Volkswirtschaft und Schuldenbremse - Teil 1/Juli 22

Sollte einmal nicht mehr die Frage von Krieg und Frieden alles andere überschatten, werden die politische Debatte in Deutschland sicherlich wieder zur „schwarzen Null“ zurückkehren. Daher wage ich den Versuch, obige Diskussion in einen eigenen Thread auszukoppeln.

Folgende Kausalkette scheint mir keine Frage des Glaubens zu sein.

  1. Die Zunahme der Buchgeldmenge in einem Währungsraum bedingt notwendigerweise eine Zunahme der Verschuldung in gleicher Höhe.
  2. Das wesentliche Ziel privater Geschäftstätigkeit ist die Erzielung eines Überschusses an Buchgeld als Ergebnis der wirtschaftlichen Betätigung, welcher (zumindest in Teilen) an die Eigentümer abgeführt wird.
  3. Damit die Privatwirtschaft ihren in (2) formulierten Zweck erfüllen kann, muss nach (1) die Verschuldung in einem Währungsraum stetig zunehmen.
  4. Verschuldungsfähige Akteure gibt es in einer Volkswirtschaft folgende: die öffentliche Hand, die Privatwirtschaft, private Haushalte sowie „das Ausland“ (welches sich wiederum aus den drei erstgenannten Akteuren, jedoch ausländischer Provenienz, zusammensetzt).
    4a. Den privaten Haushalten gehört die Privatwirtschaft, welche nach (2) Buchgeldüberschüsse an sie abführt. Also können private Haushalte (als Gesamtheit) netto nicht die Gesamtverschuldung erhöhen, denn bei ihnen sammeln sich ja die Buchgeldüberschüsse der Privatwirtschaft an.
    4b. Wie sich das Ausland verhält, ist nicht durch Regularien innerhalb eines Währungsraums zu determinieren.
    4c. Somit bleiben als mögliche dauerhafte „Schuldenmacher“, die nach (2) für das Funktionieren der Privatwirtschaft unabdingbar sind, nur die Privatwirtschaft sowie die öffentlichen Haushalte.
  5. Wenn nun die (Neu-)Verschuldung der öffentlichen Haushalte grundsätzliche limitiert wird, impliziert dies, dass die Privatwirtschaft sich jeweils in Höhe ihrer Buchgeldüberschüsse zusätzlich verschulden muss. Vereinfacht gesagt: die in der Privatwirtschaft anfallenden (Buchgeld-)Überschüsse müssen stets durch schuldenfinanzierte Neuinvestitionen in gleicher Höhe wieder aufgesaugt werden.

Wenn man mir bis hierhin folgt, dann kann man die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse in Abwesenheit einer Globalsteuerung der Investitionstätigkeit der Privatwirtschaft nicht als eine Glaubensfrage bezeichnen. Stattdessen ist ganz klar, dass die Sache nicht funktionieren kann, sobald die Neigung zu schuldenfinanzierten Investitionen in der Privatwirtschaft nachlässt.

P.S. Hier bin ich gerade auf einen Text gestoßen, der meine Bauchschmerzen beim Behaupten von „Glaubensfragen“ für Sachverhalte, die sich meines Erachtens eindeutig beschreiben lassen, auf den Punkt bringt: Zu Unrecht vergessen: Wolfgang Stützel und seine Saldenmechanik - Herdentrieb

[Es gibt] neben Zusammenhängen, die vom menschlichen Verhalten abhängen, […] viele Größenbeziehungen in der Wirtschaft […], über die sich streng Allgemeingültiges aussagen läßt, Zusammenhänge, die nicht vom menschlichen Verhalten abhängen, sondern auch dann unverändert bestehen bleiben würden, wenn die Menschen sich noch so ungewöhnlich verhielten.

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So kann es gehen! Spannendes Thema :sunny:

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@Guenter kannst Du mir bitte Punkt 1. erklären. Bitte definiere dabei Buchgeld. Und: Hat der Staat in diesem Modell Souveränität über die Währung?

Geldbeträge, die auf Konten bei Kreditinstituten für Zahlungszwecke zur Verfügung stehen. Zum Buchgeld rechnen Interner Link: Sichteinlagen (siehe dort) und durch Kreditgewährung bereitgestellte Mittel (Kontoüberziehungen), nicht dagegen Spareinlagen.

Quelle: Buchgeld | bpb.de

Also das, was wir im Alltag als „Geld“ verwenden.

Wo kommt das Buchgeld her? Im Wesentlichen resultiert die Ausweitung der Menge an Buchgeld aus der (Netto-)Kreditgewährung durch Banken (Kreditgeldschöpfung). Damit innerhalb eines Währungsraums bei „Sparern“ die Menge an Buchgeld zunehmen kann, muss es folglich in gleicher Höhe zusätzliche Verschuldung geben. Ansonsten könnte nur der schon vorhandene Buchgeldbestand zwischen den Geldbesitzern umverteilt werden.

Dies wiederum würde bedeuten, dass es für jedes Unternehmen, jede Geschäftstätigkeit, die einen Buchgeldüberschuss erwirtschaftet, auch solche geben muss, die in gleicher Höhe defizitär sind. Aber letztere werden von ihren profitorientierten Privateigentümern natürlich nicht dauerhaft betrieben*. Also klappt das mit dem Umverteilen nicht auf Basis privatwirtschaftlicher Betätigung. Ergo: systemimmanenter Verschuldungszwang

  • Prominentes Gegenbeispiel: Madeleine Schickedanz hat das von ihren Eltern durch die Gewinnabführungen des ihnen gehördenden Karstadt/Quelle-Konzerns aufgehäufte Privatvermögen nahezu vollständig wieder an das Unternehmen zurückgeführt, als dieses chronisch defizitär arbeitete. Bis zur Insolvenz. Gerade weil dies so irrational und ungewöhnlich war, wurde dieser Fall intensiv von der Wirtschaftspresse beleuchtet. Ein typischer Eigentümer hätte viel früher keine eigenen Mittel mehr in das Unternehmen nachgeschossen.

Spielt hier noch keine Rolle. Diese Fragbe wird erst relevant, wenn man die Punkte (1) bis (5) anerkannt und sich nun fragt, wie der Staat mit dem Verschuldungszwang am besten umgehen sollte.

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Weil wir den An- / Verkauf von Staatsanleihen zur Geldmengensteuerung durch die Notenbank auch zur Ent- / Verschuldung des Staates rechnen?

Dieser Vorgang ist für die Punkte (1) bis (5) irrelevant.

Ich stand mit Saldenmechanik schon im Studium ein wenig auf Kriegsfuß, daher mit vorbehalt:

Wenn Unternehmer Gewinne („Überschüsse“) machen und sie anlegen oder Konsumenten sparen und anlegen, wird dies zur Quelle der Kredit- oder Eigenkapital-Finanzierung von Investitionen durch andere Unternehmen. D.h., auch wenn die Buchgeldmenge nicht steigt, können Unternehmen Gewinne machen, ohne dass dies ein Nullsummenspiel (das ist eigentlich Deine Ausgangsprämisse) wäre, bei denen andere verlieren.

Und: Buchgeld kann auch steigen, in dem die Zentralbank die Geldmenge erhöht. Dafür muss sich niemand verschulden.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Es gibt ja durchaus Modelle einer Schuldenbremse, die zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben unterscheiden.

Man muss meiner Meinung auch dazu übergehen Personalkosten kritischer zu betrachten. Ich will gar nicht über Beamtengehälter oder sowas schimpfen (ganz im Gegenteil) aber man muss sich mittel bis langfristig überlegen, wie man in bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung mit weniger Personal auskommt.

Dies gilt zum Beispiel für die gesamte Innere Verwaltung, warum hat bspw. jede Behörde ihre eigene Personalabteilung und Buchhaltung? Warum wird das nicht für Behördenzweige (Polizei, Schulen, Gerichte etc.) zentralisiert? In Teilen ist dies bestimmt schon geschehen (und es wird in Deutschland 17 unterschiedliche Systeme geben) aber ich bin mir sehr sicher das da noch mehr geht. So ließe sich sicherlich eine Menge Personal in Bereichen sparen, die keinen direkten Einfluss auf die Leistungserbringung haben.

Wir müssen hier präzise sein und „Gewinne“ durch Buchgeldüberschüsse ersetzen. Denn es gibt z. B. auch „Gewinne“ aufgrund von höherer Bewertung des Unternehmensvermögens. Dadurch ist aber kein zusätzliches Geld in der Kasse des Unternehmens.

Wenn wir aber einen Buchgeldüberschuss der Höhe Y des Unternehmens X annehmen und voraussetzen, dass die Buchgeldmenge nicht steigt, dann muss der Rest des Währungsraumes (also alle darin versammelten Akteure minus das oben genannten Unternehmens X) notwendigerweise einen Abfluss von Buchgeld in Höhe Y verzeichnen.

Auf Ebene der einzelnen Wirtschaftssubjekte ist das ja auch Alltag. Da gibt es unzählige Unternehmen und Privatpersonen, die heute über weniger Buchgeld verfügen als z. B. vor einem Jahr. Aber privatwirtschaftliche Aktivität macht nur dann Sinn, wenn sie im Durchschnitt einen Buchgeldüberschuss erwirtschaftet. Die Gesamtheit der Privathaushalte, denen die Privatwirtschaft direkt oder indirekt gehört, sind also im Schnitt „Sparer“. Soweit so gut.

Es ist richtig, dass die Buchgeldmenge nicht ansteigen müsste, wenn die „Sparer“ den erwirtschafteten Überschuss sogleich in voller Höhe wieder als Kredit- und/oder Direktinvestition in den Wirtschaftskreislauf einspeisen (netto hätten sie dann gar keinen Buchgeldüberschuss erzielt). Das erfolgt sicher im Einzelfall auch. Aber irgendwo im Geldkreislauf sitzen immer Akteure, die ihre Buchgeldüberschüsse nicht wieder verausgaben wollen, sondern horten (interessanterweise recht unabhängig von der Höhe des Zinsniveaus).

Das Ergebnis sieht so aus: Bargeld und Sichteinlagen der privaten Haushalte bis 2021 | Statista
Also ein deutlicher Anstieg der Buchgeldbestände.

Das ist korrekt. Die Zentralbank könnte z. B. auf Konten der öffentlichen Haushalte jedes Jahr 100 Mrd Euro gutschreiben. Dann bräuchte sich der Staat nicht in dieser Höhe zu verschulden. (In Ansätzen nähern wir uns auch dieser Situation - jedoch mit dem kleinen Umweg, dass die öffentliche Haushalte sich zunächst am Markt verschulden und die Notenbanken dann dort diese Schuldverschreibungen aufkaufen.) Allerdings habe ich noch keinen Befürworter der Schwarzen Null in diese Richtung argumentieren sehen :slight_smile:

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In diese Richtung ging auch meine Frage. Wenn ich dich richtig verstanden habe gibt es keinen (angewandten) Mechanismus bei dem die Buchgeldmenge steigt, ohne dass sich jemand dafür Verschulden muss. Auch bei Geldschöpfung durch die EZB - dann halt in Form von Staatsanleihen. Wenn dem so wäre, würde ich zumindest bei Punkt 1 folgen können.
Ich nehme an, Bargeld vernachlässigen wir hier, weil die Menge klein ist?

Genau.

Ganz so einfach kann man das Thema Schuldenbremse nicht runterbrechen.

Ad 1: Korrekt, aber: Da sich schon die Geschäftsbanken i.d.R. Geld bei der Zentralbank zum Zebtralbankzins leihen, entsteht hier schon eine Verschuldung.

Ad 2: Der Punkt hier ist das „zumindest zum Teil“. Würde ein Unternehmen sein gesamtes Vermögen an seine Eigentümer „auszahlen“, gäbe es kein Unternehmen mehr. Die Werte der Unternehmen und auch die Schulden, die im Unternehmen verbleiben, spielen daher eine grosse Rolle.

Ad 3: Das halte ich für nicht korrekt. Zum einen können Unternehme Gewinne erzielen, die aus dem liquiden Vermögen der Kunden „bezahlt“ werden. Das „Geld“ wird dann nur umverteilt. Zum anderen können Schulden auch außerhalb des Währungsraumes gemacht werden. Die BRD bzw. ihre Unternehmen und Privathaushalte haben dem Ausland extrem hohe „Kredite“ durch Handel und Investitionen gegeben (Netto Gläubiger ggü dem Ausland).

Ad 5: Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Die Geldmenge (du sprichst von der Geldmenge „M1“) sagt für sich genommen glaube ich nicht das aus, worauf du abzielst. Die Geldmenge M1 bestimmt sich aus M0 (Zentralbankgeld) mal Geldschöpfungsmultiplikator durch Einlage, Kredit, Einlage, Kredit, jeweils vermindert um die Sicherheitsreserven bei der Kreditvergabe bzw vermindert um Zurückhaltung der Geldinstitute bei der Kreditvergabe aus anderen Gründen.

Die Geldmenge speist sich demnach nur aus Einlagen und Krediten. Vermögen (z.B. eine abbezahlte Immobilie oder Vermogensteile von Unternehmen) spielen da keine Rolle. Wenn morgen die Geldmenge um 10 % sinkt, wirkt sich das nicht in gleichem Maße auf die Nettovermögenspositionen aus.

Ich verstehe demnach nicht, warum die privaten Haushalte die wegfallende Verschuldung der nationalen öffentlichen Haushalte auffangen müssten. Was würde denn passieren, wenn sie es nicht täten? Warum genau sollte die Sache nicht funktionieren?

Zu beachten ist auch, dass Schulden an sich keine Aussagekraft haben, wenn man nicht berücksichtigt, welches Vermogen ihnen gegenübersteht. Im Falle einer 100%igen Hausfinanzierung etwa besteht bestenfalls eine Nettoverschuldung von 0, soweit der Hauswert der Schuldenhöhe entspricht. Es gibt auch keinen Grund, warum Unternehmen keine kreditfinanzierten Investitionen mehr tätigen sollten, da sie dies ja nur tun, wenn sie eine positive Nettorendite erwarten.

Ich würde mich mal darauf einlassen, die Punkte 1-5 als Prämisse zu akzeptieren. Ich habe nicht die Wirtschafts-Kompetenz sie zu widerlegen oder zu bestätigen, aber sie entsprechen neben ihrer Plausibilität auch meinem Kenntnisstand der Finanz- und Wirtschaftslehre. Es gibt sicher Transfereffekte über die Währungsunion hinaus, die aber die Aussagekraft nicht schmälern dürften (bzw. mindestens global Gültigkeit erhalten dürften).

Was Befürworter einer Schuldenbremse jetzt sicher sofort bestreiten würden ist die

Erklärtes Ziel fast jeder Wirtschaftspolitik ist ja die Förderung des Wirtschaftswachstums. Gelingt das, dann sind die dafür notwendigen Investitionen (Re-investition von Gewinnen und kreditfinanzierte neue Unternehmen / Unternehmenszweige) eine Möglichkeit die Verschuldung der Privatwirtschaft zu erhöhen. Denn dann wird aus dem o.g. Zusammenhang eine instationäre Gleichung, in der die Wachstumskomponente Gewinne auf breiter Basis für bestehende Unternehmen ermöglichen kann.

Interessant wäre daran jetzt aber ein anderer Aspekt: wenn die Vergrößerung der Gesamtverschuldung gewollt ist – warum darf dann die Privatwirtschaft sich verschulden, der Staat aber nicht? Daraus könnte man theoretisch schon die Schuldenbremse in ihrer Absolutheit in Frage stellen. Denn würde sich der Staat exakt so verhalten, wie die Privatwirtschaft, dann gäbe es keinen logischen Grund, Schulden zu begrenzen.

Schuldenbremse um jeden Preis scheint also nicht haltbar. Aber was wären legitime Gründe für Schulden? Der o.g. Logik folgend wäre eine Voraussetzung etwa ein Äquivalent von „Wachstum“. Das oft angeführte Argument, dass die hohen Zinszahlungen den Staat handlungsunfähig machen würden, ist demnach nur bedingt haltbar. Denn das gilt ja nicht notwendigerweise für ein kreditfinanziertes Unternehmen oder einen Bürger mit Immobilienkredit. Der Klassiker „Investition in Bildung“ könnte also eine ähnlich sinnvolle kreditfinanzierte Altersvorsorge sein, wie das Haus für den Bürger.

Das Unternehmen löst sich durch das Ausschütten von Überschüssen nicht auf. Sondern es macht genau das, wozu es da ist und weshalb das Unternehmen überhaupt einen Wert darstellt.

Ein plakatives Beispiel ist ein Mietshaus, das nach Abzug aller für Betrieb und Erhalt notwendigen Ausgaben für den Besitzer einen Überschuss erwirtschaftet. Wäre der Überschuss nicht da, ist das Weiterführen des Vermietungsgeschäfts sinnlos und der Wert des Gebäudes (in seiner Funktion als Mietshaus) ist nahe null.

Ein einzelner Hausbesitzer kann Pech haben oder extrem schlechte Entscheidungen treffen und dadurch dauerhaft Verluste machen. Aber für die Gesamtheit der Mietshäuser ist dies unmöglich. Das kann man nun auf die Gesamtheit der Privatwirtschaft übertragen.

Klar. Das ist im Einzelfall möglich. Aber die Akteure mit den gut gefüllten Bankkonten sind die gleichen, denen auch der Großteil der Privatwirtschaft gehört. Was von deren Konten weggeht, wenn sie als Kunden bei Unternehmen einkaufen, landet in Form von Gewinnausschüttungen gleich wieder bei ihnen (nicht in jedem Einzelfall, aber eben als Gesamtheit der Unternehmenseigentümer).

Und von den „liquiden Vermögen“ der am wenigsten vermögenden 80% der Bevölkerung kann man nicht dauerhaft zu den Eigentümern der Privatunternehmen hin umverteilen, weil bei diesen armen Schluckern - qua Definition - nicht viel zu holen ist.

Klar. So war es einige Zeit möglich, dass innerhalb Deutschlands sowohl die öffentliche Hand, die privaten Unternehmen und die Privathaushalte als Sparer agierten. Aber das Grundgesetzes, in welchem die Schuldenbremse nun verankert ist, hat Anspruch auf Gültigkeit ganz unabhängig vom Anhalten dieser Sondersituation.

Gibt es in einem Wirtschaftraum keine Zunahme der Verschuldung, dann kann der Buchgeldzuwachs von Akteur A nur durch einen entsprechenden Abfluß bei allen anderen Akteuren erreicht werden. Die große Mehrzahl der Akteure, die über nennenswerte Buchgeldbestände verfügen, sind aber stets bestrebt, diese bis in alle Ewigkeit zu vermehren. Und das Mittel zu dieser Vermehrung ist die Geschäftstätigkeit der Privatwirtschaft. Wenn diese als Gesamtheit keine Überschüsse mehr liefern kann, bricht unser Wirtschaftssystem zusammen. Also massenhaft Geschäftsaufgaben, Massenentlassungen, platzende Kredite, etc. pp.

Bis zum totalen Zusammenbruch einer Volkswirtschaft wird dies natürlich nicht laufen, da die öffentliche Hand früher oder später ihre Verschuldung massiv ausweiten wird als Reaktion auf eine Wirtschaftskrise (zum Teil erfolgt dies ohnehin automatisch, da gesetzlich fixierte Ausgaben des Staates bei gleichzeitig einbrechenden Einnahmen nur durch zusätzliche Verschuldung zu finanzieren sind).

Um Vermögen jenseits von Buchgeld geht es mir hier gar nicht. Aber natürlich kann man einmal darüber nachdenken, was Unternehmensanteile noch Wert sind, in dem Fall, dass die Unternehmen keine Buchgeldüberschüsse erwirtschaften können.

Die Gesamtheit der deutschen Unternehmen tätigt seit 20 Jahren keine kreditfinanzierten Investitionen mehr: https://1.bp.blogspot.com/-TTLTRxvaje4/XgRFtiUBwTI/AAAAAAAAXJE/xNxSfmavsgMA8JTn81RdM0xAywUYeIcmQCLcBGAsYHQ/s1600/Finanzierungssalden%2Bder%2BWirtschaftssektoren%2Bin%2BGER%2Bchart%2BMakroskop%2BNov%2B2019.png (abzulesen an dem Faktum, dass deren Finanzierungssaldo seit 2002 positiv ist)
Sprich: nach Abzug aller Kosten der Geschäftstätigkeit bleibt der deutschen Wirtschaft noch genug Buchgeldüberschuss, um davon alle als sinnvoll erachteten Investitionen zu tätigen (und das bei Nullzinsen während der letzten Jahre). Die bauen also seit 20 Jahren ihre Verschuldung ab, nicht auf.

Das schließt schön an meinen vorherigen Beitrag an. Was führt denn zum Wachstum der Wirtschaft? Dass jemand Zeug kauft. Ohne entsprechende Nachfrage können die Steuern bei 0% liegen, die Infrastruktur der Welt von Star Trek gleichen und der Wirtschaftsminister persönlich dem potentiellen Investor die Schuhe putzen, es wird sich dennoch nicht rentieren, auch nur ein Auto zusätzlich zu bauen. (Wohl aber rentiert es sich für die Unternehmen, für das schon bestehende Geschäft jede Vergünstigung und jeden Anreiz mitzunehmen.)

Sorgt der Staat bei gleichbleibender Nachfrage dafür, dass die Profite der Unternehmen steigen, dann hat diese Form der Wirtschaftsförderung sogar zur Folge, dass die Unternehmen sich noch weniger zu verschulden brauchen. Denn je höher der Profit, desto eher kann die Investitionstätigkeit aus Eigenmitteln gestemmt werden.

Die klassische Wirtschaftsförderungen, die vor allem damit beschäftigt ist, die Kosten und Steuern der unternehmerischen Tätigkeit zu verringern, führt also - im Fall einer nicht stark steigenden Nachfrage - in der Tendenz eher zu Verringerung der Verschuldung der Privatwirtschaft.

Und die Aussicht auf stark steigende Nachfrage ist halt nicht da. Es gibt sie nicht in der schon deutlich gealterten deutschen Bevölkerung mit ihrem deutlichen Sterbeüberschuss. Es gibt sie nicht in Europa, das der gleichen demographischen Trajektorie folgt und zudem durch die verfehlte Finanzpolitik in der Eurozone eine chronisch schwache Binnennachfrage aufweist. Und was die globale Perspektive angeht, so sind wir in Deutschland mit einem Exportanteil von 50% der inländischen Wirtschaftsleistung inzwischen am Ende der Fahnenstange angelangt.

Sprich: es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es die deutschen Unternehmen dauerhaft wieder in die Rolle des Kreditnehmers wechseln.

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Ich finde den Ansatz, das Thema diametral anders zu denken von Maurice Höfgen sehr interessant.
Wobei ich mich eher zu alten konservativen VwL Riege zählen würde.

A) die ökologische Wende ist viel komplexer
B) wir bleiben als Gesellschaft immer an der Finanzierungsfrage hängen
C) das ganze Geldsystem im Euroraum kann komplett anders funktionieren als heute; es ist immer eine Frage des Designs.
D) Postkeynseanisches Modell
E) Die Steuerzahler brauchen das Geld des Staates um überhaupt beginnen zu können das etwas läuft etc

Ich sehe in dem Video keinen Beitrag zu dem Thema des Threads hier: der Schuldenbremse. Oder habe ich in dem Video was verpasst?

Ich habe auch nicht von Ausschüttungen, sondern von Vermögen geschrieben. Vermögen ist nicht gleich Buchgeld. Unternehmen haben das Ziel, Ihr Vermögen zu steigern und schütten Teile dessen an ihre Eigentümer aus. Unternehmen haben auch immer das Ziel, Vermögen im Unternehmen zu halten. Wenn ein Unternehmen gegründet wird, verschuldet es sich quasi vollständig bei seinen Eigentümern und sonstigen Gläubigern.

Gewinne (als das was man i.d.R. ausschüttet) sind die Differenz aus Aufwendungen und Ertrag. Gewinnmargen sind normalerweise nicht exorbitant. Je nach Gut verbleibt ein recht großer Anteil in Form von Löhnen bei den ArbeitnehmerInnen.
Es besteht hier auch kein logischer Konnex zur Schuldenbremse, denn die Höhe, die im Rahmen von Wertschöpfungsprozessen umverteilt wird, hängt neben der Lohnpolitik der Unternehmen von politischen Rahmenbedingungen (insb. Besteuerung) ab.

Es ging hier darum, dass eine Begrenzung der Nettoneuverschuldung der öffentlichen Hand (also das Einhalten der Schuldenbremse) in einer offenen Volkswirtschaft nicht von derartiger Relevanz ist. Deutschland hat bspw. in den Jahren 2014-2019 eine Nettoneuverschuldung von 0 gehabt. Zusammengebrochen ist dadurch nichts.

Ich will Dir bezüglich Deiner These, dass das Wirtschaftssystem zusammenbricht, wenn keine Überschüsse mehr entstehen, gar nicht widersprechen. Das ist aber eine andere Diskussion; hier geht es um die Schuldenbremse bzw. die Begrenzung der Nettoneuverschuldung der BRD. Und nochmal: Überschüsse oder „Wachstum“ heißt nicht automatisch Geldmengenwachstum. Die Verschuldung muss außerdem nicht durch den Staat getätigt werden (siehe 2014-2019).

Ich denke das Missverständnis resultiert aus folgenden Punkten:

  1. Schulden sind nicht per se schlecht. Wenn Ihnen ein entsprechender Vermögenswert gegenübersteht, besteht kein Problem.
  2. Die Schuldenbremse begrenzt die Neuverschuldung der BRD. Ziel dabei ist es, die Tragfähigkeit der Schulden bzw. des Schuldendienstes zu sichern. Eine Erhöhung der Zinsen für Bundesanleihen erhöht den Schuldendienst und schränkt die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates ein. Dem soll mit einer Schuldenbremse entgegengewirkt werden.
  3. Eine Erhöhung der Staatsverschuldung ist makroperspektivisch genau so ein Nullsummenspiel, wie es oben zwischen Privatwirtschaft und privaten Haushalten aufgezeigt wurde, denn der Staat besteht letztlich aus den privaten Haushalten. Der Staat kann Steuern erhöhen/senken und so unmittelbar auf das Vermögen der Privatwirtschaft und der privaten Haushalte einwirken.

Dem beschriebenen Extremfall kann ich soweit folgen. Aber in der Realität wird die Wirtschaftsförderung doch eher eine Gratwanderung sein. Auf der einen Seite muss ich fördern, damit Wirtschaft wachsen kann, sich Geschäftsmodelle lohnen (auch international) und Arbeitsplätze geschaffen werden. Auf der anderen Seite muss ich dafür sorgen, dass ich die Kuh melke, also dass die Überschüsse nicht zu zu großen Teilen bei den Aktionären, sondern bei den Angestellten landen (direkt durch Löhne oder indirekt durch Steuern durch den Staat). Das schafft dann mehr Nachfrage.

Mögliche Abhilfe kann Umverteilung finanziert durch Vermögenssteuern auf Grund und Boden sein (Vorschlag Fratzscher). Mehr Geld in den Händen Befürfdiger kurbelt in jedem Fall die Nachfrage an …

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Es geht hier doch einzig und allein um Buchgeld. Das ist der Dreh und Angelpunkt. Welchen Marktwert irgendwelche Eigentumstitel haben („Vermögen“), ist hier nicht relevant.
Ich sehe bei deinem Text gar keinen Zusammenhang mit dem, was ich bezüglich der Funktion von Privatwirtschaft geschrieben habe. Daher nochmal ganz plakativ: Die Heizung im Keller wird betrieben, um Wärme bereitzustellen. Genauso wird die Privatwirtschaft betrieben, um einen Buchgeldüberschuss für ihre Eigentümer zu generieren. Mehr steckt da gar nicht dahinter. Wenn die Heizung dauerhaft keine Wärme produziert, dann kann man sie mit Glück noch dem Altmetallhändler übergeben. Genauso verhält es sich mit einer privatwirtschaftlichen Unternehmung, die absehbar keinen Buchgeldüberschuss liefert.

Wie schon zuvor geschrieben: die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Dieses hat Ewigkeitscharakter und kann nur mittels 2/3-Mehrheit im Parlament geändert werden. Dort steht nun eine Regelung drin, die nur dann nicht zu massiven wirtschaftlichen Problemen führt, wenn die deutsche Wirtschaft hohe Leistungbilanzüberschüsse erzielt. Darauf kann man sich aber sowenig verlassen, wie darauf, dass unsere Fußballnationalmannschaft bei jeder WM mindestens das Halbfinale erreicht.
(Und wir haben die Schuldenbremse ja mittels „Stabilitätspakt“ auch noch auf die Eurozone übertragen.)

Es reicht völlig aus, dass die durchschnittliche Gewinnmarge (in Buchgeld) der Privatwirtschaft positiv ist. Dann generiert sie Buchgeldüberschüsse, die irgendwo herkommen müssen.

Der Staat muss sicherstellen, dass Verschuldung in einer Höhe stattfindet, die den Eigentümern der Privatwirtschaft die zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit notwendigen Buchgeldüberschüsse ermöglicht. Das bedeutet nicht, dass diese Verschuldung immer durch den Staat zu erfolgen hat. In Phasen einer stark expandierenden Wirtschaft, wie wir sie grob bis die 1980er und auch nochmal nach der Wende hatten, tätigt die Privatwirtschaft in großen Umfang kreditfinanzierte Investitionen und saugt so ihre eigenen Buchgeldüberschüsse wieder auf. Aber wenn sich die Lage ändert, dann muss der Staat dazu in der Lage sein, sich ohne willkürlich gesetzte Grenzen zu verschulden, sonst droht der Systemzusammenbruch. Oder aber es wird ein Systemwechsel notwendig - z. B. direkte Finanzierung eines Teils der Staatsausgaben durch die Notenbank.

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