Diese Überlegung hat auf Phoenix heute ein Politikwissenschaftler ebenfalls angestellt.
SPD und Grüne können so einfach nicht ihr Vertrauen entziehen.
Es gab bei Schröders zweiter Vertrauensfrage eine Klage vom Bundesverfassungsgericht. Zwei Abgeordnete haben gegen die "fingierte Vertrauensfrage“ bzw. „unechten Vertrauensfrage“ geklagt, aber verloren.
Trotzdem kam es damals zu mehreren Hinweisen vom Verfassungsgericht und vom Bundespräsidenten.
Darum ist die Verrtauensfrage damals auch nicht mit Nein Stimmen entschieden worden, sondern aufgrund der Enthaltungen.
Von den 595 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten 151 mit „Ja“. 296 Abgeordnete mit „Nein“. 148 enthielten sich. Das Ergebnis, das Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) nach Abschluss des Urnengangs bekannt gab, war somit eindeutig: „Der Antrag des Bundeskanzlers hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 301 Ja-Stimmen nicht erreicht.“

Das bedeutet, auf heute übertagen, große Teile der SPD und der Grünen müssten sich enthalten, weil ein gewisser Teil mit Ja Stimmen muss.
Und hier kommen nun Links Partei und AFD ins Spiel. Die Links Partei möchte eigentlich noch keine Neuwahlen, laut der neuen Spitze (oder hat sich das schon geändert?).
Diese beiden Gruppen haben ausreichend Stimmen, um auf ein Ja zu kommen und die FDP zu überstimmen.

Ich persönlich finde das Zustande kommen der Vertrauensfrage auch höchst Problematisch.
Es kann dazu verleiten immer wieder dieses Instrument einzusetzen, was zu einer Instabilität der Demokratie führen kann.
Ich bin auch persönlich sehr von Steinmeier enttäuscht. Er hat keinen Versuch unternommen eine Übergangskoalition zwischen SPD und Union zu verhandeln (was zu einer hohen Wahrscheinlichkeit die nächste Regierung sein wird, nur Union und SPD).

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Das BVerfG hat damals aber auch sehr deutlich gemacht, dass es zwar verständlich ist, wenn Abgeordnete (egal welcher Partei, egal ob Regierung oder Opposition) gegen die Vertrauensfrage klagen (denn die Auflösung des Bundestages bedeutet eine Verkürzung ihres Mandates!), es aber gleichzeitig nicht wirklich prüfen kann, ob das Vertrauen in den Kanzler tatsächlich verlorengegangen ist. Bei Rot-Grün damals konnte man argumentieren, dass SPD und GRÜNE sich eigentlich weiterhin einig waren und - hätte Schröder die Bundestagswahl 2005 gewonnen, hätte er wohl wieder mit den GRÜNEN regiert, wäre das rechnerisch möglich gewesen. Daher war die Vertrauensfrage damals tatsächlich „fingiert“, weil es eigentlich keinen Bruch der Regierungskoalition gab.

Heute sieht die Lage anders aus. Durch das Austreten der FDP aus der Regierungskoalition besteht, insbesondere im Rückblick auf die letzten drei Jahre, kein ernsthafter Zweifel daran, dass die FDP tatsächlich nicht mehr mit SPD und GRÜNEN regieren will, weil man sich auf ganz grundsätzliche Fragen nicht einigen konnte und auch mittelfristig nicht einigen können wird. Insofern handelt es sich relativ klar um eine „echte“ Vertrauensfrage und nicht um eine „fingierte“, eben weil die Regierung aus SPD und GRÜNEN tatsächlich keine Mehrheit im Bundestag hat, nachdem Lindner rausgeworfen wurde und die FDP daraufhin kollektiv die Koalition verlassen hat.

Anders gesagt: Wenn das BVerfG schon 2005 die tatsächlich fingierte Vertrauensfrage akzeptiert hat, hat es 2024 nun wirklich keinen Grund, die nicht-fingierte Vertrauensfrage zu kassieren. Das wäre hochgradig inkonsequent. Daher gibt es dieses Mal keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vertrauensfrage.

Ich verstehe nicht, warum „ein gewisser Teil mit Ja Stimmen“ müsse. Auch SPDler und GRÜNE können jetzt mit Nein stimmen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Rot-Grüne Minderheitsregierung, selbst wenn sie mit Unterstützung anderer Parteien zu Stande käme, nicht handlungsfähig sei. Klagen dagegen wären relativ aussichtslos.

Niemand muss bei der Vertrauensfrage mit Ja stimmen. Es liegt rein an SPD und GRÜNEN, ob sie mit Ja stimmen und hoffen, dass FDP, CDU, LINKE oder gar AfD/BSW sie unterstützen und so die Neuwahlen verzögern oder ob sie alle mit Nein stimmen (oder sich enthalten, was „diplomatischer“ ist) und damit 100% sicher stellen, dass der Bundestag aufgelöst wird. Vermutlich wird es eine Mischung aus Beidem, wie damals auch. SPD und GRÜNE wollen sich einerseits nicht die Blöße geben, dass jemand sagen kann, Scholz sei mit 100% der Stimmen abgewählt worden, werden aber andererseits nicht zulassen, dass sie zu einer „Minderheitsregierung wider Willen zu Gnaden der AfD“ werden. Und das ist ihr gutes Recht.

Ich glaube, Steinmeier ist zu sehr Realist, um das zu versuchen. Die Union ist in der bestmöglichen Ausgangsposition für die vorgezogene Neuwahl und hat wirklich so gar keinen Grund, nun die SPD zu stützen. Also Ich denke, die Erfolgswahrscheinlichkeit eines solchen Versuches wäre gleich Null gewesen und wäre möglicherweise gar als „parteipolitisch motiviert“ von Steinmeier gedeutet worden („Der will seine SPD an der Regierung halten“)

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Die Antwort ergibt keinen Sinn mehr, wenn du den ersten Teil meiner Frage nicht einfach weglässt. Wenn das politische Ziel Neuwahlen sind, was eben in diesem Fall nur über Art. 68 GG geht, ist auch das Ziel der Regierungfraktionen eben nicht, dass die Regierung im Amt bleibt. Es geht ja nicht um irgendein abtraktes oder gar philosophisches Vertrauen, sondern um die Frage, ob der Bundeskanzler im Parlament noch eine Mehrheit hat.

Allein schon deshalb, weil es im Geiste des Art. 68 - der ja letztlich auf eine Sicherung stabiler Regierungsmehrheiten abzielt - fatal wäre, wenn eine Vertrauensfrage quasi zufällig oder aus Versehen gewonnen würde, dadurch dass eine Oppositionspartei, die gar keine Absicht hat, die Regierung politisch zu unterstützen, aus irgendwelchen anderen Gründen (etwa Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems) bei der Vertrauensfrage für den Kanzler stimmt.

Die Klage wurde als als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass sowohl die Entscheidung Schröders, die Vertrauensfrage zu stellen, als auch die Entscheidung des Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen, verfassungsgemäß waren. Es führte dazu u. a. aus:

  1. Das Grundgesetz erstrebt mit Art. 63, Art. 67 und Art. 68 die Gewährleistung einer handlungsfähigen Regierung. Handlungsfähigkeit bedeutet nicht nur, dass der Kanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt, sondern hierfür auch eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hinter sich weiß. [Quelle]

Fast alles in der damaligen Begründung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich auf die aktuelle Situation anwenden.

Es ist nicht die Aufgabe eines Bundespräsidenten, eine Regierungskoalition zu verhandeln. Das ist Aufgabe der Abgeordneten des Bundestages. Und die sind nach dem Grundgesetz ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet. Es gibt schlicht keine Instanz, weder eine moralische, geschweige denn eine rechtliche oder politische, die Abgeordnete dazu zwingen könnte, eine bestimmte Regierung zu wählen, wenn sie das nicht wollen. Streng genommen ist schon das Ansinnen verfassungswidrig.

Ich finde es problematisch, dass hier ein Verfassungsbruch gesehen wird, wo es keinen gibt und stattdessen etwas gefordert wird, was tatsächlich ein Verfassungsbruch wäre.

Die Formulierung „immer wieder“ finde ich bei genau 2 Vertrauensfragen innerhalb der letzten 20 Jahre schon ziemlich abenteuerlich. Und selbst wenn es in den nächsten 20 Jahren 5 Vertrauensfragen im Bundestag geben sollte - was wir alle nicht wissen und worüber die jetzige Situation überhaupt nichts aussagt - wäre noch lange nicht ausgemacht, dass das zu eienr „Instabilität der Demokratie“ führen könnte - gerade weil das Bundesverfassungsgericht ja u.a. in dem erwähnten Urteil ziemlich genau dargelegt hat, unter welchen Bedinungungen eine Vertrauensfrage absolut verfassungskonform ist.

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