählern blossstellen. (Gerade hat übrigens die bayerische Staatsregierung mit CSU und FW den Ausverkauf des Grundwassers zurückgenommen, aber vermutlich nicht in erster Linie auf Druck der Grünen, sondern der CSU-Bürgermeister, die halt auch ehrliche, bodenständige Leute in ihren Reihen haben.)
Eule
54
Ich würde widersprechen, dass das hier der Fall ist, in allen drei Aspekten. Es ist nicht gerecht, weil es die Möglichkeit der unvertretenen Wahlkreise geschaffen hat. Es ist nicht einfach, weil für die Wählerschaft die tatsächliche Erfolgswirkung ihrer Erststimme weniger vorhersehbar ist als bisher. Und deshalb ist es auch keine Verbesserung.
[quote=„Eule, post:54, topic:19111“]
[quote=„rlinner, post:53, topic:19111“]
in ein offensichtlich gerechtes und einfaches Wahlrecht verbessert wird
Die Wahlkreise haben mE immer weniger Bedeutung. Aber auch wenn man sie für wichtig hält, ist ein unvertretener Wahlkreis keine Frage der Gerechtigkeit, denn jede Stimme aus diesem Wahlkreis zählt wie jede andere im Land, ohne Unterschied.
Die Einfachheit liegt in der Beseitigung der Überhangmandate und vor allem der den meisten Wählern gar nicht geläufigen (dann auch nicht in die Wahlentscheidung mit einbeziehbaren) Grundmandatsklausel. Weniger vorhersehbar stimmt, aber wie auch hier mehrfach gesagt, die meisten Wähler kennen nicht einmal ihre Wahlkreisabgeordneten. Eine Streichung der sog. Erststimme wäre nicht verfassungswidrig. Die Erststimme ist ein Überbleibsel aus den ersten Jahrzehnten der BRD; da hatte sie noch einige Bedeutung, die nun aber schon sehr fraglich ist und die Wahl unnötig kompliziert macht. Einen regionalen Proporz wird jede Partei aus Eigeninteresse in ihrer Liste abbilden, wenn sie die erreichbaren Stimmen aus den Regionen auch bekommen will. Es wird der Teil der Wähler auf die Herkunft in den Listen schauen, der jetzt die Wahlkreisabgeordneten für wichtig hält. Dem anderen Teil mag die Herkunft gleichgültig sein.
Ich sehe schon den ziemlichen Sprung gegenüber vorher, und da haben manche Leute Probleme. Aber ich glaube, die Probleme sind der Neuerung an sich geschuldet, und nicht der Substanz die in der Änderung liegt. Die Öffentlichkeit in DE ist überwiegend zaudernd und sogar ängstlich was wirkliche Neuerungen betrifft.
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Es ist lediglich die konsequente Anwendung der Idee einer Sperrklausel auf beide Stimmen. Wenn die 5%-Hürde für die Zweitstimme kein Problem ist, kann eine entsprechende Regel für die Erststimme auch kein Problem sein.
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Eule
57
Die Wahlkreise sind aber nicht mehr garantiert mit jemandem im Parlament vertreten, sondern der Fall kann (ggfs. vielfach) eintreten dass manche es sind, andere aber nicht. (Von wem, ist dabei egal.)
Und das ist ein Problem. Du kannst den Leuten erklären „mit der Erststimme werden Personen gewählt, und wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, kommt ins Parlament“. Du kannst den Leuten NICHT erklären „mit der Erststimme werden Personen gewählt, und wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, kommt vielleicht ins Parlament, das kommt auf die Zweitstimme an, denn wenn die Partei zu schlecht abschneidet sind alle Erststimmen wertlos“. Das ist Quark.
Ich halte die Mehrheitswahl für eminent wichtig, denn sie verankert das Parlament vor Ort und ist zugleich eine (de facto bisher theoretische, aber dennoch bedeutsame) Zugangsmöglichkeit jenseits der Parteien. Gleichzeitig ist die Verhältniswahl ebenso wichtig, denn sie befördert die Pluralität im Parlament. Ich möchte auf keine der beiden Varianten verzichten und halte es für einen großen Vorteil, dass sie bisher gleichwertig verknüpft waren.
Das wäre dann der Fall, wenn es für die Erststimme eine eigene Sperrklausel gäbe (man muss x% erzielen, um einen Wahlkreis gewinnen zu können), das ist aber nicht so. Hier wird hintenrum eine Einschränkung des einen Wahlsystems auf das andere übertragen, mit dem Risiko dass 100% der dort abgegebenen Stimmen wirkungslos bleiben können.
Tris
58
Man sollte einfach in Zukunft in Erwägung ziehen, dass das Mehrheitswahlrecht schlicht nicht nötig ist und abgeschafft wird. Es ist einfach nicht wirklich gut, ein Verhältniswahlrecht neben dem Mehrheitswahlrecht zu gestalten.
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Abgeordnete sollen keine Wahlkreise vertreten, sondern Menschen.
Das ist eine unzulässige, grobe Vereinfachung des bisherigen Systems. Erklär den Leuten mal „Mit der Erststimme werden Personen gewählt, und wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, kommt ins Parlament. Dafür kommt dann eine andere Person derselben Partei stattdessen nicht ins Parlament, aber unter Umständen kommen deswegen von mehreren anderen Parteien zusätzliche Personen ins Parlament, oder aber auch nicht.“ Das ist viel größerer Quark.
Da können dann absurde Konstellationen herauskommen. Z.B. wählt jemand in Bayern mit Erststimme CSU und sein Kandidat bekommt die meisten Stimmen. Das ist aber ein Überhangmandat, und deswegen bekommen SPD und Grüne jeweils auch ein zusätzliches Mandat. Solche Zusammenhänge sind bei der Wahl aber so gut wie niemandem bewusst. Die kriegen das in der Schule so erzählt, wie du das erklärt hast, und im Grunde ist das nahe an einer Lüge durch Weglassen.
Wenn überhaupt, verankert sie die Korruption vor Ort.
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Eule
60
Abgeordnete sind die Mittler zwischen Volk und Parlament. Je mehr sie lokal verankert sind, desto besser, und die regionale Kandidatenaufstellung sowie der Umstand, dass diese Kandidatys üblicherweise ein längeres lokales Engagement vorweisen bevor sie aufgestellt werden, bestärkt dies. Sie können lokale Anliegen ins Parlament tragen und Perspektiven einbringen. Das schmälert nicht ihren verfassungsmäßigen Auftrag, Vertreter des ganzen Volkes zu sein, sondern bereichert ihn zusätzlich.
Nein, das ist der Kern des Mehrheitswahlsystems. Dieser Kern sollte zwingend erhalten bleiben, denn das ist ein demokratisches Fundament.
Dagegen habe ich nichts einzuwenden.
Kannst du das irgendwie belegen? Was ihr gerade diskutiert hat mMn nichts mit dem Kern des Mehrheitswahlsystems zutun, sondern mit der ursprünglichen Idee des Erststimme/Zweitstimme-Wahlsystems.
Doch, das kann man: Die Hauptstimme entscheidet, wie viele Vertreter die Partei im Parlament haben wird. Mit der Wahlkreisstimme kann man beeinflussen, wer den Wahlkreis gewinnt und damit, sofern die Partei genügend Sitze hat, ins Parlament einzieht.
Dass du es für Quark hältst, ist etwas anderes.
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Eule
62
Was genau? Den Grundatz „wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt“? Das ist schlichtes Mehrheitsprinzip.
Ja, und dieses „sofern“ ist das Problem, weil diese Regelung dazu führen kann, dass 100% der abgegebenen Erststimmen verfallen, nämlich dann wenn das erfolgreiche Kandidaty keine Zweitstimmendeckung hat. Der Wahlkreis ist dann nicht (bzw. höchstens zufällig, sofern jemand von der Liste von dort kommen sollte) im Parlament vertreten, andere aber schon.
(Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind die im ursprünglichen Entwurf verwendeten neuen Begriffe „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ übrigens wieder fallengelassen worden und es bleibt bei Erst- und Zweistimme.)
Vielleicht habe ich dich falsch verstanden, aber du hast mMn nicht „wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt“ zum Kern des Mehrheitswahlsystems ernannt:
Dass der mit den meisten Erststimmen ins Parlament einzieht, ist nicht Kern des demokratischen Fundaments oder des Mehrheitswahlsystems im allgemeinen.
Deine „sonst verfallen die Stimmen und die Verankerung in der Bevölkerung schwindet“-Argumentation würde mich nur dann überzeugen, wenn der Wahlkreis-Gewinner nach Erststimmen mindestens 50% der abgegebenen Stimmen bräuchte, um ins Parlament einzuziehen.
Dafür ist das Mehrheitswahlrecht mMn gerade nicht geeignet. (Beispiel: Wahlkreis „Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis“)

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Eule
64
Hmm, anscheinend reden wir wirklich aneinander vorbei, denn ich sehe nicht wo genau du mich nicht verstehst.
Der Mehrheitsbegriff umfasst auch die relative Mehrheit (ist vielleicht das der Knackpunkt?). Wir können uns aber sehr gerne darauf einigen, ein Ranked-Choice-Verfahren in die Erststimme zu integrieren.
Der Knackpunkt ist, dass für dich die relative Mehrheit einen Einzug ins Parlament garantieren muss und ich dafür keine Veranlassung sehe.
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Eule
66
Für mich muss es auf jeden Fall einen Einzug geben.
Welche Mehrheit dann dazu nötig ist, kann gerne diskutiert werden, wie gesagt fände ich Ranked Choice um auf eine absolute Mehrheit zu kommen ganz sinnvoll.
Im Münchner Süden traten z. B. 13 Kandidaten an. Im schlimmsten Fall hätten mehr als 90% der Stimmen unberücksichtigt geblieben sein können. Direktkandidaten sind meiner Meinung nach nur mit Stichwahl vertretbar, dann gerne mit einem paritätisch besetzten (Parteien/Direktkandidaten) Parlament.
Anderer Gedanke: warum Direktkandidaten und Parteien nicht trennen? Es geht ja darum, dass der Wahlkreis vertreten ist. Das kann ein unabhängiger Kandidat viel besser, als einer, der an die Parteilinie gebunden ist. Und wir umschiffen die ganzen Probleme wie Überhangmandate, taktisches Wählen, ob der Kandidat es eh über die Liste schafft usw.
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Dann haben wir wieder das Problem mit den Überhangsmandaten.
Eule
69
Ja, natürlich. Das wird sich auch nicht verhindern lassen, weil Mehrheits- und Verhältniswahl nicht dafür gedacht sind, in Kombination verwendet zu werden. Diese Kombination (bei der die Vorteile des einen Systems die Nachteile des anderen ausgleichen oder zumindest mindern) halte ich jedoch für äußerst wünschenswert und bin bereit, wenn es nicht anders geht[1] dafür auch den Preis einer hohen Zahl an Ausgleichsmandaten zu zahlen.
[1] Der aktuelle Zustand ist ja kein systemimmanenter Zwang, sondern ein Resultat der jüngeren parteipolitischen Zersplitterung die sich auch wieder anders entwickeln kann.
Stichwahlen finde ich schwierig, weil die Erfahrung zeigt dass die Wahlbeteiligung oft deutlich absinkt. Auch begünstigen sie eine Zuspitzung auf zwei bestimmte Parteien. Ranked Choice passiert im ersten (einzigen) Wahlgang und ist auch nicht perfekt aber offener dafür, dass Leute sich mit unterschiedlichen Parteien und Personen auseinandersetzen weil es nicht so sehr den Automatismus gibt dass ja sowieso „die großen Parteien“ übrig bleiben.
Direktkandidatur und Parteizugehörigkeit lässt sich glaube ich real nicht wirklich trennen. Zunächst mal ist das Reservoir an möglichen Kandidatys nicht riesig, und diese werden sich - als politisch interessierte Menschen - dann ohnehin in den allermeisten Fällen schon lange irgendwo parteipolitisch engagieren. Es dürfte also gar nicht so leicht sein, entsprechende Personen zu finden. Und dann bedingt es die Arbeitsweise eines Parlaments, dass Einzelpersonen kaum effektiv arbeiten können, es als spätestens nach der Wahl zu inhaltlich (also parteipolitisch) bedingten Zusammenschlüssen kommen wird. Auch das unabhängige Kandidaty wird sich also der Fraktion XY anschließen (müssen), um an Sitze in Ausschüssen usw. zu kommen.