Ich würde Eure Aufmerksamkeit gerne auf ein Problem lenken, das die vorgezogene Bundestagswahl im Februar mit sich bringt. Für die geschätzten 4 Millionen im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen wird das Wählen durch die verkürzten Fristen sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Ich selbst wohne seit 3 Jahren in Kalifornien und möchte auf mein Wahlrecht nicht verzichten. Nachdem ich vor ein paar Tagen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei meiner ehemaligen Gemeinde (Freiburg im Breisgau) gestellt hatte wurde mir zurück gemeldet, dass die Stimmzettel „voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl zur Verfügung stehen. Erst dann werden wir die Briefwahlunterlagen (ins Ausland) versenden können.“ Ähnliches wurde auch anderen hier lebenden Bekannten von ihren Gemeinden zurückgemeldet. Das Problem ist, dass zwei Wochen es nahezu unmöglich machen, die Stimmzettel zu erhalten und rechtzeitig wieder nach Deutschland zurück zu schicken, was dazu führt, dass wir unser Wahlrecht, das uns laut Grundgesetz zusteht, praktisch nicht ausführen können.
Diese Problematik könnte auf geschätzt über vier Millionen Deutsche im Ausland zutreffen. „Würden all diese Personen in einem Bundesland leben, wäre dieses 17. Bundesland in etwa so bevölkerungsreich wie Rheinland-Pfalz oder Sachsen und damit größer als mindestens die Hälfte der bestehenden sechzehn Bundesländer.“ (Robin Wilharm in vorwärts, 12.11.2024).
Hierzu berichten kürzlich auch Spiegel online und vorwärts. Ich fände es toll, wenn die Problematik in einer zukünftigen Lage Folge zur Bundestagswahl Erwähnung finden würde. Ich selbst war schockiert zu hören, dass mir mein Wahlrecht durch diese Umstände möglicherweise genommen wird.
Man kann auch gleich die Sinnfragfe stellen warum sollten dauerhaft im Ausland wohnende noch ein Wahlrecht in dem Staat haben in dem sie nicht leben. Das selbe Problem habe ich z.B. mit den vielen Türken die hier aus Deutschland zu einem nennenswerten Teil gegen die Interessen der im Heimatland lebenden abstimmen.
Ich habe zB mal temporär, 2 Jahre, im Ausland gelebt, und mein Wahlrecht in der Zeit wahrgenommen.
Wer dauerhaft woanders lebt wird vllt dort die Staatsbürgerschaft beantragen wollen um dort wählen zu können. Und ggf die deutsche Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht in D damit abgeben müssen.
Wäre mal interessant zu wissen, wieviele Deutsche leben im Ausland, wie verteilt sich da „dauerhaft“ bzw „temporär“ und wieviele nehmen jeweils ihr Wahlrecht wahr.
Das ist die Diskussion, ob ein Wahlrecht an die Nationalität oder den Wohnort gekoppelt werden sollte.
Die Diskussion ist legitim, wird aber mit Sicherheit so viel Kontroverse heraufbeschwören, dass das diesen Thread sprengen würde.
Die Sinnfrage ist durchaus berechtigt, aber z.B. innerhalb Europas wird das dann schon fast schwierig, da man ja nicht die Staatsbürgerschaft des anderen EU Staates annehmen muss (Niederlassungsfreiheit).
Ich habe also während der letzten 10 Jahre an keiner nationalen Wahl teilnehmen können, da die deutsche Wahl die Teilnahme maximal kompliziert gestaltet und mir für Schweden die Staatsbürgerschaft fehlte.
Ich für mich persönlich habe aber eh nicht vor nach Dtl. zurück zu kehren, von daher ist mir die politische Entwicklung bedingt egal, ich muss also nicht wirklich wählen.
Ein Vorschlag der dir Sache ungemein vereinfachen würde, wäre es die Erststimme für die im Ausland lebenden Deutschen mit Wahlrecht zu streichen. Dadurch könnte man sie den jeweiligen Landeslisten zuschlagen und die Wahlzettel auf die zugelassenen Parteien begrenzen statt auf die einzelnen Wahlkreiszettel zu warten.
Man müsste nichtmal auf die Namenslisten der Landesverbände warten, sondern könnte die Wahlunterlagen versenden wenn das Stichdatum zur Zulassung vorbei ist.
Denn mal ganz ehrlich, was juckt es mich welcher Hansel in Berlin/Spandau an tritt, so ich mich noch für die deutsche Wahl interessiere, der würde mich ja im Zweifel eh nicht vertreten (können)
Ergo die Wahl der Auslandsdeutschen auf die Zweitstimme und Parteienwahl begrenzen, dann können die über die Landeswahlbehörden berücksichtigt und einberechnet werden und gut ist.
Danke für den Hinweis! Ja, es ist die Erststimme, die es so kompliziert macht. Sonst könnte man ja auch prima Wahlunterlagen in den dt. Botschaften im Ausland bereitstellen. Aber dadurch, dass die Namen für die Erststimme erst mal bekannt sein müssen, je nach Wahlkreis verschieden sind, ist das so leider unmöglich.
Hallo! Gerade die neueste Lage gehört und freue mich sehr, dass dieses Thema aufgegriffen wurde.
Ich mache diesen Prozess selbst bei jeder größeren Wahl und kann bestätigen, dass es seit neuestem per E-Mail funktioniert! Man muss zwar weiter zur letzten gemeldeten Gemeinde, aber die richtige E-Mail Adresse kann man telefonisch oder manchmal sogar auf der Webseite herausbekommen.
Man muss das Formular zwar weiterhin ausdrucken und handschriftlich unterschreiben, dann kann man es aber scannen und als Anhang verschicken. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis hat bei mir so problemlos geklappt innerhalb von wenigen Tagen, inklusive positiver Rückmeldung! (auch ein Novum)
Das wollte ich nur ergänzend anbringen weil es den Prozess massiv vereinfacht
Allerdings ist das Hauptproblem nicht der Eintrag ins Wählerverzeichnis, sondern das zeitgerechte Versenden der Briefwahlunterlagen nebst anschließender Briefwahl.
Ja, kann auch bestätigen das der Eintrag ins Wählerverzeichnis sehr schnell und unkompliziert per Email ging, Lob hier an die Stadt Darmstadt. Bin aber auch gespannt, ob ich die Wahlunterlagen rechtzeitig bekomme in den USA, um sie dann auch noch zeitig zurückschicken zu können. Hier ist die Mail, die ich erhalten habe (frühestens Anfang Februar):
Guten Morgen,
Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wurde erfolgreich geprüft. Wir werden Sie aufgrund Ihres Antrags in das Wählerverzeichnis eintragen. Es sieht aktuell danach aus, das es zu einer vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 kommen wird. Die damit verbundenen verkürzten Fristen können erst nach Auflösung des Bundestages und der formalrechtlichen Festlegung des Wahltags durch den Bundespräsidenten benannt werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass uns die Stimmzettel zum Versand der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Einwohnerwesen und Wahlen
Hey Mein Beitrag war eigentlich eine Reaktion auf die indirekte Frage in LdN 413 (ziemlich am Anfang). Und ein mal positiver Kommentar über die doch fortschreitende Digitalisierung der deutschen Bürokratie. Ich weiß nicht warum das jetzt hier im Thread gelandet ist, sorry!
Ein Familienmitglied wohnt nunmehr seit über 25 Jahren in den USA und hat die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Er ist auch weiterhin gut informiert über unser Land. Gewählt werden darf aber nicht. Weder in Deutschland noch in den USA. Erscheint mir auch nicht richtig, wenn das Kreuzchen in keinem Land gesetzt werden darf
Hier fände ich interessant, ob dein Familienmitglied versucht hat, das Wahlrecht (juristisch) zu erstreiten?
Letztlich gilt in der Tat, dass wenn der Aufenthalt in Deutschland mehr als 25 Jahre zurückliegt, eine Wahlberechtigung nur vorliegt, wenn die Person aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut ist und von ihnen betroffen sind. Die „Unmittelbarkeit“ macht die Sache schwierig, weil man zwar gut argumentieren kann, dass sich das nur auf die Betroffenheit von den politischen Verhältnissen beziehen kann (weil die Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen bei den meisten Deutschen nur unmittelbar erfolgt, z.B. über die Medien), aber über diesen Punkt müsste man natürlich hinweg kommen. Wenn ein Auslandsdeutscher aber z.B. argumentieren würde, dass er regelmäßig mehrere Wochen in Deutschland seine Verwandten besucht und plant, irgendwann nach Deutschland zurück zu kehren, kann ich mir gut vorstellen, dass man ihm das Wahlrecht zubilligen würde.
Finde ich auch fragwürdig, aber andererseits kann man natürlich sagen:
Wer 25 Jahre in einem anderen Land lebt und immer noch nicht die dortige Staatsbürgerschaft annimmt, ist auch ein Stück weit selbst an diesem Zustand Schuld. Also 25 Jahre sind eine wirklich lange Zeit, irgendwann kann man von einem Langzeit-Auswanderer vermutlich verlangen, sich zu entscheiden - also entweder er will dauerhaft im Ausland bleiben (dann sollte er die dortige Staatsbürgerschaft annehmen) oder er findet gute Argumente (z.B. im Hinblick auf einen Rückkehrwillen) um doch noch weiter in seinem Herkunftsland zu wählen. Also ich finde die Regelung in dieser Form zumindest nicht völlig weltfremd. Zumal sowohl Deutschland als auch die USA die Mehrfach-Staatsbürgerschaft zulassen, es also für die betroffene Person durchaus zumutbar erscheint, die US-Staatsbürgerschaft annehmen zu müssen, um ein Wahlrecht zu erhalten.
Also dass derjenige, der sich dafür entscheidet, 25 Jahre in den USA zu leben, aber dort die Staatsbürgerschaft nicht anzunehmen, das Problem hat, möglicherweise nirgends wählen zu dürfen, sehe ich jedenfalls nicht als kritische Lücke im demokratischen System.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie […] aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. §12 BWG
Wer also glaubhaft machen kann, dass auch nach 25 Jahren die Vorgänge in Deutschland noch einen Einfluss auf das eigene Leben haben und über die politischen Vorgänge in Deutschland informiert ist (zumindest letzteres scheint ja der Fall zu sein), sollte bei Interesse sich noch mal mit seiner früheren Gemeinde in Verbindung setzen.
Danke für die hilfreichen Antworten. Ich habe es weitergegeben, dass er sich für zukünftige Wahlen an unsere frühere Gemeinde wenden sollte.
Eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt man nicht so leicht her auch wenn es genug Deutsche gibt, die über unser Land meckern.
Stimmen vieler Auslandsdeutschen werden zur Bundestag 2025 aufgrunde des kleinen Zeitfensters wohl nicht gewertet.
Habe als Antwort auf meinen Antrag zur Eintragung ins Wahlregister folgende Mail vom Wahlamt der Stadt Nürnberg erhalten:
Sehr geehrte*r Herr Thomann,
Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche für die Bundestagswahl 2025 ist erfolgreich bei uns eingegangen.
Bitte beachten Sie: Nach unserem aktuellen Kenntnisstand, gehen wir derzeit davon aus, dass uns aufgrund der Besonderheiten und verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl die Stimmzettel erst sehr spät, voraussichtlich ab dem 10.02.2025, zur Verfügung stehen werden. Darauf haben wir keinen Einfluss. Erst dann kann der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen. Ob die rechtzeitige Postzustellung der Unterlagen sowie deren Rücksendung dann noch möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Habe dazu auch mal einen Reddit Post gemacht: zum Post
Von dort kamen folgende Vorschläge (sofern die Unterlagen überhaupt rechtzeitig bei einem selbst ankommen):
an die deutsche Grenze fahren und von dort versenden
über den Amtlichen Kurierweg nach Deutschland
Sendungsverfolgung
Ein Redditor brachte das Beispiel mit Basel: von Deutschland aus braucht die Post des Finanzamtes teils zwei Wochen, dh. selbst wenn er über die Grenze fahren würde sobald er seine Unterlagen erhält kann es durch schlechtes Timing der Post sein dass seine Stimme nicht rechtzeitig ankommt.
Warum ich diesen Foren Post mache:
Ist es wahrscheinlich dass die Wahl für illegitim erklärt wird wenn es für potenziell mehrere Hundertausende Auslandsdeutsche unmöglich ist zu Wählen?
Ich hatte deswegen mal bei der Bundeswahlleiterin angefragt:
Die sehr kurzen Fristen sind einer Neuwahl immanent. Zuletzt war das Bundesverfassungsgericht 2005 mit der Frage der Neuwahl befasst und hat diese für verfassungsgemäß erklärt Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden -. Grundsätzlich ist der Sinn und Zweck einer Neuwahl das Vermeiden einer handlungsunfähigen Regierung. Das Bundesverfassungsgericht hat die verkürzten Fristen bei der Neuwahl 2005 grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, bei der die Fristen des Bundeswahlgesetzes ca. halbiert wurden: Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Ungeachtet dessen steht es Ihnen jedoch selbstverständlich frei, Ihren konkreten Fall mittels einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundestag prüfen zu lassen. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin: Wahleinspruch - Die Bundeswahlleiterin oder ausführlicher beim Deutschen Bundestag Deutscher Bundestag - Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Bundestagswahl einlegen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen Anfang Februar erklärt sich durch das Bundeswahlgesetz. Zu den Briefwahlunterlagen gehört insbesondere der Stimmzettel. Mit dessen Druck kann erst begonnen werden, wenn die Wahlvorschläge endgültig zugelassen sind. Die endgültige Zulassung erfolgt, bei Vorliegen von Beschwerden gegen die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Wahlvorschlägen, bei regulären Wahlen am 52. Tag vor der Wahl. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist im Falle einer vorgezogenen Wahl ermächtigt, die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Nach dem Entwurf der Rechtsverordnung würde die Frist vom 52. Tag auf den 24. Tag vor der Wahl vorverlegt werden. Ausgehend von diesem Entwurf und einem möglichen Wahltag am 23.02.2025 würde die Frist daher auf Donnerstag den 30.01.2025 fallen. Erst dann kann mit dem Druck der Stimmzettel begonnen werden. Nach Druck der Stimmzettel und deren Verteilung auf die einzelnen Wahlämter kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Dies nimmt in der Regel einige Tage in Anspruch. Es kann regional zu unterschiedlichen Startzeitpunkten für die Briefwahlversendung kommen. Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift. Gemäß § 28 Absatz 4 Satz 4 BWO übersendet die Gemeindebehörde dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn sich aus seinem Antrag ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn dieses sonst geboten erscheint. Einzelheiten hierzu wären mit der zuständigen Gemeindebehörde direkt zu klären, da die Bundeswahlleiterin in den Prozess der Versendung der Wahlunterlagen nicht eingebunden ist.
Eine Stimmabgabe in einer deutschen Auslandsvertretung ist leider nach den wahlrechtlichen Vorschriften nicht möglich. In der Vergangenheit wurde durch die Bundesregierung wiederholt geprüft, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen zu erleichtern. Das Ergebnis war, dass eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht nur für die Auslandsvertretungen, welche unter anderem Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise in ausreichender Menge vorhalten müssten.
Zur Rückversendung der Wahlunterlagen: Der Wahlbrief muss hierzu ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wählerinnen und Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges an. Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie bitte die betreffende deutsche Auslandsvertretung in Ihrer Nähe.
Ich habe das in der Vergangenheit auch schon mal so gemacht. Ich habe es zu einem Familienmitglied schicken lassen und die haben es für mich ausgefüllt. Nicht, weil die Fristen zu kurz waren, sondern weil ich dem Postunternehmen im Ausland nicht getraut habe, dass es überhaupt zugestellt wird. Auch wenn es offiziell nicht korrekt ist, sofern Mensch eine vertrauenswürdige Person hat, kann das eine pragmatische Lösung sein. Klar haben das nicht alle, aber ich glaube es sollte genug Menschen geben, die über diesen Weg doch eine Stimme abgeben können.
Als in Dänemark lebender Deutscher muss ich mich vor jeder Bundestagswahl ins Wählerverzeichnis meines letzten Wohnortes in Deutschland eintragen lassen. Nach Einreichen des dafür nötigen Antrags erhielt ich allerdings folgende Antwort:
Sehr geehrte*r Herr [Hygge],
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes, frohes neues Jahr 2025
Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche für die Bundestagswahl 2025 ist erfolgreich bei uns eingegangen.
Bitte beachten Sie: Nach unserem aktuellen Kenntnisstand, gehen wir derzeit davon aus, dass uns aufgrund der Besonderheiten und verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl die Stimmzettel erst sehr spät, voraussichtlich ab dem 10.02.2025, zur Verfügung stehen werden. Darauf haben wir keinen Einfluss. Erst dann kann der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen. Ob die rechtzeitige Postzustellung der Unterlagen sowie deren Rücksendung dann noch möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt
Stadt Nürnberg
Wahlamt - Briefwahl
Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg