Wahlbeteiligung für im Ausland lebende Deutsche

Hallo Philip, hallo Ulf

An erster Stelle vielen Dank für Euren stets informativen Podcast mit seinen wohl recherchierten wie auch argumentierten Beiträgen

Aus persönlichem Anlass habe ich folgenden Themenvorschlag (klang ja schon im Titel an)

Wie sehen die rechtlichen Grundlagen, bzw. die praktische Ausgestaltung der Teilnahme an der Bundestagswahl für deutsche Staatsbürger aus, die im Ausland leben?

Bislang konnte mir das Generalkonsulat Krakau, wo ich im Moment wohne, nicht mitteilen, wie die Stimmabgabe für hier lebende Deutsche ablaufen soll. Von den Bestimmungen des Bundeswahlleiters haben sie hier noch nicht gehört.

Bei der vergangen Bundestagswahl musste ich vom Bürgeramt meines voherigen Meldeortes in Deutschland (Berlin) eine schriftliche Bestätigung für meine Wahlberechtigung einholen. Darauf musste das Generalkonsulat erneut, von den Berliner Behörden eine Wahlerlaubnis für mich beantragen. Den Prozess hatte ich 6 Monate vor der damaligen Bundestagswahl angestoßen. Es erübrigt sich zu erwähnen, dass bei üblichen Berliner Schluderei, es mehr als 9 Monate brauchte, bis überhaupt die erste Bestätigung aus Berlin hier in Polen eintraf. Somit war ich praktisch von der Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 ausgeschlossen.

Da erscheint es mit der demokratischen Mitbestimmung für deutsche Staatsbürger:innen auch nicht so gut bestellt zu sein.

Bislang suche ich weiter nach Informationen, welche Abgeordnete denn für Auslandsdeutsche die direkte politische Vertretung übernehmen. Eigentlich sollte die Wahlberechtigten doch beide Stimmen haben.

Dieses Thema ist nicht nur grundsätzlich für unsere Demokratie von Bedeutung, sondern sicher auch für Lage-Hörer, von denen sicher einige außerghalbs Deutschland leben und sich aktiv in die Demokratie durch persönliche Wahlbeteiligung einbringen wollen.