Das ist eine sehr einseitige Sichtweise. Ich kann nachvollziehen, warum man diese Sichtweise als Aktivist verfolgt und welche Befürchtungen mit zunehmender Überwachung verbunden sind, aber dennoch muss man auch sehen, dass Straftaten im Internet in jedem Fall stattfinden (egal ob Kinderpornographie, massives Mobbing, Beleidigungen, Volksverhetzung) und wir in kritische Fahrwasser geraten, wenn wir keine Möglichkeiten haben, diese Straftaten halbwegs effizient zu bekämpfen.
Wie immer geht es hier um Abwägungen und Kompromisse, wie auch im Strafprozessrecht und im Bereich Öffentlicher Sicherheit außerhalb des Internets (dh. der Frage, unter welchen Voraussetzungen Hausdurchsuchungen oder Kameraüberwachung öffentlicher Plätze erlaubt sein sollen). Es geht immer um die Frage, wie viel Freiheit und Anonymität wir als Gesellschaft zu Gunsten von wie viel Sicherheit opfern können und wollen.
Extrempositionen, dh. z.B. die Position, nicht einen Zentimeter Freiheit opfern zu wollen, um z.B. schwere Straftaten verfolgen zu können - oder auf der anderen Seite jede Freiheitseinschränkung mit angeblicher zwingender Notwendigkeit und Übertreibung der Problemlage zu rechtfertigen - sind hier nicht hilfreich.
Dennoch verstehe ich, dass Institutionen, die z.B. klar gegen Überwachung ausgerichtet sind, natürlich eine einseitige Sicht vertreten werden - das ist quasi ihr Job, als Gegengewicht zu Institutionen der Gegenseite (wie Teilen der Union und Polizeigewerkschaften). In einer Diskussion kommen wir mit diesen Extrempositionen aber nicht weiter, weder hier, noch im Bundestag. Letztlich müssen rationale Abwägungen unter Berücksichtigung aller gesellschaftlicher Interessen, daher Freiheit und Sicherheit, gewinnen.
Im Zweifel bin ich durchaus auch für den Vorrang der Freiheit, aber wenn durch verhältnismäßig kleine Freiheitseinschränkungen (z.B. der oben genannte Quick Freeze) schwere Straftaten besser aufgeklärt werden können, ist das in Ordnung. Verhältnismäßig große Freiheitseinschränkungen (wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung) sind hingegen grundsätzlich unzulässig, auch wenn damit noch ein paar mehr schwere Straftaten aufgeklärt werden könnten.
Jeder muss hier für sich selbst eine Grenze ziehen, wo diese Linie verläuft, wie viel Einheiten „Freiheit“ im Zweifel für wie viele Einheiten „Sicherheit“ geopfert werden könnten und wo das Minimum an verbleibender Freiheit oder zu erreichender Sicherheit liegt.