Verfassungsrechtliche Einordnung des Kohleverlängerungsgesetzes

Hi,
am Freitag soll im Bundestag das sogenannte Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden. Damit soll festgelegt werden, das der Kohleausstieg 2038, bzw. fühestens 2035 stattfinden soll. Meine grundsätzliche Frage ist, wie das zusammenpasst, dass wir das Parlament (Bundestag) aller vier Jahre wählen, aber ein Gesetz in Kombination mit öffentlich-rechtlichen Verträgen so gestaltet wird, dass kommende gewählte Parlamente gar nicht mehr in gleichen Maße das Recht genießen werden nach besten Wissen und Gewissen die Geschicke des Landes zu regeln.

Es ist doch so, dass der Kohleausstieg nichts ist, was sich jetzt als eine Art neue Begebenheit darstellt, die eben gerade die Zeit bestimmt. Beim Kohleausstieg ist es z.B. nicht so wie bei der Digitalisierung, wo so viele Prozesse sich in einer Kleinteiligkeit entwickeln, dass man tatsächlich jeden Monat eine neue Grundsatzfrage beantworten kann, die aber immer im Zusammenhang mit anderen Grundsatzfragen aus dem gleichen Themenkomplex zu beantworten ist, wodurch wiederum ein neues komplexes Verständnis der Problematik ergibt.

Beim Kohleausstieg liegt im Grunde eine konkrete Erkenntnis zugrunde, die schon Jahrzehnte alt ist: CO2 ist ein Treibhausgas, durch das Verbrennen von fossilen Rohstoffen wie Kohle reichern wir die Atmosphäre mit CO2 an, wodurch der Treibhauseffekt sich verstärkt und die Erde erhitzt. Deswegen müssen wir aufhören Kohlekraftwerke zu betreiben und deswegen haben wir uns folgerichtig dazu entschieden aus der Kohle auszusteigen.

Komplex ist daran nichts, denn die Grundlagen sind einfache Physik. Und geändert hat sich an der Grundlage auch nichts in letzten Jahren, geändert hat sich lediglich die Entscheidung, wann dieser Ausstieg stattfinden soll.

Nun ist deswegen meine Annahme, dass sich auch die nächste Regierung und auch die übernächste Regierung dazu entschließen wird, aus der Kohle auszuschließen und meine nächste Annahme ist, dass diese Regierungen das jeweils früher machen wollen als die vorhergehende, da auch das eine Beobachtung ist, die wir bisher beobachten können.

Bevor die Bundesregierung sich über die sogenannte Kohlekommission auf den Weg gemacht hat, den Ausstiegstermin zu finden, gab es auch schon Beschreibungen, wann damit aufgehört werde. Und auch bevor mit der Einführung des EEG die Erneuerbaren Energien stark gefördert wurden gab es sicher auch benannte Szenarien, die noch weiter in der Zukunft lagen. Wenn man das genau recherchiert, kommt man sicherlich darauf, dass sich die Laufzeit der Kohle immer mehr verkürzt hat.

Wenn wir diese Beobachtung nun in die Zukunft weiterdenken, kommen wir darauf, dass eine nächste und eine übernächste Bundesregierung die Frage, wann wir aus der Kohle aussteigen, mit immer zeitigeren Terminen beantworten würde.

Dass diese Entscheidung maßgeblich und wesentlich ist, erklärt sich eigentlich von selbst, sonst würden nicht Wissenschaftler*innen sich zu Tausenden zu öffentlichen Appellen aufmachen, um politische Entscheidungen zu kritisieren oder auf diese direkt einzuwirken.

Nun aber soll mittels Kombination aus Gesetz und öffentlich-rechtlichen Verträgen eine Situation erschaffen werden, die diese in der Vergangenheit zu beobachtende und für die Zukunft vorhersagbare Entwicklung unterbricht. Im Endergebnis werden die kommenden Regierungen ihrer zu erwartenden Handlungsfähigkeit beraubt. Kann das verfassungskonform sein?

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