Das hängt wirklich davon ab, wie man zum Thema „Mehrheitswahlrecht“ allgemein steht. Ich lehnte Mehrheitswahlrecht generell ab und halte es für undemokratisch, ein „First past the post“-System wie in UK ist daher grundsätzlich abzulehnen. Klar ist so ein System dem Wähler leicht zu erklären, aber darum sollte es nicht gehen.

Die Erklärung, warum jetzt u.U. niemand ein Mandat gewinnt, ist ganz einfach:
Die Erststimme dient einzig der Personalisierung der Wahl, die Wahl selbst ist eine reine Verhältniswahl und keine Mehrheitswahl. Und wenn die Verhältnisse es nicht zulassen, tritt die Personalisierung zurück. Das ist völlig okay. Vor allem vor dem von @Schnackerio genannten Fakt, dass die meisten Wähler die Erststimme gar nicht ernsthaft zur Personalisierung nutzen. Ich hätte nichts dagegen, sie völlig abzuschaffen oder zumindest umzubenennen, wie es ja auch mal in der Diskussion war (Zweitstimme = HAUPTstimme, Erststimme = Nebenstimme oder ähnliches, was klar macht, dass sie nicht das „Wichtige“ ist). Das ist mMn das Hauptproblem an der Sache: Viele uninformierte Wähler glauben immer noch, dass die Erststimme die wichtige sei, weil das natürlich auch intuitiv die sinnvolle Interpretation ist. Das hätte mit der Reform geändert werden sollen.

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Das ist ein schönes Beispiel dafür, warum es, wenn es schon ein relevantes Mehrheitswahlsystem geben soll, absolut wichtig ist, dass es Stichwahlen gibt, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit hat.

Und das ist genau der Punkt: Das ist bisher in Deutschland nicht nötig gewesen, weil der Wahlausgang eigentlich nur von der Zweitstimme abhängen soll. Würden wir der Erststimme ein höheres Gewicht beimessen (was ich völlig falsch und anachronistisch finde) müssten wir in jedem Fall auch Stichwahlen einführen, sodass wir eine Zwei-Phasen-Wahl wie in Frankreich hätten.

Ich sehe bei den von dir genannten Beispielen eigentlich immer nur die negativen Aspekte der Wahlkreisrepräsentanz. In Extremform landen wir bei so einem Mist wie in den USA, wo ein Joe Manchin die gesamte Biden-Regierung lahm gelegt hat, weil so ein regionaler Interessenvertreter plötzlich die enge Mehrheit einer Regierung für seine Partikularinteressen opfert, damit er wiedergewählt wird - ist das wirklich wünschenswert. Probleme wie die Endlager-Problematik in der Asse werden nicht von einem Wahlkreis-Abgeordneten ernsthaft gelöst oder auch nur eine Lösung näher gebracht. Der Einfluss eines einzelnen Abgeordneten ist entweder gleich Null (wenn die Regierung eine starke Mehrheit hat oder die Regierungsparteien diszipliniert sind) oder übermäßig stark (wenn die Regierung eine knappe Mehrheit hat und Abgeordnete in Manchin-Manier lieber die ganze Regierung handlungsunfähig machen, um sich die Wiederwahl zu sichern. Beides ist kein wünschenswertes Szenario.

Vom Prinzip her hat @Schnackerio Recht, dass jeder Abgeordnete der Vertreter des ganzen Volkes sein soll, es ist vom System her nicht so gedacht, dass über die Erststimmen „Kämpfer für den eigenen Wahlkreis“ gewählt werden. Die Erststimme soll einzig die Personalisierung der Wahl ermöglichen, sie soll einem Wahlkreis keinen „Vorteil“ im politischen Wettbewerb bringen.

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Also willst du einen der grundlegenden Normverstöße, nämlich, dass bestimmte Wahlkreisabgeordnete sich nicht vorrangig fürs Gemeinwohl, sondern stattdessen für Spezialinteressen ihrer örtlichen Wählerklientel einsetzen, normalisieren. „Die tun es ja sowieso, also ist es dann eben zu akzeptieren.“ Und nicht nur das. Du gehst ja noch viel weiter, wenn du auch noch ganz explizit darauf bestehst, „deinen“ Abgeordneten für deine politischen Anliegen instrumentalisieren zu wollen (s. o.). Es ist also nicht nur so, sondern es soll deiner Meinung nach ganz offensichtlich auch so sein. Das ist ja schon Vorsatz.

Und so kommt noch „Erpressung“ bzw. „Nötigung“ hinzu.

Wenn dem so ist, kannst du dich auch an andere Abgeordnete wenden, selbst wenn’s - wie du schreibst - „schwieriger“ sein sollte. Problem gelöst.

Da du ja zur Kontroverse eingeladen hast („Ihr könnt das selbstverständlich alle auch gerne anders sehen“), spiegele ich dir jetzt mal deine Haltung, so wie sie bei mir ankommt.

Der Soziologe Steffen Mau nennt sowas, wenn ich mich recht entsinne, „Einforderungsdemokratie“, nach dem Motto: „Wenn du dich nicht für mein Anliegen vor Ort einsetzt, bestrafe ich dich mit Liebes-, hier Stimmenenzug!“

Nach meinem Empfinden ist das eine ganz problematische Vorstellung von Demokratie.

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Damit keine Missverständnisse aufkommen: Du meinst das sicherlich nicht strafrechtlich (daher die Anführungsstriche?), denn das wäre so nicht korrekt, siehe Diskussionen zur Zweck-Mittel-Relation und dem grundsätzlichen Erfordernis eines verwerflichen Zwecks. Einen Politiker nicht zu wählen, weil er subjektiv empfunden eine Politik betreibt, die einem nicht gefällt, ist natürlich keinesfalls verwerflich.

Grundsätzlich bitte ich alle Beteiligten darum, sprachlich etwas abzurüsten. Es ist okay, unterschiedliche Meinungen dazu zu haben, welchen Einfluss das Mehrheitswahlrecht haben sollte und ob eine direkte Wahlkreisvertretung demokratietheoretisch sinnvoll ist oder nicht.

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Keine Ahnung, warum es nötig ist, mir jedes Wort im Mund umzudrehen. Ich will nichts normalisieren, ich erkenne nur an, dass es eine politische Praxis gibt, die den Normen nicht entspricht. Und wenn man das anerkennt, dann folgt daraus zwangsläufig, dass Wahlkreise ohne Abgeordneten einen potentiellen Nachteil haben. Das ist also so. Ob das so sein soll, hab ich nicht gesagt - ich weise die ganze Zeit nur darauf hin, dass es künftig Unterschiede geben kann, je nachdem ob man in nem Wahlkreis mit Abgeordneten wohnt oder nicht. Was das Anerkennen von politischen Realitäten mit Vorsatz zu tun hat ist mir nicht begreiflich.

Meine politische Erwartungshaltung kund zu tun und anschließend vom Wahlrecht Gebrauch zu machen soll Erpressung sein? Weil ich nem Abgeordneten was vorenthalte, was ihm nicht gehört (meine Stimme)? Check your language.

Also erkennst du selbst an, dass der Weg über einen anderen Abgeordneten potentiell schwieriger ist. Nichts anderes habe ich behauptet. Für dich mag das Problem damit gelöst sein, ich weise wie gesagt darauf hin, dass das - wie von dir eingeräumt - zu Unterschieden führt.

Steht Steffen Mau ja frei CDU von der Wiege bis zur Bahre zu wählen und sein Wahlverhaltungen in Anbetracht der Leistungen der Abgeordneten nicht zu ändern. Man kann ja auch einfach nur noch AfD wählen, wenn man von der Politik nichts erwartet. Oder man kann die Politik(er*innen) daran messen, was sie leisten. Vorher kund zu tun, was man von ihnen erwartet, ist für deren Erfolg ein hilfreicher Akt der Kommunikation. Muss ich ganz ehrlich sagen ist in meinen Augen ein total abwegiges Argument. Soll ich etwa Politiker weiter wählen, die sich nicht für die Anliegen von mir und meinen Nachbarn interessieren?

Das sei dir unbenommen und stört mich überhaupt nicht, weil du mit deiner (bis hierhin so ausgedrückten) rein normbasierten Wahrnehmung von Demokratie die Problematik ohnehin ganz anders einordnest. So apparently your mileage varies.

Im Gegenteil, ich nehme das als sehr positiv wahr, dass es im Kompetenzdickicht einen Ansprechpartner vor Ort gibt, der nicht wie die anderen Akteure die Verantwortung weiter schiebt, weil er weiß, dass er das Thema nicht los wird. Das ganze jetzt schon wieder auf amerikanische Verhältnisse zu übertragen, die in ganz vielen Aspekten überhaupt nicht vergleichbar ist, hilft doch nicht weiter, weil es in Deutschland ganz so doch auch nicht kommen wird - da ist das System an zu vielen Stellen zu unterschiedlich.
Ich fordere ja auch nicht, dass das System dahingehend umgebaut wird - sondern beschreibe, wie es derzeit (trotz aller Normen für Abgeordnete) läuft. Ob das so gewünscht ist, ob das so sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Wer sich schon mal mit seinem Bundestagsabgeordneten unterhalten hat, der weiß auch, dass sie darum bemüht sind „Sachen für ihren Wahlkreis an Land zu ziehen“, um ihre Wiederwahl zu sichern. Und deshalb wird es selbstverständlich einen ganz erheblichen Einfluss haben, ob man im Wahlkreis noch einen eigenen Abgeordneten hat oder nicht.

Also ich bin überrrascht von der (im wertungsfreien, erkenntnistheoretischen Sinn) hier herrschenden Naivität, dass ja alle Politiker das Beste für jeden Deutschen wollen würden, weil es irgendwo geschrieben steht.

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Die verwendeten Begriffe sollten nur etwas überspitzt die Haltung illustrieren, die darin zum Ausdruck kommt, nämlich jene, die ich weiter unten mit dem Begriff „Einforderungsdemokratie“ umschrieben habe.

Und da sehe ich schon einen gravierenden Unterschied zwischen dem, was du schreibst („[e]inen Politiker nicht zu wählen, weil er subjektiv empfunden eine Politik betreibt, die einem nicht gefällt“), und einer Instrumentalisierung für persönliche Zwecke. Letztere wäre auf der Stufe 2 von Kohlbergs Moralentwicklung anzusiedeln, die Gemeinwohlorientierung hingegen ab Stufe 5 ff.:

Persönlich halte ich es für ein Zeichen von Reife, sich eher so auf den Stufen der sog. postkonventionellen Moral zu bewegen.

Und das leitet auch schon über zu den Problemen des Mehrheitswahlrechts, auf die du hinwiesest.

Deine Ausführungen ergänzend würde ich von den drei Basisdimensionen von Politik eine dem Verhältniswahlrecht und eine dem Mehrheitswahlrecht zuordnen. In der Wikipedia heißt es:

Im Gegensatz zur institutionellen (Polity) und inhaltlichen (Policy) Dimension wird […] mit Politics die Dimension politischer Verfahren bezeichnet, beispielsweise Wahlverfahren, Abstimmungen, aber auch Lobbyismus und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Verhältniswahlrecht würde ich klar als policyzentriert beschreiben. Man wählt primär Parteien, weil man deren Programmatik und Lösungsansätze überzeugend findet. Bei Erreichen bestimmter Quoren kann man sicher sein, dass diese Inhalte auch parlamentarisch repräsentiert werden.

Das Mehrheitswahlrecht hingegen ist eher politicsorientiert. Man wählt jemanden, von dem man hofft, dass er sich bei Aushandlungsprozessen durchsetzt und weil dieser Jemand eine öffentlich gute Figur macht. Joe Manchin, den du erwähntest, ist da ein gutes Beispiel.

Des Weiteren würde ich darauf abstellen, dass die Personalisierung, auf die ein Mehrheitswahlrecht immer auf die eine oder andere Weise hinausläuft, gerade von Konservativen präferiert wird, weil die’s oft nicht so mit Inhalten haben. Dahinter steckt auch ein Stück weit eine paternalistische Vorstellung - eine Führungsfigur, die die Dinge regelt.

Es gibt natürlich noch weitere Probleme des Mehrheitswahlrechts, von denen du schon einige genannt hast.

Unterstreichen würde ich die von dir angeführte Wählendenfrustration all derjenigen, die mangels eigener Mehrheit nicht mehr aufgrund der eigenen Wahlhandlung repräsentiert werden.

Ergänzen würde ich noch, dass Mehrheitswahlsysteme in der Tendenz dazu neigen, entweder nur noch mittige Politikansätze abzubilden oder aber der Polarisierung Vorschub zu leisten. Sowohl der Blick in die USA als auch der Blick nach Großbritannien oder Frankreich, in letztgenanntem Land gibt es ja noch immerhin Stichwahlen, bestätigen das meines Erachtens.

Die Vorteile des Verhältniswahlrechts liegen also auf der Hand: eine stärkere inhaltliche Ausrichtung der Wahlentscheidung, weniger falsche Kompromisse im Sinne des kleineren Übels, eine viel breitere Repräsentanz unterschiedlicher policies, eher weniger Polarisierung.

Ferner zeigt das bundesdeutsche System auch noch die Qualität einer mithin lagerübergreifenden Zusammenarbeit.

Und schließlich bleibt noch zu erwähnen, dass die stärkere Policy-Orientierung auch dazu führt, dass Demagogen in der Politik zumindest tendenziell schlechtere Chancen haben, weil das ja stets politikferne Charisma im Sinne Max Webers eine etwas geringere Rolle spielt. So kommen eben auch Politiknerds mit Ahnung ins Parlament und nicht nur Aufschneider, die sich gut verkaufen können.

Kurzum: Nach meinem Dafürhalten ist also das nun durch die Wahlrechtsreform gestärkte und durchs BVerfG als verfassungskonform eingestufte Verhältniswahlrecht jedwedem Mehrheitswahlrecht eindeutig in vielen Belangen überlegen.

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Ich würde in der ganzen Diskussion hier nochmal darauf hinweisen, wie eng und zugleich schräg die Argumentation des BVerfG in der ganzen Sache m.E. ist. Soweit ich das verstanden habe, wird die Grundmandatsklausel nur aufrechterhalten, weil die 5%-Hürde ohne Grundmandatsklausel dazu führen könnte, dass die CSU nicht in den Bundestag kommt, und sie durch ihre seit lange bestehende Kooperation mit der CDU eigentlich dazu berechtigt sein sollte (weil die haben zusammen dann halt mehr als 5%). Die Organklage der Linken wurde aber vom BVerfG laut der Pressemitteilung abgewiesen, da sie keinen solchen Kooperationspartner hat. Und man kann sich natürlich schon fragen, ob Bestandsschutz für das sonderbare Zwitterwesen CDU/CSU eigentlich irgendwo in der Verfassung angelegt ist.

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Ja, nachdem ich jetzt auch mal die konkrete Argumentation gehört hatte, war ich auch erschüttert, dass es doch auf eine „Lex CSU“ hinauslieft. Daher: Das Gericht hat leider in der Tat gesagt:

  1. Die 5%-Hürde ist grundsätzlich zulässig, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu erhalten
  2. Wenn wie bei der CSU aber die Arbeitsfähigkeit nicht gefährdet ist, weil sie stets mit der CDU kooperiert, ist 1) nicht anwendbar

Das halte ich auch für extrem problematisch. Nicht zuletzt der Konflikt Seehofer-Merkel, wo offen mit Regierungsbruch gedroht wurde, zeigt, dass die Aufteilung in CDU und CSU eben durchaus ein Problem für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sein kann. Dazu kommt weiterhin, dass unsere gesamte Demokratie absolut dysfunktional wäre, wenn auch die SPD und die anderen Parteien so ein CDU/CSU-Kooperationsmodell betreiben würden. Dieses Modell hat einfach keinen Schutz verdient. Dieses Modell führt dazu, dass Bayern auf Bundesebene stets bevorteilt wird, weil es mit der CSU eine so starke Vertretung hat, die den Großteil der Zeit der Bundesrepublik Deutschlands auch noch in Regierungsverantwortung war.

Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich das CDU/CSU-Modell in seiner Gänze ablehne (was eng verbunden mit meiner Sicht auf Wahlkreisvertretungen ist…) und ich bin in der Tat erschüttert, dass das BVerfG dieses Modell nun als so schutzwürdig ansieht, dass es sogar Wahlrechtsreformen, die für dieses Modell gefährlich sein könnten, einstampft…

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Das ist ein Argument für die Einführung einer integrierten Stichwahl (Ranked Choice Voting), was ich sofort unterstützen würde, nicht für den Verfall des Direktmandates.

Ansonsten: Ja, ein 25%-Direktmandat ist immer noch besser als gar keins. (Und wenn du das nach „Lagern“ gegenüberstellst wäre der Gegensatz Regierung/Opposition meines Erachtens sinnvoller, aber keine Ahnung ob das hier konkret zahlenmäßig einen Unterschied macht.)

Okay, damit kann man arbeiten. Es geht immer noch am Kern des Mehrheitswahlrechts (regionale Repräsentanz) vorbei, aber ist schonmal ein Anfang.

Doch:

Denn es ergäbe ja keinen Sinn, von dieser Praxis Gebrauch zu machen, wenn du sie ablehnst. Das wäre ein Widerspruch in sich.

Offen gestanden nehme ich nur ernst, was du hier zum Besten gibst.

Die aber marginal sind. Aber auch hier stellt sich wieder das Problem, dass es nur für diejenigen einen Unterschied macht, der diese an sich problematische Handlungsweise auch umsetzt.

Variante 1: Jemand ist sich des Normverstoßes (du schriebst höchstselbst von „eine[r] politische[n] Praxis […], die nicht den Normen entspricht“) bewusst und versucht daher gar nicht erst, „seinen“ Abgeordneten unter „Androhung“ des Stimmenentzugs zur Durchsetzung bestimmter lokaler Interessen zu bringen. Das wäre die ethisch saubere Variante. Wenn alle so handeln („Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Sowie: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“), gibt es keinen Unterschied zwischen Menschen, die einen Wahlkreisvertreter im Parlament haben und solchen, die das nicht haben.

Variante 2: Wenn der Normverstoß (s. o.) tatsächlich praktiziert wird, entsteht ein wenn auch nur marginaler Unterschied.

Warum wählst du keine Politikerinnen und Politiker, die sich für gemeinwohlorientierte Ziele stark machen?

„Ich und meine Nachbarn“ ist eine Art von Privilegierung des sozialen Nahraums.

Es hat nur dann einen Einfluss, wenn man willens ist, sich diesen Normverstoß (s. o.) zunutze zu machen.

Die Erststimmen für Regirungsparteienvertreterinnen und -vertreter auf 48 %, der der Opposition läge dann bei 43,2 %. Der Abstand wäre dann also noch größer.

Ranked Choice wäre natürlich eine Möglichkeit.

Gleichwohl gibt es aus meiner Sicht keine Begründung dafür, überhaupt ein Element personalisierter Mehrheitswahl für die Wahl des Bundestages zu haben. Da bin ich vollkommen auf der Linie von @Daniel_K .

Und wie die Diskussion hier ja hinlänglich gezeigt hat, lädt das nur zu Missbrauch im Sinne des Durchsetzens lokaler Partialinteressen, die in der Bundespolitik nun mal nichts zu suchen haben, ein.

Schon die Verwendung des Possesivpronomens in Wendungen wie „mein Abgeordneter“ signalisiert einen Besitzanspruch, der dem demokratischen Diskurs ganz und gar abträglich ist.

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Die Fortgeltung der 5%-Klausel mit der Maßgabe, dass sie durch die Grundmandatsklausel (eigentlich jetzt ja Wahlkreissiegerklausel, da keine Direktmandate mehr ;)) modifiziert gilt, ist formell nicht zeitlich begrenzt, stimmt. Pardon. Aus dem Blickwinkel demokratischer Legitimation und Gewaltenteilung, darum ging es mir, ist es aber wünschenswert, dass der „Normalzustand“ des vom Gesetzgeber beschlossenen Wahlrechts wiederhergestellt wird. Von mir aus effektiv eine Bagatelle, wenn der Gesetzgeber eben mit den Anordnungen des BVerfG einverstanden ist und deshalb untätig bleibt. Ideell aber nicht gänzlich unwichtig.

Rechtstechnisch ist es komplizierter, weil die 5%-Klausel in der jetzigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist und damit auch die Grundmandatsklausel ihren Bezugspunkt verlöre. Das BVerfG hat nicht nur selbst Recht gesetzt (Ergänzung der gesetzgeberischen Lösung um die Grundmandatsklausel) und so den Verfassungsverstoß beseitigt, sondern die gesetzgeberische Lösung erst für verfassungswidrig (woraus, korrekt, die Nichtigkeit folgt) erklärt, dann die Fortgeltung angeordnet und dann diese mit der Maßgabe verbunden, dass die Grundmandatsklausel gilt. Denn es wären viele weitere Ausgestaltungen möglich, um wieder einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen (Rn. 287-291 des Urteils).

So, und jetzt höre ich auf mit dem Erbsenzählen und Haarespalten. :smiley:

Interessant, danke für dieses Detail. Grundsätzlich sinnvolle Änderung. Ich vermute, damit wollte man sich vor dem Vorwurf des Gerrymandering schützen?
Wenn man die dadurch notwendigen Zuschnitte in dieser Legislatur selbst vornimmt, steht man in diesem Verdacht. Tut man das mit Blick auf die übernächste Wahl, ist das nicht so sehr der Fall, da schwerer vorhersehbar, welche Wahlkreise wie wählen und wie sich die Bevölkerungszahlen verändern. Allerdings gibt man damit natürlich der nächsten Regierung (meine Befürchtungen dahingehend s.o.) diese Macht. Grundsätzlich wäre es ja möglich, die neuen Zuschnitte teilweise jetzt schon zu vollziehen, denn auch jetzt „soll“ die Abweichung nicht über 15% vom Durchschnitt betragen. Dann könnte die Folgeregierung noch diejenigen Wahlkreise neu zuschneiden, bei denen diese Schwelle (oder die 10%-Schwelle) später überschritten wird und man hätte die Macht über die Wahlkreiszuschnitte schön verteilt.
Oder ist es einfach zu aufwändig, um es so schnell hinzubekommen?

Anders: Nur weil ich eine Praxis gebrauche heißt es nicht, dass ich der Meinung bin, sie solle zur Regel oder legalisiert werden o.ä. Politische Hinterbühnen sind eine Realität, die es zu navigieren gilt.

Das ist mir zu moraltheoretisch. Normenverstöße sind weder selten noch sind sie zwingend verwerflich. Die (politische) Praxis überformt die Normen ja stets da, wo letztere das Funktionieren eines (politischen) Prozesses nicht sicherstellen.
Außerdem stimmt es nicht, dass nur diejenigen Schaden nehmen, die sich nicht an die Normen halten: Du kannst die STVO einhalten und trotzdem von jemanden angefahren werden, der das Tempolimit nicht einhält. Normen böten nur einen Schutz, wenn sich wirklich immer alle dran hielten: Aber in der Menschheitsgeschichte gab und gibt es keine Norm, gegen die noch nicht verstoßen wurde oder immer noch verstoßen wird. (Achim Landwehr) Dass sich unsere politische Praxis erfolgreich an Kant orientiert, wäre mir daher auch völlig neu.

Das kannst du (und auch ich) gar nicht wissen, weil wir nicht abschätzen können, wie sich die Änderung des Wahlrechts auswirkt. Ich habe nur prognostiziert, dass hier ein potentieller Unterschied zu Tage treten wird. Wie gravierend der sein wird, ist rein spekulativ. Aber er ist nicht zwingend nur marginal.

Ich sehe es eher umgekehrt: Privilegiert ist, wer sich beim Wählen aufs luftige Gemeinwohl beschränken kann - denn der kämpft vermutlich nicht mit Krebs in ner Krisenregion. Ich geb aber gerne Bescheid, wenn hier mal ein gemeinwohlorientierter Politiker vorbeischaut und fragt, wie er bei der Katastrophe helfen kann - bis jetzt haben alle einen großen Bogen um dieses politische Verliererthema gemacht. „One issue voting“ ist jetzt aber auch nicht gerade was Neues und zudem vollkommen zulässig.

Nein, es hat auch dann einen Einfluss, wenn sich alle anderen des Normenverstoßes bzw. besser: der politischen Praxis bedienen und man selbst nicht. Das mag nicht deiner Moralvorstellung entsprechen, aber Wahlversprechen („Ich sorge für wirtschaftliche Aufschwung in der Region“) und Wahlkampfgeschenke ("irgendwelche Steuerbegünstigungen für Hoteliers) sind nunmal Teil der politischen Praxis.

Also um das mal abzubinden (da ich bereits zur Mäßigung der Diskussion aufgefordert wurde): mMn ist der Wegfall einer zwingenden Wahlkreisrepräsentanz durchaus kritisch, weil damit potentiell der interessierte Ansprechpartner vor Ort wegfällt. Wie sich das auswirkt, werden wir wohl in Zukunft beobachten können, aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Veränderung nicht von einigen davon betroffenen Menschen als Demokratiedefizit aufgefasst wird. (Ich hatte den Asseschacht hier nur mal vorgestellt, weil er für mich der Inbegriff eines wichtigen Themas ist, was wirklich kein Politiker aktiv anfassen will und ich mir nicht vorstellen kann, dass sich einer zum Champion des Problems macht, der es nicht unbedingt muss. Aber ich wollte damit die Diskussion über die Wahlkreisrepräsentanz nicht überlagern).

Verschafft denn - nun wo die Überhangmandate abgeschafft sind - diese Aufteilung der Union weiter nennenswerte Vorteile, die nicht legitim sein könnten?

Was aber abgewendet wurde - wohingegen sich die aus einer Partei bestehende Fraktion der Linken in dieser Wahlperiode zerlegt hat. Der von Dir genannte Konflikt beruhte außerdem nicht auf Eigenheiten der CSU als bayrische Regionalpartei, sondern auf einem inhaltlichen Dissens, wie er auch in jeder anderen Fraktion vorkommen kann. Ich finde, das BVerfG hat insofern einen Punkt, als es darauf pocht, das Wahlrecht auf Basis der realen empirischen Gegebenheiten zu bewerten. Ist ja nicht so, dass „Hinz und Kunz“ die vom BVerfG aufgestellten Voraussetzungen für diese Konstruktion erfüllen können, da muss schon eine reale Praxis als Grundlage vorhanden sein, die gewährleistet, dass der Zweck der 5%-Hürde eben nicht gefährdet wird.
Der CDU-CSU-Kooperation liegt ein verbreitetes Gefühl bayrischer Eigenart oder Eigenständigkeit zugrunde, das in der Wählendenpräferenz starkes Gewicht zu haben scheint. Ich muss das nicht gut finden - auch bayrischer Tribalismus ist Tribalismus - kann es aber tolerieren. Andere Konstruktionen nach diesem Vorbild wären bei entsprechend ausgeprägtem regionalem „Selbstbewusstsein“ ebenfalls möglich.

Warum?

Edit: Typo-Korrektur.

Vorweg: Peace!

Da klingt für mich durch: „Die andern machen’s aber auch. Da muss ich mitmachen, sonst werde ich ja benachteiligt!“ Das würde ich jetzt mal auf Kohlbergs Stufe 2 einordnen.

Dass sich niemand an der Asse die Finger verbrennen will, kann schon sein. Allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass es da kein Problembewusstsein gibt. Und untätig war die Politik auch nicht. Immerhin gibt’s schon einen Zeitplan.

Wir können wohl beide damit leben, dass wir bei der Frage zwingender Wahlkreisrepräsentanz auseinanderliegen.

Daher bleibe ich dabei, nur weil andere Quatsch machen, in diesem Fall den Kontakt zu einem Wahlkreisabgeordneten für persönliche Zwecke zu missbrauchen, muss ich es nicht auch tun.

Einen entspannten Abend noch!

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Das bleibt zu hoffen.

Davon gehe ich mal aus.

Das neue Wahlrecht hat jedenfalls den Vorteil, dass sich solche Wahlkreiszuschnitte weniger auswirken. Das ist doch auch schon was.

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Nach Durchsicht der ausführlichen PM drängt sich dieser Eindruck in der Tat geradezu auf.

Da bin ich mit meinem juristischen Laienverstand wirklich am Ende.

Umso erstaunter bin ich, mit welcher Inbrunst Kommentierende der „bürgerlichen“, aber teilweise auch der eher als linksliberal geltenden Presse im Nachgang des Urteils regelrecht auf die Wahlrechtsreform „eingeprügelt“ haben. Der Begriff „Ohrfeige“ für die Ampel ist mir als eine von vielen Schmähungen noch erinnerlich. Das erinnert mich dann schon an die rhetorischen Exzesse im Rahmen des Leaks vom unfertigen Referentenentwurf des GEG oder die verbale „Steinigung“ der Ampel im Anschluss ans Schuldenbremsenurteil.

Lobend hervorheben muss man an der Stelle mal die Öffentlich-Rechtlichen, die doch tatsächlich auch sachlich korrekt berichteten, dass der Kern der Wahlrechtsreform Bestand gehabt habe. In Teilen der Print-/Online-Medien hatte das BVerfG-Urteil eher die Anmutung vom nächsten koalitionären Super-GAU.

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Dann ist doch gut, wenn das nun erschwert wird, indem nicht mehr jeder Wahlkreiskandidat einzieht.
Dabei gilt allerdings, dass ja nur die LowPerformer scheitern und das nur, wenn man wirklich zu wenig Prozente mit der Zweitstimme holt und auch die Erhöhung auf 630 das nicht auffängt.
Diese werden nicht die sein, die sich in ihrem Wahlkreis besonders engagieren.
Ansonsten fühlt sich kein Kandidat dem Wähler verbunden, sondern vor allem seinen lokalen Parteikollegen, die ihn wieder als Direktkandidaten aufstellen müssen.

Leider muss ich nach ein paar Jahren politischer Arbeit feststellen, dass das mit den Parteien im Bundestag nicht kommen wird, solange es Argumente gibt, stattdessen irgendetwas anderes zu tun.

Die ÖDP prüft nun, ob das Urteil eine Klage rechtfertigt.
Ich drücke fest die Daumen.

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Hoffentlich nicht zu spät, aber es ist ja Sommerpause :wink:

Ich möchte noch einen Grund gegen die 5%-Hürde anführen, der, wenn ich das richtig sehe, noch nicht genannt wurde: Es sind zunehmend die demokratischen oder staatstragenden Parteien, die von der 5%-Hürde bedroht werden, aber nicht die populistischen oder rechtsextremen Parteien. Das liegt vermutlich daran, dass anti-populistische Wählende genauer aufs Programm schauen und nicht irgendeine grob passende Partei wählen wollen, während populistische Parteien alle Wählende sammeln, die deren Slogans irgendwie ansprechend finden. Zur Rettung der Demokratie gehört auch, dass wir ein Wahlrecht schaffen, dessen spürbarer Effekt nicht ist, demokratische Parteien aus dem Parlament auszuschließen, während populistische Parteien gestärkt werden. Das Problem der populistischen Parteien ist weniger die 5%-Hürde als dass sie sich leicht totlaufen und plötzlich von ihrem zweistelligen Wahlergebnis abstürzen, siehe Schill-Partei in HH oder DVU in Sachsen-Anhalt.

Kurz und klein: Dass überhaupt demokratische Parteien ins Parlament kommen ist wichtiger als die angebliche Arbeitsfähigkeit des Parlaments.

Beispiele:
a) In Sachsen sind nach Umfragen SPD, Grüne und Linke nur knapp über dem Durst. Wenn wir schon mit ca. 42% AfD/BSW in Sachsen zurechtkommen müssen, dann doch bitte in einem Parlament, in dem zusätzlich wenigstens noch diese drei staatstragenden Parteien drin sind. Lieber dann auch den einen Nazi von den Freien Sachsen und die Hanseln von den FW ins Parlament lassen, wenn dann auch SPD, Grüne, Linke und FDP vertreten sind.

b) Das liberale Lager wird sich in FDP und Volt aufteilen und hart an der 5%-Grenze oder drunter bleiben. Den Wählenden dieser Parteien ist nicht egal, ob sie Auto-Schuldenbremse-„Up or out“-Liberalismus wählen oder Digitalisierung-Bildung-Aktienrente-Liberalismus. Die Aufspaltung in zwei liberale Parteien ist daher demokratie-theoretisch sinnvoll. Aber dieses Phänomen gibt es so bei populistischen Parteien nicht.

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