Verfassungswidrigkeit des EEG 2021

Nachdem das EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, gibt es neben der Diskussion, ob es mit dem Beihilferecht vereinbar ist, nun auch Bedenken in Hinblick auf das Grundgesetz: Keine Reform für die Zukunft – Verfassungsblog
Durch die scheinbar geringfügige Änderung, dass Gemeinden von den Windenergieanlagenbetreibern Geld erhalten und diese das aus der EEG-Umlage erstattet bekommen, würde eine Abgabe in das EEG 2021 eingeführt. Damit enthalte das EEG 2021 eine versteckte Steuer, die alle Endverbraucher bezahlen. Das sei mit der Finanzverfassung nicht vereinbar.
Mich würde Eure Meinung zu dem Thema interessieren. Stimmt das? Wird dann die im Vorjahr vieldiskutierte und zum Erreichen der Klimaziele zwingend unerlässliche Förderung des Windenergieausbaus wieder gestrichen?