Aufhänger
In Dresden gab es nun schon 3 Versuche der „Verkehrswende Dresden“ gegen den Ausbau der A4 (1,2Mrd€ aus „Kohlemilliarden“ finanziert).
→ https://www.deges.de/projekte/projekt/a-4-ausbau-ad-nossen-as-bautzen-ost/
→ https://www.deges.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-13_Präsentation_A-4_ZS_Bautzen.pdf
Keine dieser Versammlungen durfte auf die Autobahn. Es gab immer wieder Eilverfahren am VG Dresden / OVG Bautzen. Die mir bekannten Details werfen aber nicht nur grundlegende Fragen zur Versammlungsfreiheit auf, sondern stellen aus meiner Sicht den Verkehr / Betrieb der Autobahnen grundsätzlich in Frage. Nur leider wurde diese Fragestellung als solche durch die Gerichte nicht behandelt, was ich noch viel weniger verstehe.
Was sind die Argumente gegen Versammlungen auf der Autobahn A4 in Dresden
Konkret geht es um die Gefahr von Auffahrunfällen bei Stau. Die Autobahn GmbH und die Autopolizei sehen darin eine Gefährdung der Autofahrer durch die Versammlung, weshalb die Versammlung nicht auf Autobahnen zulässig sein soll. Die Gerichte gehen wohl noch weiter und sehen Gefahren für Versammlungsteilnehmer durch Steinschlag von der Gegenfahrbahn, Ablenkung von Kfz-Führern auf der Gegenfahrbahn und die Unzumutbarkeit von Geschwindigkeitseinschränkungen durch nicht offensichtliche Gründe.
Versammlungsfreiheit vs. Sicherheit auf Autobahnen
Alle diese Argumente lassen mich daran zweifeln, dass die Autobahn GmbH eine wirksame Betriebserlaubnis für die von ihr betriebene Infrastruktur inne hat. Eigentlich müsste genau diese Argumentation der Autobahn GmbH, die sich die Gerichte hier zu eigen machen, dazu führen, dass Autobahnen für Kfz, die auf Sicht fahren, gesperrt werden, oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, dass Kfz-Führer sicher (im Sinne technischer Sicherheit) ihr Kfz führen können und z.B. Auffahrunfälle auf Stauerscheinungen nicht mehr statt finden können.
Sicherheit von Verkehrsinfrastruktur allgemein
Da ich von der Eisenbahn komme, sind mir Sicherheitsbetrachtungen sehr geläufig. Ein Unternehmen, welches Infrastruktur betreibt muss immer nachweisen, dass der Betrieb sicher durchgeführt werden kann. Es ist mir schleierhaft, wie das unter den gegebenen Argumentationslinien der Autobahn GmbH für den Straßenverkehr möglich sein soll und weshalb zwischen den unterschiedlichen Infrastrukturen (Straße/Schiene) solch krasse Unterschiede möglich sind. So kaputt die Eisenbahninfrastruktur in Deutschland ist, eines funktioniert weiterhin sehr gut: die grundlegende Sicherheitskultur und deren Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Unterstützung und Aufklärung erbeten
Ich komme bei dem Thema nicht weiter und sehe immer mehr Fragezeichen. Es würde mich freuen, wenn ihr da ein paar Schritte weiter kommt und ggf. dieses Sicehrheitsparadoxon etwas auflösen, oder vertiefen könntet. Vielleicht bin ich auch einfach nur zu verblendet und der Gesetzgeber pflegt sehenden Auges und ganz bewusst diese Ungleichheit, wie auch alle anderen strukturellen Benachteiligungen des Schienenverkehrs offensichtlich politisch gewollt sind.