Wahlrecht der Auslandsdeutschen

Hi,

ihr habt ja schonmal ein paar Wahlrechtsthemen aufgegriffen, mich würde eine tiefere Beleuchtung des Wahlrechts der im Ausland lebenden Deutschen interessieren. Das ist nämlich recht kompliziert gestaltet (letzter Wohnort in D gilt), v.a. weiss wohl auch keiner so recht wie viele Menschen mit Wahlrecht überhaupt existieren.

Danke!

Torsten

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Eine Problematik kann ich dir dazu schonmal sagen:

Als Auslandsdeutscher soll ich mich alle 6 Monate bei einer Webseite einloggen und meine Daten bestätigen, sonst falle ich aus der Erfassung und verschwinde om Nirwana.

Aber: diese Erfassung wird nicht verwendet um Wahlberechtigte im Ausland zu erfassen!

Ich wurde bei der letzten Bundestagswahl in keinster Weise benachrichtigt, nichtmal eine Mail wohin ich mich wenden müsste um meine Wahlabsicht kund zu tun.

Das war dann für mich auch der Punkt an dem ich mit dem Erfassungssystem abgeschlossen habe.

Allgemein gesagt gibt es ja drei denkbare Modelle, die das Wahlrecht einer Person begründen:

  1. Das Staatsangehörigkeitsprinzip.

Pro: Wer sich gerade temporär im Ausland aufhält, bspw. aus beruflichen Gründen, aber plant in der Zukunft wieder zurückzukommen, wird nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Contra: Langjährig bzw. für immer im Ausland lebende Deutsche bestimmen über eine Politik mit, die sie persönlich überhaupt nicht mehr betrifft. Im Inland lebende Ausländer sind dagegen von der Politik betroffen, dürfen aber nicht wählen.

  1. Das Wohnortprinzip.

Pro: Wer von der Politik betroffen ist, darf sie mitbestimmen, andere nicht.

Contra: Langfristige Bindungen finden keine Berücksichtigung. Ebensowenig vielleicht in den kommenden Jahren bevorstehende Wohnsitzänderungen über Staatsgrenzen hinweg.

  1. Eine Kombination von 1. und 2.

Über viele Jahrzehnte galt in Deutschland eine strikte Regelung in Gestalt der Schnittmenge beider grundlegenden Modelle. Prinzipiell durfte nur wählen, wer die Staatsangehörigkeit besaß und einen Wohnsitz im Wahlgebiet hatte. Ausnahmen gab es nur für Soldaten, Diplomaten und andere direkt vom Bund ins Ausland entsendete Personen.

Auf Länder- und kommunaler Ebene hat sich das im Prinzip gehalten, wurde aber in Richtung Wohnsitzprinzip aufgeweicht für EU-Staatsangehörige. Nach wie vor besitzen Auslandsdeutsche aber kein Wahlrecht zu Landtags- oder Kommunalwahlen.

Auf Bundesebene haben verschiedene schwarz-gelbe Regierungen das Wahlrecht dagegen seit den 80ern in Richtung Staatsangehörigkeitsprinzip aufgeweicht. Ab 1985 durften daher auch Auslandsdeutsche wählen, die in ihrem Leben mindestens 3 Monate in Deutschland gelebt und nicht länger als 10 Jahre im Ausland ansässig waren. Kurz vor der Bundestagswahl 1998 wurde das dann noch schnell auf 25 Jahre erhöht, und 2008 wurde die Frist ganz aufgehoben, so dass die einzige Anforderung verblieb, schon einmal 3 Monate in Deutschland gelebt zu haben.

Man kann natürlich vermuten, dass solche Änderungen am Wahlrecht immer auch vielleicht damit zu tun haben, dass eine amtierende Regierung sich davon vielleicht eine Verbesserung ihres eigenen Ergebnisses verspricht. Und so wie links-/grüngerichteten Parteien gerne vorgeworfen wird, dass das der eigentliche Grund für ihre Forderungen nach Absenkung des Wahlalters sei, kann man wohl davon ausgehen, dass Union und FDP zumindest erwarten würden, von weltweit tätigen deutschen Ingenieuren, Akademikern, Handwerksmeistern, Finanzakteuren und Steuervermeidern überproportional gewählt zu werden.

2012 hat dann das BVerfG diese Regelung allerdings für nichtig erklärt. Geklagt hatte eine deutsche Staatsangehörige, die in Belgien geboren wurde und ihr Leben lang dort gelebt hat, aber sehr häufig nach Deutschland kommt und, wenn ich mich richtig erinnere, sogar als Pendlerin arbeitet. Diese fühlte sich nach Auffassung des Gerichts zu Recht benachteiligt, weil sie nicht wahlberechtigt war, im Gegensatz zu Leuten, die bspw. in ihrer frühen Kindheit mit ihren Eltern nach Australien ausgewandert sind, und daher viel weniger Bindung zu Deutschland aufweisen.

Daraufhin wurde die 25-Jahres-Grenze wieder eingeführt und zusätzlich müssen die drei Monate Mindestaufenthalt nach dem 14. Lebensjahr stattgefunden haben. Allerdings wurde eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen für Deutsche, die entweder diese 25 Jahre überschritten haben oder noch nie in Deutschland gelebt haben, dass sie trotzdem wählen dürfen, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“, und das ist die Regelung, die wir heutzutage haben.

Weil die Bundestagswahl regional unterteilt in den Bundesländern und Wahlkreisen durchgeführt wird, bedarf es natürlich einer Regelung, welche Wahlkreiskandidaten und Landeslisten wahlberechtigte Auslandsdeutsche denn nun wählen dürfen. Andere Staaten, wie bspw. Frankreich, haben dafür eigene Auslandswahlkreise geschaffen. In Deutschland werden die Auslandsdeutschen aber einfach auf das Wahlgebiet verteilt, indem sie grundsätzlich da wahlberechtigt sind, wo sie das letzte Mal im Inland ihren Wohnsitz hatten. Nur bei Deutschen, die noch nie in Deutschland gelebt haben, ist das natürlich nicht anwendbar, aber da diese ja sowieso bei ihrem Antrag darlegen müssen, inwiefern sie von der deutschen Politik betroffen sind, müssen sie dort dann begründet festlegen, mit welchem Ort in Deutschland sie besonders verbunden sind, also z.B. bei Pendlern der Arbeitsplatz.

Finde ich, ehrlich gesagt, nicht schlimm. Bei im Ausland lebenden Deutschen kann man meiner Meinung nach schon erstmal davon ausgehen, dass sie von der deutschen Politik nicht unmittelbar betroffen sind, und deswegen nicht dasselbe Interesse an einer Wahlteilnahme haben, wie Inlandsdeutsche. Wer das doch meint, der muss sich eben kümmern, und wer den Wahltermin verpasst oder keine halbe Stunde Zeit damit verbringen kann, sich die Unterlagen zusammenzuklicken, dem war’s vielleicht doch nicht so wichtig.

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Da bin ich grundlegend bei dir, ich will auch eigentlich aus dem von dir geschriebenen Grund gar nicht wählen.

Warum? Du musst dich doch auch nicht selbst kümmern oder eine halbe Stunde Zeit damit verbringen deine Unterlagen zusammenzuklicken.

Du kriegst deine Wahlbenachrichtigung doch auch, selbst wenn du Rentner bist und noch nie im Leben an einer Wahl teilgenommen hast, weil es dir nicht wichtig war.

Warum diese Ungleichbehandlung von Wahlberechtigten?

Solange man keine zweite Staatsbürgerschaft hat, ist das einzige Land, wo man ohne Einschränkungen aufenthaltsberechtigt ist, Deutschland. Solange dass der Fall ist, habe ich ein Interesse, die Regierung in Deutschland mitzugestalten. Und wenn man eine zweite Staatsbürgerschaft annimmt, gilt ja dann auch in vielen Fällen (EU, CH ausgenommen), dass man die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben muss.

Das Argument akzeptiere ich nur dahingehend, dass es wahrscheinlich sowohl beim Wahlrecht als auch bei der Digitalisierung wichtigere Baustellen gibt als diese. Andere Länder schaffen das aber besser, warum also nicht Deutschland?

Was die Politik angeht: Noch 2013 wollten die Grünen eine Steuerpflicht für im Ausland lebende Deutsche einführen. Das ist zwar ein Weg, viele Auslandsdeutsche loszuwerden, aber aus demokratischer Sicht sehr fragwürdig, darüber abzustimmen während man es den Leuten, die dadurch betroffen sind aktiv schwer macht, an der Abstimmung teilzunehmen.

Oha… das steht sogar im aktuellen Wahlprogramm der Grünen, Seite 91.

Zusätzlich zur bestehenden Steuerpflicht nach dem
Wohnsitz wird eine Steuerpflicht auch nach der Nationalität für Menschen mit hohem Einkommen, ähnlich wie in den USA, eingeführt, um
rein steuerlich motivierte Wohnsitzwechsel zu verhindern.

Weil die in dem Land lebenden Leute eben zweifellos von der resultierenden Politik betroffen sind, woanders lebende Leute aber nicht unbedingt, und definitiv nicht im selben Maße?

Das Gesetz sieht Ausnahmegenehmigungen vor, falls „fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft“ gemacht werden können. Ich hab aber keine Ahnung, wie da die Praxis ist.

Ich finde eher umgekehrt, wenn jemand in Deutschland keine Steuern bezahlt, (obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage wäre,) gibt es eigentlich überhaupt keinen Grund, warum er mit darüber bestimmen sollte, wie die Steuergelder der anderen verwendet werden. Warum sollte no taxation without representation nicht auch umgekehrt gelten?

Prinzipiell ist dieses Prinzip, dass man aus dem Ausland mitwählen darf, eben gesetzlich mit bestimmten – nicht allzu hohen – Hürden erlaubt, aber zwingend notwendig ist das nicht. Wenn ich z.B. wegen einem zeitlich befristeten Job temporär in ein anderes Bundesland ziehen muss, und mich ordnungsgemäß ummelde, darf ich auch nicht den Landtag meines Heimatlandes wählen, selbst wenn ich genau weiß, dass ich zeitnah wieder zurückkomme, und daher definitiv ein Interesse daran habe, dessen Regierung mitzubestimmen. Ist dann eben doof für mich, wenn die Wahl genau in diesen Zeitraum fällt, aber bestimmt nicht verfassungswidrig o.ä., und ich sehe nicht zwingend, warum das bei Bundestagswahlen nicht auch so geregelt sein könnte, was es ja bis 1985 im Wesentlichen sogar war.

Insofern ist es doch super für Auslandsdeutsche, dass sie zumindest die Möglichkeit haben. Ich sehe aber nicht, dass der Staat ihnen die Wahlteilnahme noch hinterhertragen bzw. aufdrängen muss.

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Das ist aber kein Argument für die Ungleichbehandlung von Wahlberechtigten nach Wohnort.

Warum soll er es aber bei den im Land lebenden machen?

Und noch ein Schmankerl vom Bundeswahlleiter zur Anteagseinreichung:

„Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.“

Niedrige Hürde nanntes du das also, dass man nicht nur selber aktiv werden muss, sondern auch noch zwingend in einem bestimmten Zeitfenster nach Deutschland reisen um sich persönlich zu registrieren.

Falsch. Man muss als Auslandsdeutscher nicht „in einem bestimmten Zeitfenster nach Deutschland reisen um sich persönlich zu registrieren“, sondern man muss einen Brief schreiben, den man persönlich unterzeichnet hat.

Persönlich registrieren ist das, was in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger machen müssen, wenn sie ihre Wohnadresse wechseln. Das nennt sich Meldepflicht, und aus den Melderegistern werden u.a. die Daten der in Deutschland lebenden Wahlberechtigten gezogen. Im Ausland lebende Deutsche müssen dem deutschen Staat ihre Wohnanschrift nicht mitteilen, und schon alleine deswegen wäre es gar nicht möglich, diese alle auf dieselbe Art und Weise anzuschreiben wie in Deutschland lebende Wahlberechtigte.

Und ja, klar könnte man das auch einfacher machen. Aber weil es eben fundamentale Unterschiede gibt zwischen in- und außerhalb des Landes lebenden Deutschen, sowohl was das materielle Interesse an der Wahlteilnahme angeht, als auch was die praktische Verfügbarkeit aktueller Anschriftsdaten angeht, werden diese eben nicht 100% gleich behandelt, denn Ungleiches muss nicht gleich behandelt werden. Ansonsten kannst du ja gleich verlangen, dass Deutschland weltweit allen im Ausland lebenden Deutschen fußläufig ein Präsenzwahllokal anbietet.

Hab ich inzwischen auch gemerkt ^^

Habe ich auch getan.
Einmal bei meiner Abmeldung in persönlich.
Einmal im Konsulat bei meiner Passbeantragung
Einmal auf der Webseite wo sich Auslandsdeutsche registrieren sollen.

Umgezogen bin ich seitdem nicht, nur dauernd gemeldet dass ich noch lebe.

Und wie schon vorher geschrieben: wenn ich mich schon registrieren soll, wäre es eine Kleinigkeit den so registrierten Auslandsdeutschen eine Mail zum Verfahren der Wahregistrierung zuzusenden.

Jetzt übertreibst du aber.

Eine simple Infomail reicht schon.

Und temporär im Ausland lebende Deutsche dürften ein deutlich stärkeres Interesse an den Wahlen haben als Leute die für immer gegangen sind.

Stell dir vor du hast vor drei Jahren einen Job in Übersee / Asien angenommen und der ist Weihnachten dieses Jahr vorbei.

Sicher dass du kein Interesse an der Bundestagswahl hättest?

Und was die aktuelle Verfügbarkeit von Adressen angeht: musst du dich alle 6 Monate auf der Webseite deines Amtes einloggen um zu bestätigen dass du noch da bist?

https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action

Damit du auch mal weißt von welcher Registrierung ich spreche.

Und ja sie ist freiwillig und es gibt keinen Zwang, aber es ist ein einfacher Weg die dort registrierten über ihr Wahlrecht zu informieren und was sie tun müssen um die Wahlunterlagen zu bekommen.

Eine Infomail ist jetzt weder hinterhertragen noch eine fußläufiges Wahllokal.

Hab ich ja nicht bestritten. Aber es gibt eben auch Leute, die z.B. mit Eintritt ins Rentenalter in wärmere Gefilde ziehen und maximal zu Weihnachten noch mal für 2 Wochen die Enkel besuchen kommen. Oder die ins Ausland gehen um dort für ein paar Jahre zu arbeiten, dann dort heiraten, eine Familie gründen, und irgendwann wird aus temporär eben permanent.

Eben. Das ist eine freiwillige Registrierung, gedacht wohl insbesondere für instabile Regionen, damit das Auswärtige Amt im Falle von kriegerischen Handlungen, Unruhen oder Naturkatastrophen weiß, nach wem sie alles suchen sollen bzw. wen zur Evakuierung auffordern. Ich bezweifel mal, dass jemand, der seinen Lebensabend in Spanien verbringt, sich da typischerweise tatsächlich alle 6 Monate meldet.

Ich hab ja nie geschrieben, dass ich etwas dagegen hätte, wenn so eine Infomail verschickt wird. Aber wir haben doch über „Ungleichbehandlung der Wahlberechtigten“ diskutiert, die meiner Ansicht nach berechtigt ist, und so eine Infomail wäre ja immer noch eine „Ungleichbehandlung“, denn es wäre ja bloß eine Art Terminerinnerung mit Linkliste, und keine automatische Zusendung von Wahlunterlagen.

Für den Versand der Wahlunterlagen sind nunmal die Kommunalbehörden am Wahlstandort verantwortlich, und die wissen nichts davon, wo sich ihre früheren Bürger nach der Wohnortabmeldung im Ausland so rumtreiben.

Davon abgesehen möchte man vielleicht auch nicht, dass eine sechs- bis siebenstellige Anzahl Expats ohne Interesse an der Wahlteilnahme in die Wahlbeteiligung einberechnet werden.

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Liebe Alle,

sehr spannender Thread, ich bin voll für die Behandlung des Themas im Podcast!

In diesem separaten Thread findet ihr noch mehr zum Thema.

LG heitschibumbeitschi

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Kann ich bestätigen. Der derzeitige Schneckenpostweg von Sydney nach Deutschland beträgt 3-4 Wochen. Also Antrag hin, Unterlagen zurück, kreuzen machen und wider zurück. In meinem Fall war nur noch ein Expressbrief für $100 möglich um rechtzeitig an der Wahl teilzunehmen.

Aus der Tatsache, dass jemand im Ausland lebt kann und darf man nicht schliessen, dass das Wahlrecht in Deutschland eingeschränkt werden kann. Nach derzeitiger Regelung muss nur ein Deutscher der nie länger in Deutschland gelebt hat, seine Bindung an Deutschland darlegen. Mein Sohn lebt zum Beispiel seit 18 von seinen 19 Jahren in Australien.

Alle anderen haben das volle Wahlrecht! … und es handelt sich hier um ca 5% der Wahlberechtigten (Daten und Fakten zum Leben im Ausland | Deutsche im Ausland e.V.).

Diese Wähler haben mutmaßlich ein spezifisches Wahlverhalten und könnten den Wahlausgang beeinflussen.

„Könnten“, da viele nie Ihre Wahlunterlagen erhalten, selbst wenn sie Monate zuvor über ein langwieriges Verfahren beantragt werden.

Ich bin ein im Ausland lebender Deutsche. Es gibt die sogenannte ELEFAND Liste auf die man sich als Deutscher im Ausland lebender eintragen kann. Das habe ich gemacht und wurde vom Auswärtigem Amt im März über die Bundestagswahl und meine Möglichkeit zu wählen informiert. Das ganze ist super kompliziert, weil alles auf dem Postweg stattfinden muss, was im digitalen Zeitalter echt am Leben vorbeigeht. In Shanghai ( wo ich derzeit lebe) gibt es eine Vielzahl von Deutschen, die versucht haben zu wählen und viele sind gescheitert, weil die Wahlunterlagen der ehemalige Heimatgemeinde nicht rechtzeitig in Shanghai angekommen sind oder man die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig nach Deutschland bekommen hat. Dies war in den deutschen WeChat Foren in den Wochen vor der Wahl ein dominantes Thema a la „Fliegt jemand nach Deutschland und kann meine Wahlunterlagen mitnehmen.“ In anderen Ländern kann man einfach aufs Konsulat/ Botschaft gehen und dort wählen. Oder Antragsprozesse sind wenigsten digitalisiert. Aber die Problematik mit dem Hin- und Herschicken bleibt. Es gab bis gestern eine Spedition, die Kraut das Thema aber auch nur an.

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Genau so hier in Australien. Wie ich meinen Mitbürgern hier erklären kann, dass ein Land dass für Innovation und Technologie steht es nicht einmal schafft Wahlunterlagen elektronisch zu verschicken, ist mir immer noch nicht klar.
Ist es die Deutsche Gründlichkeit die erst einmal alle möglichen und unmöglichen Folgen beleuchten will oder die Angst etwas neues anzupacken? Ist es die Obsession im Datenschutz oder eher die Befürchtung dass Millionen Auslandsdeutsche das Wahlergebnis beeinflussen?