LdN305 Vertrauensarbeitszeit / Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Bin da auch hin-, und hergerissen… Studien belegen, dass Arbeitnehmer mit Vertrauensarbeitszeit tendenziell eher länger arbeiten, gleichzeitig weiß ich das bei mir aber auch eher zu schätzen… Gerade im HomeOffice. .

Der einzige Nachteil ist eben, dass man sich keine freien Tage erarbeiten kann. Man kann halt mal Freitags früher Schluss machen oder dergleichen. Aber nicht sagen, man arbeitet jetzt jeden Tag 'zwei Stunden und macht dann Freitags frei.
Ist zumindest bei den Unternehmen mit Vertrauensarbeitszeit die ich kenne so.

Oftmals wird das Modell ja auch so Interpretiert, dass es nicht um die erledigte Arbeit geht, sondern darum, dass man dem Arbeitnehmer vertraut, dass er die vorgeschriebenen 40 Stunden macht. Wann kann er halt selber bestimmten…

lg, Dave

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Doch das geht schon, in anderen Firmen. Es erfordert halt die Dokumentation deiner Arbeitszeit. Auch wenn das aus mancher Sicht die Vertrauensarbeitszeit korrumpiert.

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Ich würde hier Mal meinen Beitrag aus dem alten Thread verlinken. Dort habe ich Mal 2 Studien zu dem Thema rausgesucht:

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Ich verstehe das in der Folge angesprochene Problem für die Vertrauensarbeitszeit nicht. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Es geht um ein Arbeitsschutzgesetz. Das heißt, es wird eine exakte Arbeitszeit ermittelt, um Mehrarbeit sichtbar zu machen und für einen Ausgleich zu sorgen.
Das hat doch erstmal keine Auswirkungen auf „Ihr müsst nicht immer bis 17h bleiben, wenn ihr eure Leistung vorher erbracht habt“-Vereinbarungen. Es liegt doch nur am Ego der Arbeitgeber, offiziell auszusprechen, was in Vertrauensarbeitszeit bisher nur implizit war: Dass sie nicht auf Ableistung der vollständigen Arbeitszeit bestehen. Nur dass es jetzt sichtbar und messbar ist.

Welche juristischen Hindernisse entstehen durch das Gesetz, die ich nicht sehe?

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Naja Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung schließt sich gegenseitig aus…

Und was glaubst Du passiert, wenn rauskommt, dass ein Arbeitnehmer der für eine Vollzeitstelle bezahlt wird und mit dem der Chef vollkommen zufrieden ist nur 25 Stunden in der Woche arbeitet?

Am Ende wird es darauf rauslaufen, dass diejenigen die weniger arbeiten. die Zeiterfassung laufen lassen obwohl sie nicht arbeiten, und irgendwelche Workoholics arbeiten ohne die Zeiterfassung laufen zu lassen.

Und ich glaube, dass demnächst auch sehr viele Leute zu „Führungskräften“ ernannt werden…

Eine deutlich bessere Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer wäre es, die 32-Stunden-Woche einzuführen.

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@ExMod: Wie immer empfinde ich die Moderationstätigkeit hier als extrem frustrierend und irritierend (weswegen ich mal eine Weile hier pausiert habe)…

Warum liegt dieser Beitrag jetzt unter „Themenvorschläge“?

Danke für die Blumen zu Wiedereinstieg. Ich freue mich andererseits, dass Du wieder hier bist. Die Zuordnung habe ich nicht veranlasst. Ich kann den Fehler aber umgehend korrigieren.

Sorry, wenn das etwas harsch rüberkam…

Du kommst halt mit bestimmten Erwartungen zurück und …bummms….findest Du sie bestätigt :joy:

Der Fehler ist beim Umstellen von „Themenvorschlag“ (vor der LdN 305) auf „Kommentare“ (nach der LdN 305, die das Thema behandelt hat) passiert.

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Das meint man vordergründig. Wir haben tatsächlich so ein Modell. Die Arbeitszeit wird nur erfasst wegen der Kontrolle der max zulässigen AZ nach Arbeitsschutzgesetz. Gilt aber nur für AT.
Eine Fehlinterpretation liegt möglicherweise grundsätzlich vor wenn man glaubt Vertrauenarbeitszeit könne Zur Verminderung der AZ führen. Vertrauen bekommt derjenige, der im Sinne des Unternehmens arbeitet, ohne dass in jemand ständig kontrolliert. Das führt ergo zur Flexibilisierung, aber kann per se nicht zur ständigen Verminderung führen. Denn das wäre ein Widerspruch zum Vertrauen.

Aber damit hast Du ja schon gelitten wenn Du z.B. einfach kein Bock auf eine Zwangsmittagspause hast, oder wenn Du mal in einer heißen Phase 12 Stunden durchackerst die aber später wieder rausarbeitest…

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Zum Glück nicht. Wenn ich es ganz genau mache, dann muss ich diese Zeit notieren, im Betrieb aus und wieder einstechen. Da leide ich tatsächlich. Im Homeoffice kommt es darauf an, dass es ungefähr passt.
Das kann man mit den Tarifmitarbeitern so ähnlich handhaben. Am Ende muss es unter dem Strich passen. Kontrollieren kann es eh niemand. Kannst du aber auch nicht, wenn jemand im Betrieb auf dem Klo sitzt und Zeitung liest. Oder noch einfacher er schaut in den Bildschirm und sieht dabei …was?
Nach meiner Meinung geht es immer darum,dass es vertrauen in beide Richtungen gibt und keiner den anderen ausnutzt, und dem Gesetzgeber Genüge zu tun……ich weiß….eine ideale Welt

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Danke! Exakt das!
Bitte diesen Umstand auch bedenken, wenn man von „manipulationssicherer Arbeitszeiterfassung“ spricht.

Wer an diesem Problem noch ein wenig weiter denkt, wird schnell feststellen, dass es mehr Situationen gibt, in denen die „Arbeitszeit“ weiterläuft (Paketbote, Wäsche, Kinder, …) und auch mehr Motivationen, in denen ohne Erfassung gearbeitet wird (Beförderungswunsch, späte Anrufe, …).

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Hallo,

(…)

Ich habe viele Bekannten, die bei einem sehr großen deutschen Softwarehersteller einen entsprechenden Vertrag haben.
Der sagt aus, dass natürlich die festgelegte Arbeitszeit erfüllt werden muss (also 8h pro Tag, 35h pro Woche, etc.), aber es wird halt nicht kontrolliert.
Das war vor knapp einem Jahren ein Ding, als der Laden das als erster eingeführt hat. Du kannst kommen und gehen wann du willst. Zwischendurch auch mal w Stunden Pause zum shoppen oder ins Fitness Center (es gab sogar ein firmeneigenes).
Ich habe von noch niemandem gehört, der einen Vertrag hat, der beschreibt, dass er seine vereinbarte Arbeitszeit nicht erfüllt hat.
Oft läuft Vertrauensarbeitszeit darauf hinaus, dass die Leute „unbezahlte“ Überstunden machen, aber es ist auch oft so, dass man eben auch nebenbei privat im Internet surft usw.
Ist halt die Frage wie viel Eigenverantwortung man den Leuten zutraut.
Der Arbeitsschutz lässt es übrigens auch bei Vertrauensarbeitszeit nicht zu, dass du die Mittagspause auslässt. Genauso wie die Maximalarbeitszeit festgeschrieben ist.
Selbst mir als Freiberufler wurde teilweise vorgegeben, dass ich nicht mehr als 10 Stunden im Büro sein darf.
Mein damaliger Auftraggeber meinte: „Wenn du hier nach 14h übermüdet rausgehst, ins Auto steigst und einen Unfall baust, ist es meinem Gewissen und ggf. vor Gericht egal, ob du Externer bist oder Vertrauensarbeitszeit hast. Ich habe als Auftraggeber und Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht“

Wäre wirklich interessant ob es hier jemanden gibt, dessen Vertrag eine flexible Wochenarbeitszeit vorschreibt.
Danke
Palantir

Das hat dann aber nix mit dem Arbeitszeitmodell zu tun… Dazu braucht man keine Vertrauensarbeitszeit.

Da wird es nur niemand erfahren, und es interessiert auch keinen… Das ist ja genau mein Punkt!

Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es Leute gibt, dessen Arbeitgeber zufrieden ist, und die regelmäßig ein paar Stunden weniger arbeiten, ohne dass es jemand merkt (genauso wie es Leute gibt, die deutlich mehr arbeiten).

lg, Dave

Deine Antworten sind valide und ich glaube, wir sind auf einer ähnlichen Wellenlänge.
Das Thema Mittagspause oder nicht wird eben dann relevant, wenn es jemanden stört und er/sie sich beschwert (Idioten gibt es leider überall), oder eben beim Thema später Feierabend, wenn du wirklich einen Unfall auf dem Heimweg mit schlimmeren Folgen hast. Entweder die BG macht beim AG Stress, oder ein findiger Anwalt macht dich darauf aufmerksam „was da rauszuholen ist“.
Ich bin, wie gesagt, Freiberufler und erfasse meine Stunden manuell in einer App. Sowohl mein Provider als auch der eigentliche Auftraggeber vertrauen mir. Und es ist akzeptiert, dass ich bei Arbeit am Wochenende, die nicht in meinem Vertrag steht, einfach mehr Stunden schreibe.
Meine angestellten Kollegen müssen Wochenendarbeit bürokratisch beim Betriebsrat anmelden.
Einerseits schwer zu verstehen, anderseits kommen die Regeln nicht von ungefähr.
Im übrigen ist es meiner Erfahrung nach so, dass diejenigen, die ihre Aufgaben in weniger als der vorgeschriebenen Zeit schaffen auch die sind, die eher länger bleiben, weil sie sich ihrem Job verpflichtet fühlen.
Diejenigen, die nach 30 Stunden den „Riemen runtermachen“ weil sie denken das Ziel sei erfüllt, machen dann meist trotzdem nicht länger, auch wenn es nötig wäre.
Und das ist kein Klischee.

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Ich sehe hier im Grunde auch keine Probleme, dass die erbrachte Arbeitszeit nachweislich festgehalten werden muss.
Denn letztendlich hat Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) einen Vertrag über x Stunden/Woche abgeschlossen.

  • Durch Transparenz hat man die Möglichkeit die jeweilige Vertragstreue festzustellen.
  • Abweichungen durch den AN (zu geringe Stundenerbringung) bei Vertragsverletzung geben u.a. dem AG disziplinarische Möglichkeiten.
  • Abweichungen zugunsten des AG (Mehrarbeit über die vertragliche Vereinbarung) geben dem AN rechtliche Möglichkeiten seinen Anspruch auf Vergütung etc. aufzuzeigen
  • Durch transparente Zeiterfassung kann sichergestellt werden, dass alle geltenden Arbeitszeitgesetzte und Regelungen eingehalten wurden. (Oder eben nicht eingehalten wurden.)

Und @Anarion - da bin ich jetzt genau bei Dir. Es geht doch lediglich um die Erfassung der Arbeitszeit. Und auch da, kann der AG dem AN maximales „Vertrauen“ aussprechen.
Frei dem Motto:

  • „Lieber AN, bitte erfülle deine vertraglichen Wochen-Stunden im Monat so wie du möchtest - aber halte dich dabei an das Arbeitszeitgesetz und schreibe die Stunden korrekt in unserm Excel-Sheet auf und schick es mir am Monatsende.“
    Das mit dem „halte die Gesetze ein“ kann der AG dann auch noch eingrenzen oder genauer erklären.
    z.B.
  • Arbeite am Tag niemals mehr als 10h
  • Arbeite in einem Zeitraum von 6 Monaten nicht mehr als wir vertraglich vereinbart haben (sprich - Überstunden die in diesem Zeitraum erbracht worden sind - sollen in diesem Zeitraum auch durch Freizeit ausgeglichen sein.)
  • Halte dich an die gesetzl. Ruhezeiten (im Normalfall mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen)
  • Arbeite nicht im Zeitraum zwischen (z.B. 23 Uhr - 4 Uhr)
  • nimm dir einen Tag frei wann du möchtest (aufgrund der Arbeitszeiterfassung ist ja sichergestellt das du deine vertraglichen Vereinbarungen erfüllst.)

@Dave : Deine Vermutung „…ich glaube, dass demnächst auch sehr viele Leute zu „Führungskräften“ ernannt werden…“ - würde ich eher nicht teilen. Denn Führungskräfte (FKs) sind im Normalfall auch immer reine Arbeitnehmer*Innen im gesetzlichen Sinne.
Die Ausnahme bilden hier lediglich die sogenannten „leitenden Angestellten“ welche sich aber aufgrund ihrer Tätigkeit im Betrieb / Unternehmen zu dieser Personengruppe definieren. (Diese dürfen z.B. Beschäftigte eigenständig einstellen oder kündigen.)

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