Ich habe das noch einmal genauer recherchiert und es gibt nicht nur den Volksentscheid in Berlin sondern eine Gruppe von Leuten, die sich dafür einsetzt das Grundeinkommen per direkter Demokratie voranzubringen. Zitat von der Homepage:

Die Expedition Grundeinkommen ist eine Bewegung aus Menschen, die wollen, dass in Deutschland ein staatlicher Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Start geht. Wir gehen dazu den weltweit einzigartigen Weg, diesen Modellversuch mithilfe von direkter Demokratie – also Bürgerentscheiden und Volksentscheiden – auf den Weg zu bringen. Momentan haben wir laufende Kampagnen in Berlin, Hamburg und Bremen.

Expedition-Grundeinkommen

Es gibt also nicht nur in Berlin, sondern parallel auch in Hamburg und Bremen Initiativen dazu. Ich finde das einen sehr interessanten Ansatz so ein Thema mit den Mitteln der direkten Demokratie voranzubringen.

Ich bin kein Jurist. Mein Verständnis war allerdings dass wenn etwas in einem Bundesgesetz abschließend geregelt ist dann kann ein Bundesland das nicht per Landesgesetz anders regeln. Ich vermute der juristische Begriff „abschließend“ kann in diesem Kontext unterschiedlich interpretiert werden? Nehme an das ist diese „5 Juristen, 6 Meinungen“ Ding?

Im Gesetzesvorschlag geht es ja darum einen Modellversuch durchzuführen und das steht nicht im Konflikt zur Gesetzgebung im Bund.

Warum spekulieren? Wir haben das Thema mehrfach in der Lage ausführlich diskutiert. Du kannst das doch einfach nachhören.

Und nein, so einfach ist es natürlich nicht. Es gibt alle möglichen rechtlichen Konstellationen. By default haben die Länder (!) die Gesetzgebungskompetenz. Teilweise können die Länder Bundesrecht einfach ersetzen (zB im Versammlungsrecht). Teilweise können die Länder gar nichts selbst regeln (zB Währung, Uhrzeit, Staatsangehörigkeit). Und teilweise können die Länder nur insoweit Regelungen treffen, wie der Bund Lücken gelassen hat.

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das ist leider komplett falsch. Wenn ein Land keine Gesetzgebungskompetenz hat, dann darf es auch keine „Modellversuche“ regeln.

Leute, könntet ihr mal davon Abstand nehmen, euer Bauchgefühl zu posten? Das trägt zum Diskurs nichts bei. Eine gute Selbstkontrolle ist es, das Thema zu googlen und nur Dinge zu posten, für die sich seriöse Belege finden lassen, sofern ihr nicht selbst die Expertise habt.

@ExMod sowas meine ich, bitte wegmoderieren und den Leuten per PN Feedback geben warum.

Der Gesetzentwurf ist schon für verfassungsgemäß erklärt worden. Diese Prüfung findet in Berlin immer vor einem Volksbegehren (zweite Unterschriftensammlung) statt.

Genau. Und dass es in diesem Fall in der Gesetzgebungskompetenz des Landes liegt, das wurde vom Berliner Innensenat so bestätigt. Jedes Volksbegehren muss eine Zulässigkeitsprüfung durchlaufen, bei der diese Fragen geprüft werden – diese war positiv.

Im Prinzip ja, bei irrelevantem Quatsch. Es gibt aber auch die Kategorien „weitverbreitete Irrtümer“, die ich freigebe, weil sich im Forum immer beschlagene UserInnen finden, die sie aufklären - und die damit auch gewinnbringend für die Mitlesenden sind…

Hier eine detaillierte Stellungnahme zur Gesetzgebungskompetenz von der Homepage der Initiative:
Stellungnahme zur Zulässigkeit

Hab auch schon davon gehört, wäre mega das mal gut eingeordnet zu bekommen und 5.9. ist ja nicht mehr lange hin

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Der Berliner Senat macht doch erstmal gar nichts. Es ist eine Unterschriftensammlung für einen Volksentscheid

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Ich fände es auch sehr interessant, mal zu hören, wie ihr das einordnet.
Im Thema Grundeinkommen steckt ja indirekt auch das Thema Steuerreform drin, nur dass sich das deutlich trockener anhört. Ich fände es sehr spannend, von euch zu hören, was eure Gedanken zum aktuellen Steuersystem sind, was sich daran vielleicht verbessern sollte, und wie das vielleicht ein bedingungsloses Grundeinkommen finanzieren könnte.

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Mich interessiert die Meinung eher nicht. Dafür sehe ich die Lage nicht „zuständig“. Zum Thema Grundeinkommen gibt es andere Podcast und Berichte, die das schon rauf und runter gebetet haben.

Aus meiner Sicht gibt es kein richtig oder falsch sondern eher ein ich will es (und finanziere es auch) oder ich bin dagegen. Das ist eine politische Entscheidung.

Und wenn diese ansteht, kann man sich dieser Diskussion widmen.

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Zu Steuerfragen eine Auswahl: LdN 241 Vermögensabgabe, 247 Gleichbehandlung von Lohn und Vermögen, 288 Energiesteuer-Rabatt, Startgeld für Junge Erwachsene Interview mit Marcel Fratzscher.

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In diesem Fall geht es auch um die basisdemokratischen Initiativen in Berlin, Hamburg und Bremen. Da stellt sich schon die Frage ob sie das gut angestellt haben, wie die Erfolgsaussichten sind und so weiter.

Ich finde auch nicht, dass man die Frage auf ein

Reduzieren kann. Was ist denn „Es“? Die Frage ist doch genau wie ein solches Grundeinkommen aussähe.

Der Volksentscheid könnte hier also wertvolle Informationen liefern.

Erst dann lässt sich auch über die Finanzierung spreche, weil sonst ja garnicht klar ist wer davon wie belastet würde.

Ob man dafür oder dagegen ist sollte nicht davon abhängen, ob man es finanziert oder nicht. Das bisherige System gefällt mir auch nicht und trotzdem finanziere ich es.

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Du bist halt nicht die Politik. Den wenn du es wärst, müsstest du deine Vorstellung auch finanzieren (und anderen würde es nicht gefallen und mussten es trotzdem finanzieren).

Grundsätzlich die Entscheidung über eine bedingungslose staatliche Transferzahlung, die ein Leben ohne bezahlte Arbeit (Hausarbeit ist auch Arbeit, aber unbezahlt) ermöglicht.

Die Erfolgsaussichten auf eine Umsetzung eines Grundeinkommens in Deutschland sind aus meiner Sicht 0. Es gibt nicht mal annähernd eine bundespolitischen Mehrheit für ein wie auch immer gestalteter „ES“. :wink: Leider.
Den ein oder anderen Modellversuch wird es sicherlich geben, um weiter Daten zu sammeln.

Die Ansicht pro Landeskompetenz war ja sogar recht gut begründbar: Statt die Kompetenz unter das Bürgerliche Recht (Art. 74 I Nr. 1 GG) zu subsumieren, hätte man das Ganze genauso gut auch als eine öffentlich-rechtliche statt privatrechtliche Vorgabe im Rahmen des Wohnungswesens (Landeskompezenz) verorten können. Wenn ein Landesgesetz mich verpflichtet, eine Hundehaftpflicht (privater Vertrag) abzuschließen, fällt diese Vorgabe schließlich auch nicht in den Bereich des Art. 74 I Nr. 1 GG, sondern das allgemeine Sicherheitsrecht. Dass jetzt im Nachhinein alle salbungsvoll meinen, es von Anfang an gewusst zu haben, weil das ja alles so offensichtlch gewesen sei, ist mMn komplett bescheuert. Ich weiß auch die Lottozahlen letzter Woche.

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Wenn ein Grundeinkommen dazu beiträgt, dass sich Menschen aktiver in der Gesellschaft einbringen können und wollen, dann können wir uns über die Finanzierung konkrete Gedanken machen. Doch dafür bedarf es erstmal genauere Kenntnisse und nicht nur Mutmaßungen. Mit dem 3-jähr. Modellversuch mit 3500 Berliner*innen, über den beim Volksentscheid abgestimmt werden soll, würde es endlich wissenschaftliche Beobachtungen zu Auswirkungen und Folgen vom Grundeinkommen geben. Damit wär künftig eine bessere Basis für die politische Debatte geboten.

Ich find es schon passend, das aktuelle Berliner Volksbegehren und die Thematik in der Lage zu thematisieren. Es läuft ja auch nur noch gut drei Wochen und es werden meines Wissens nach noch ein Großteil der Unterschriften benötigt.

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Ich verstehe halt immer noch nicht, was diese Studie von allen anderen zum Grundeinkommen unterscheidet. Ausser vielleicht die Anzahl der Leute. Aber alle Punkte, die noch zur Diskussion stehen, werden hier halt Null weitere Klärung finden. Der Zeitrahmen ist dafür zu kurz, damit Leute wirklich langfristig ihr Leben umgestalten und die Verwaltung wirklich Veränderungen an Ihren Strukturen vornehmen werden. Ja Leute werden vermutlich kurzfristig, sofern überhaupt möglich, Ihre Stunden reduzieren. Und Leute an der Armutsgrenze bekommen Optionen, die sie ohne nicht hätten. Aber das sind keine neuen Erkenntnisse. Es sagt weder etwas über den Arbeitsmarkt noch über die Finanzierung aus. Insofern schön, wenn die Leute 3 Jahre Geld bekommen, aber wozu?

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