Versteckte Gesetzesänderung - Aufklärung von Cum-Ex unmöglich?

Wirkt für mich wie ein Riesenproblem und sollte groß an die Senioren berichtet werden, die immer noch glauben, die CDU/CSU geht verantwortlich mit Geld um.Ich war mir nicht bewusst, dass in Deutschland wie in den USA Gesetzesänderungen einfach an gänzlich andere Entwürfe rangetackert werden können. Fände ich schön, in der Lage diskutiert zu hören.

2 „Gefällt mir“

Auch als nicht CDU Wähler glaube ich, dass die Cum Ex Geschichte nichts mit dem Umgang von Geld der Regierenden zu tun hat.

Rein faktisch geht es um Betrugsfälle der 00 er Jahre. Manche Banken haben sich darauf eingelassen, da sie glaubten eine Gesetzeslücke gefunden zu haben, die es erlaubt zweimal die KESt beim Finanzamt geltend zu machen.
Unabhängig von dem oben zitieren Artikel, wird es faktisch sehr schwer sein die entsprechenden Vorgänge nachzuvollziehen.

Es ist natürlich problematisch, wenn wir Teile im Steuersystem haben welches solche Schwachstellen zulässt. Aber als Steuer Fachmann kann ich ihnen versichern, dass wahrscheinlich bei der Umsatzsteuer durch Karusselle ähnliche Schäden entstehen.

Spannende Antwort, danke, ist natürlich hilfreich hier auch die Einsichten von jemandem zu bekommen, der sich auf dem Steuergebiet auskennt.
Der Hieb auf die CDU bezog sich allerdings eher auf die im Artikel besprochene Gesetzesänderung, die ich natürlich der SPD als Koalitionspartner genauso bzw. mit Hinsicht auf die Ursprünge von Cum-Ex wahrscheinlich schwerer anlaste. Nur dreht sich deren Image etwas weniger um verantwortlichen Umgang mit Geld.

Klar braucht man für bestimmte Vorgänge die nicht gut gelaufen sind Aufklärung und die Schuldigen sind ja auch bekannt. Dies sind die Investmentbanker die von London aus den deutschen Staat ausgeraubt haben.

Nun zu den Kritikpunkten:

  1. Kein Politiker egal welcher Partei wird es gut finden, wenn der Staat betrogen wird
  2. Im globalen Zusammenhang ist es unglaublich schwierig Steuerbetrug zu vermeiden. Zudem, wenn viele Akteure auch noch im Mantel von seriösen Geschäftsleuten auftreten ( deutsche Banken )
  3. Mit den Mitteln der Finanzbehörden ist es meiner Meinung nach unmöglich die Sachlage umfassend aufzuklären und die Steuerschäden auch nur angemessen zurückzubekommen. Ist auch eine Frage der vorhandenen Ressourcen.
  4. Es wäre möglich einige besonders brisante Einzelfälle zu verfolgen, die aber nichts anderes als symbolische Fälle sein können.
    Ist aber meiner Meinung nach wichtig.
  5. Im Steuerrecht ist unter 370 AO normiert, das die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung 10 Jahre beträgt.
    In den meisten Fällen ist das durch.
  6. Es bedürfte somit einer Gesetzesänderung, die aber auch für alle anderen Bürger gelten würde. Hier ist die Frage, ob man das will?
  7. Der Vorstoß der Initiative für Freiheit und ich weiß nicht mehr was auf Akteneinsicht bedeutet aus Sicht der Finanzverwaltung folgendes:
  • Ein Unbeteiligter fordert die Akten in einen Steuerfall einzusehen, sprich das Steuergeheimnis aufzuheben. Wenn den Finanzbehörden was wichtig ist, dann ist es die Verschwiegenheit. Oder wollten Sie, dass jemand bei Verdacht gegen Sie beim Finanzamt ihre Unterlagen anfordern darf ?
  • Hier muss man der Finanzverwaltung vertrauen, dass sie in der Lage ist den Fall zu bearbeiten. Auch wenn sie es faktisch nicht ist.
  • Es ist somit die ureigenste Aufgabe des Finanzamtes ( auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit) den Fall zu bearbeiten.
    Es ist nicht die Aufgabe von fremden Dritten dies zu tun.
  1. Selbst, wenn man Akteneinsicht gewähren würde bezweifle ich, dass selbst ein Fachmann zu zählbaren Ermittlungserflogen kommen würde. Abgesehen, davon dass niemand die Zeit hat alles aufzuklären.
  2. Man kann natürlich durch die Klagen Aufmerksamkeit erzielen. Ist auch meiner Meinung auch nötig, aber nicht zum Ziel des Geld wieder zurückzuholen, sondern um endlich unser Steuersystem und unsere Finanzverwaltung zukunftsfähig zu machen.

Aber das eine andere Diskussion.

1 „Gefällt mir“

Hallo Richard und ABC,

ich glaube Ihr redet ein bisschen an einander vorbei:
→ Der von ABC verlinkte Artikel spricht von einer Gesetzesänderung die -soweit ich da verstehe - es in Zukunft schwieriger machen wird über Informationsfreiheitsanfragen Informationen über die Abstimmungen zwischen verschiedenen Finanzbehörden zu bekommen [auch wenn das in dem konkreten Fall auch unter der alten Rechtslage bislang nicht erfolgreich war].
Zugespitzt: Hier geht es also um eine gesetztesänderung die verhindern soll das potentielles Behördenversagen öffentlich wird.

→ Richard1 geht es eher darum zu beschreiben warum es grundsätzlich schwierig ist gegen Steuerbetrug von großen Unternemen vorzugehen und betont die wichtigkeit des Steuergeheimnisses. Außerdem fordert er eine bessere Ausstattung von Behörden.

Hallo Hasenkottel,

du hast Recht, ich habe den zitierten Artikel nicht genau gelesen.

Ich habe auf andere Aspekte des Problems verwiesen, die jedoch nichts mit den Artikel zu tun haben. Hoffe aber etwas zum Verständnis der Cum Ex Problematik beigetragen zu haben.

Auf eine Frage von ABC kann ich eine Antwort geben. Es ist tatsächlich üblich bei Gesetzesänderungen ganze Pakete zu verabschieden. Im Steuerecht ist es so, dass es Jahressteuergesetze gibt in denen ein ganzes Sammelsurium untergebracht wird.
Unterjährig gibt es dann ( meistens einmal pro Jahr) so Gesetze wir das Schwarzarbeitsbek.ges usw… Es handelt sich um einen ganz normalen Vorgang.

Die andere Sache ist die mit der Transparenz.
Im Prinzip will Herr Mödlinger untersuchen warum die Finanzverwaltung in der Cum Ex Sache versagt hat.

Hierfür hat er Akteneinsicht beantragt. Diese wurde von der Finanzbehörde als auch von den Gerichten versagt. Mehr noch es wurde anscheinend noch durch ein Gesetz klargestellt, dass Akteneinsicht durch Bürger bei Finanzbehörden nicht zulässig ist.

Nun kann man diskutieren, ob es sinnvoll ist wenn sich interessierte Bürger in Verwaltungsabläufe einmischen, deren Arbeit übernehmen und diese kontrollieren.

Klar ist wie ein Verwaltungsgericht auf so eine Anfrage reagiert. Es kann gar nicht anders entscheiden.

Letztendlich muss man feststellen, dass der Antrag auf Akteneinsicht nichts anderes ausdrückt, als das tiefe Misstrauen von Herrn Mödlinger gegen den Finanzbehörden.