Verordnungen und Artikel 13 GG

Seit einiger Zeit beschäftigt mich immer wieder ein Thema bezüglich der Corona-Verordnungen. Viele Aussagen beziehen sich auf den öffentlichen Raum und demnach nicht auf den Privatraum, also auch die Wohnung.
Manche Menschen in meinem Umfeld deuten die Verordnungen so, dass es sich auch um Regel im Privatraum handeln, die erfüllt werden müssen. Soweit ich das verstanden habe, handelt es sich jedoch um Empfehlungen, die eingehalten werden sollen, weil es Sinn macht, um die Infektionen zu verringern. Ministerpräsident von NRW, Armin Laschet, ist auf dieser Frage kaum eingegangen am Mittwoch in seiner Ansprache.

Kann jemand Licht in diese rechtliche Situation bringen? Ich frage mich z.B. was genau mit öffentlichen Raum gemeint ist. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung „Die Wohnung ist unverletzlich.“?

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