Vorab, ich bin auch strikt gegen die Sondersituation der CSU in Bayern und bin auch der Meinung, dass es gesetzlich unterbunden werden sollte, dass ein Bundesland (hier: Bayern) sich über diese Konstruktion mit der CSU den gewichtigen Vorteil herausholt, ständig eine herausgehobene Rolle in der Bundespolitik zu spielen. Die Vorteile, die Bayern durch die CSU auf Bundesebene erfährt, führen zu einer Verzerrung der Wahl in Bayern, weil natürlich die Bayern die Partei wählen, die ihnen als Bundesland die größten Vorteile verschafft. Das halte ich prinzipiell für ausgesprochen schwierig, weil unsere ganze Demokratie zusammenbrechen würde, wenn andere Parteien es ähnlich machen würden (z.B. die SPD plötzlich nicht mehr in NRW antreten würde, dafür eine SPNRW dann die Interessen NRWs besonders durchsetzen wollen würde - und das gleiche für 14 weitere Bundesländer…). Und so bleibt es dabei, dass Bayern massiv profitiert, und mit Bayern die Union, die diesen Länderbonus für sich gepachtet hat.
Dennoch muss man leider feststellen, dass die Regelung aktuell zulässig ist und da sie die letzten 70 Jahre zulässig war, in jedem Fall auch eine Änderung des Wahlrechts nötig wäre.
Zu deinen Fragen:
Im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle sind die Bundesregierung, die Landesregierungen oder ein Viertel der MdB antragsberechtigt. Hier könnte sowohl die Unionsfraktion im Bundestag (26,7% der MdB) als auch die Landesregierung Bayern also aktiv werden.
Kurze Antwort daher:
Die bayrische Landesregierung ist klagebefugt, die CSU als Partei nicht. Aber da die CSU die bayrische Landesregierung führt…
Nein, für einen Bruch der Geheimheit der Wahl muss es konkret möglich sein, einer Person nachzuweisen, was sie gewählt hat. Auch in Bayern gibt es in jedem Wahlkreis Stimmen für alle Parteien, daher ist in keinem Fall auch nur annähernd nachweisbar, wer was gewählt hat.
Da alle Wahlkreisergebnisse veröffentlicht werden ist die Wahl in Bayern zudem nicht mehr oder weniger transparent als in anderen Bundesländern.
Das ist ein allgemeines Problem mit dem Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit, aber ich gebe dir Recht, dass diese Problematik in der Causa CSU noch mal besonders stark erscheint.
Dennoch:
Nach der aktuellen rechtlichen Situation ist das Verhalten von Söder und der CSU (leider!) nicht zu beanstanden.