Verfassungsklage gg Ausgangssperre? Really?

Hatte Ulf aber in der Lage auch erklärt, dass die zeitliche Dauer ebenfalls eine Rolle spielt und somit eine zwei wöchige Betriebsschließung als geringerer Eingriff im Vergleich zu einer monatelangen Ausgangsbeschränkung zu bewerten ist.

Aus jedem Leid lernt man schon irgendwas. Ich finde die Ausgangssperre auch sehr bedrückend, weil ich Nachts nicht mehr Spazieren gehen kann. Aber wenn es eben so ist, dann kann man die Situation vielleicht mit Neugier betrachten und gucken was man daraus als eine menschliche Erfahrung gewinnen kann.

Es ist kein richtiges Vergleich aber vielleicht bekommt man dadurch eine leise Ahnung davon, wie es ist, inhaftiert zu sein und man kann mehr Mitgefühl für Menschen entwickeln die Jahrelang eingesperrt leben müssen.

( Ich denke, wenn man nicht auf die schiefe Bahn geraten ist, an erster Stelle ist es deswegen, weil man viel Glück im Leben gehabt hat. Z. B wenn man mindestens einen Menschen gehabt hat der an einen geglaubt hat, oder die Möglichkeit gehabt hat in die Schule zu gehen usw… )
Wenn ich ein Buch an allen Menschen in der Welt schenken dürfte, das wäre " Just Mercy. A Story of Justice and Redemption" von Bryan Stevenson.

Ich habe die Geschichte von Ian Manuel in dem Buch gelesen und habe ihn seitdem nie vergessen. Er wurde mit 14 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Er hat 18 ( Achtzehn!! ) Jahre in solitary confinement verbracht!! Das muss man sich mal vorstellen!

In dem Interview mit Trevor Noah, den ich verlinkt habe sagt er:

„What saved my life is poetry“.

Ich glaube überhaupt nicht , daß es übertrieben ist. In dem Video sagt er auch ein eigenes Gedicht auf , das mich zutiefst berührt hat.

Er schrieb seit seinem 14. Lebensjahr Briefe an die Frau die er ins Gesicht geschossen hat. Seitdem er rausgekommen ist, hat sie ihn wie ein Sohn aufgenommen. Darüber füge ich auch ein Video hinzu.

Bei seinem letzten Gerichtstermin hat er zu dem Richter gesagt:

" Me and Debbie have been waiting for years for the judicial system to catch up to my remorse and her forgiveness".

Also mein Punkt ist: wir sind alle stärker als wir denken. Die Ausgangssperre ist schon „unfortunate“ aber man kann in der Zeit auch in seinen eigenen vier Wänden eine Welt entdecken. Außerdem, wie immer:

" This too shall pass" .

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Ohne das Thema vollständig gelesen zu haben (sorry dafür) möchte ich es nochmal hochholen. Ich habe meine Mitgliedschaft bei der GFF nach Bekanntwerden der Klage gegen Ausgangssperren gekündigt. Ich hielt und halte diese Klage für Zeit- und Geldverschwendung mit dem Risiko eine Einzelmaßnahme zu kippen aber nicht zum Ziel zu kommen, mit der damit verbundenen Erwartung, dass die Schwurbler sich auf die Schultern klopfen könnten und sagen „Sogar die GFF ist auf unserer Seite“. Nein, klar, ist sie nicht, aber an Fakten sind die ja nicht interessiert.

Nun gehen die Infektionszahlen etwa seit Ausgangssperre interessanterweise deutlich zurück. Sicherlich gibt es weitere Effekte, doch interessant wäre es schon zu erfahren, wie Ulf als GFF Head diesen Zusammenhang kommentiert und ob er von „seiner“ Klage immer noch so überzeugt ist wie zuvor.

Moin Dusty!

Darum geht es in der Klage nicht, sondern um die Verhältnismäßigkeit, dass für Bürger*innen Ausgangsbeschränkungen gelten, während in Betrieben theoretisch lustig weiterinfiziert werden kann.
Wenn es ein stimmiges Gesamtkonzept gegeben hätte, wäre auch nicht geklagt worden. Das hat Ulf meines Erachtens aber auch auch ausführlich erklärt.

mit herzlichen Grüßen,
Markus

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Hallo Markus, danke für die Antwort. Ich kenne die Argumente von Ulf ja aus den Folgen der LdN. Ich versuche meinen Standpunkt nochmal etwas zu spezifizieren.
Viele sind sich meinem Verständnis nach hier einig, dass die Bundesnotbremse an anderer Stelle „wirksamere Maßnahmen“ hätte beinhalten sollen. Ich sehe auch so, dass Unternehmen viel zu wenig in die Pflicht genommen wurden (wie so oft hat man sich nur zu freiwilligen Selbstverpflichtungen durchringen können). Nun wurde das Maßnahmenpaket nicht gewürfelt sondern mit Begleitung von Experten zusammengestellt. Das Paket enthält die Maßnahme Ausgangssperre die vielen offenbar sehr plötzlich zu krass vorkam. Obwohl die Ausgangssperren in manchen Bundesländern schon seit Monaten galten (hier in Bayern und auch in BaWü z.B.), obwohl begleitende Untersuchungen in der ersten Welle die Wirksamkeit von Ausgangssperren zeigten. Es war offenbar für die GFF die falsche Maßnahme, man hätte sich eine andere gewünscht, um es mal zuzuspitzen. Aus diesem Grund also stellt man eine Verfassungsklage zusammen die ausschließlich das Ziel hat, eine wirksame Maßnahme aufzuheben weil man andere Maßnahmen für sinnvoller hält. Man kann aber nicht sicher erwarten, dass man den gesamten Weg gehen kann. Es besteht vielmehr das Risiko, auf halben Weg stecken zu bleiben, denn vor dem zweiten Schritt muss notwendigerweise der erste Schritt erfolgen. Man kann nur eine Maßnahme weg klagen, aber keine andere einklagen. Bleibt man auf halben Weg stecken, so hat man sich trotz scheinbarem Erfolg einen Bärendienst geleistet, denn dem Ziel von mehr Sicherheit und weniger Ansteckungen würde dies entgegenlaufen. Und im Gegenteil: bei der Vielzahl an Klagen gegen die Ausgangssperre besteht das Risiko, dass die Schwurbler die keine Maßnahmen wollen und gegen jegliche Einschränkung ans BVerfG schreiben sich der GFF auf ihrer Seite wähnen. Vielleicht überschätze ich die Bedeutung der GFF, doch der eine oder andere Erfolg ihrer Arbeit am BVerfG hat mich bisher vermuten lassen, dass dort ein Haufen sehr qualifizierter Leute sitzt die sich für gute Zwecke engagieren. Mag man tatsächlich an einem Konzert an Meinungsbekundungen teilnehmen das zum überwiegenden Teil aus Schwurblern besteht? [analog gefragt: würde man auf eine Demo mit Coronaleugnern gehen um seine Zielsetzung neben diesen zu artikulieren?]

Diese beiden Risiken wissend hat man die Klage trotzdem, mit berichtet hohem Aufwand, vorangetrieben. Das BVerfG hat m.E. gut geurteilt damit dass es vorläufig die Ausgangssperre nicht aufgehoben hat und die inhaltliche Prüfung auf später verschoben. Ich empfand das als erleichternd.

Mittlerweile stellt sich die Pandemielage in Deutschland so dar, dass wir recht stark rückläufige Infektionszahlen haben. Noch einmal nachgesehen: die Bundesnotbremse ist wohl seit 26.4. in Kraft. Schauen wir uns den Verlauf der R-Werte an. Ja, die waren schon zu dem Zeitpunkt unter 1. Doch sie sind bis heute weiter gesunken. (kann man z.B. hier sehen, Seite 7. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Mai_2021/2021-05-23-de.pdf?__blob=publicationFile)
Inhaltlich spricht das dafür, dass bei der Bundesnotbremse Maßnahmen hinzu kamen die offenbar Wirkung zeigten. Was könnte das sein? Am Ende hat die Ausgangssperre vielleicht ganz wesentlich dazu beigetragen dass wir nun endlich fallende Zahlen haben.
Vor diesem Hintergrund und als langjähriger Lage Hörer (seit der Breitscheidplatz-Folge) hätte ich erwartet, dass Ulf die Aktion der GFF nochmal kritisch überdenkt und kommentiert.

Ich gehe davon aus, dass der Rückgang ausschließlich auf andere Gründe als die Ausgangssperre zurückzuführen ist. Wieso? Weil der Rückgang parallel auch in der Schweiz stattfindet.

Hier der Chart des Fallzahlenverlaufs seit dem 1. Februar:

Und auch der Verlauf der Testpositivrate im selben Zeitraum, an weniger Tests in der Schweiz liegt es also nicht:

In der Schweiz wurden etwa zum selben Zeitpunkt der Einführung der Bundesnotbremse (19. bzw. 24. April) die Regeln gelockert, Restaurant-Terrassen durften öffnen, Sport in Gruppen und kleinere Veranstaltungen wurden wieder erlaubt. Spricht aus meiner Sicht eher dafür, dass die These: Mit den “richtigen” Öffnungen zu geringerer Inzidenz? von @freerider78 hier eine Bestätigung findet.

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Die Notbremse funktioniert einfach so gut, dass sie auch über die Bundesgrenzen hinaus wirkt :wink:

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Made my day :joy: danke dafür :blush:

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Der Effekt ist aus meiner Sicht vor allem darin zu sehen, dass es vorab eine ausführliche Diskussion über diese Maßnahme gab und die Menschen schon im Vorhinein ihr Verhalten (Reduzierung von Kontakten etc.) stark verändert haben. Das Vorzeigen von ‚Folterwerkzeugen‘ reicht manchmal schon aus, man muss diese oft gar nicht einsetzen.
Außerdem sind die Argumentationen der Verfassungsbeschwerden, die hier auch verlinkt sind, viel differenzierter, als es dargestellt wird.

Es ist gar nicht gesagt, dass sich das BVerfG überhaupt noch einmal inhaltlich mit der Sache auseinandersetzt. Es könnte ja auch argumentieren, dass die Pandemie vorbei ist und die Novelle des IfSG, insb. § 28b Abs. 10, ohnehin keinen Bestand mehr hat. Das würde die unrühmliche Rolle, die das BVerfG während der gesamten Pandemie hatte, noch verstärken…

Das ganze Beispiel zeigt doch vor allem, dass es eine „Bundesnotbremse“ gar nicht gebraucht hätte, hätte man von Anfang an konsequent auf eine Niedrig-Inzidenz-Strategie gesetzt.

Danke @Konsi für deine Antwort. Ich kenne die Situation in der Schweiz nicht. Wenn ich mir nur den Kurververlauf ansehe sehe ich deine Aussage eher nicht bestätigt, denn die Kurve in Deutschland ist m.E. steiler. Hätten wir c.p. dieselbe Ausgangslage müsste in Deutschland noch etwas on top wirken was in der Schweiz nicht wirkt.

Ich halte es leider auch für wahrscheinlich, dass das BVerfG abwartet bis alles mehr oder weniger vorbei ist ohne eine einzige Entscheidung in der Hauptsache zu treffen.

Das Beispiel Schweiz zeigt aber auch, dass man noch nicht mal sagen kann, ob die Diskussionen über die „Notbremse“ überhaupt einen Effekt hatten. Grundlage dieser Diskussionen waren ja seit März jene Schreckensprognosen, die niemals eingetroffen sind. Inwiefern allein die Vorstellung, dass es schlimm werden könnte, wenn man etwas macht (oder nicht macht) einen Einfluss hatten, ist besonders im Nachhinein müßig zu diskutieren. Aber die sehr ähnliche Entwicklung in sehr vielen europäischen Ländern legt doch nahe, dass vermutlich keine spezifischen Faktoren in Deutschland ausschlaggebend waren.

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Du bist ja sehr witzig hier auf meine Kosten einen Joke zu reißen.

Ganz meiner Meinung.

Klingt ja ganz danach als könntest du differenziert die Maßnahmenkataloge der Nachbarländer erläutern und in ihrer Funktion einschätzen.

Sehe ich ähnlich.
Das Problem war hier, dass das BVerfG im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nur eine Maßnahme vollständig kippen kann oder eben nicht. Es kann nicht, wie es im Rahmen eines richtigen Beschlusses möglich wäre, dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung in bestimmten Detailaspekten aufbürden.

Gerade das wäre jedoch sinnvoll. Und ich hoffe sehr, dass sich das BVerfG wegen der eindeutig ausgesprochen großen Bedeutung dieser Sache doch noch inhaltlich damit befassen wird. Die Tatsache, dass das BVerfG eine Rekordzahl an Klagen bekommen hat, zeigt denke ich sehr gut, dass diese Sache gesellschaftlich von großer Bedeutung ist und abschließend geklärt werden muss.

So gesehen ist es nachvollziehbar, dass das BVerfG jetzt dem Gesetzgeber erstmal nicht in’s Handwerk pfuschen wollte und deshalb über die Folgenabwägung juristisch vertretbar die Eilanträge ablehnt.

Sollte das BVerfG also noch über die Anträge verhandeln, erwarte ich, dass dem Gesetzgeber für die Zukunft bestimmte Grenzen gesetzt werden - z.B. was die in meinem letzten Beitrag angesprochene Vermeidung von Kollateralschäden betrifft, aber auch was das Verhältnis von Maßnahmen zueinander insgesamt betrifft.

Mehr noch: Die Tatsache, dass der Impffortschritt in allen westeuropäischen Ländern ähnlich ausgeprägt war und zum Eintritt der dritten Welle in Westeuropa fast überall die primäre Hochrisikogruppe durchgeimpft war, was u.a. dazu führte, dass es bei den Todeszahlen keine eindeutige dritte Welle gab, deutet darauf hin, dass der Impffortschritt möglicherweise hier einen immensen Einfluss hatte.

Letztlich sehen wir weltweit, wie stark die Inzidenz-Zahlen mit fortschreitenden Impfungen zurückgegangen sind. Das ist meines Erachtens auf zwei Aspekte zurückzuführen: Zum einen natürlich, weil eine partielle Herdenimmunität erzeugt wird (die Geimpften daher die Verbreitung reduzieren), zum anderen aber auch, weil viele Menschen jetzt auf der Zielgraden etwas vorsichtiger werden - schließlich will man nicht wenige Wochen vor dem erwarteten Impftermin doch noch Corona bekommen. Die Erwartung, dass durch die Impfungen wieder Normalität entstehen könnte, sorgt daher u.U. dafür, dass einige Menschen sich besser beherrschen können.

Die Ausgangssperre selbst wird auch etwas dazu beigetragen haben, aber den Effekt halte ich für deutlich geringer im Vergleich zum Impffortschritt.

Ich war während der Ausgangssperre übrigens jede Nacht zwischen 1 und 3 laufen. Bei der einzigen Begegnung mit der Polizei wurde ich nur vom Beifahrer des Streifenwagens mit der Taschenlampe von oben bis unten abgeleuchtet und die Jungs sind weitergefahren. Zum Glück gilt bei Verstößen gegen die Ausgangssperre das Opportunitätsprinzip und die Polizei verfolgt solche Verstöße zumindest hier in Bochum scheinbar nicht, wenn es sich offensichtlich um einen Verstoß handelt, welcher keinen negativen Einfluss auf die Seuchenbekämpfung hat.

Nachdem der NRW-Innenminister Herbert Reul ja auch selbst twitterte, die Polizei könne und solle nicht jeden Spaziergänger kontrollieren, war halt auch klar, wohin die Reise gehen würde. Juristisch problematisch ist halt, dass es alleine der Polizei obliegt, ob sie ein Verhalten bestrafen will oder nicht - dass die Ausgangssperre der Polizei quasi das Recht gibt, grundsätzlich jeden, den sie nachts antrifft, zu kontrollieren, ist ja durchaus okay. Schöner wäre es nur, wenn diejenigen, die bei dieser Kontrolle glaubhaft machen können, dass sie nur Sport treiben oder spazieren gehen, nicht dennoch qua Gesetz erstmal eine Ordnungswidrigkeit begehen würden und auf Verständnis der Polizei hoffen müssten. Und das wird hoffentlich auch das BVerfG kritisieren, wenn es sich noch mit den Anträgen zur Ausgangssperre beschäftigt.

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Ich sehe wirklich nicht wo die Kurven sich substantiell unterscheiden. Hier ist nochmal die korrekte Datei (oben hatte ich irgendwie die falsche angehängt, nicht ab dem 1. Februar, sondern ab März.):

Und wenn man die Testpositivrate mit einbezieht, liegen die Zahlen in der Schweiz wohl eher nicht über, sondern unter den Deutschen Werten:

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Wurde ich heute erst drauf aufmerksam, dabei ist die PM schon vom 20.05.2021: „Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos“ – Kontaktbeschränkungen, Einzelhandelsbeschränkungen, Untersagung kultureller Einrichtungen, Schulschließungen. Man wird das Gefühl nicht los, dass es beim BVerfG gar kein großes Interesse gibt, hier zu entscheiden und womöglich Präzedenzfälle zu schaffen…
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-042.html

man sieht besser wenn man den zeitraum so eingrenzt dass man auch dort betrachtet worum es geht. ich habe das mal mit dem tool der financial times gemacht. wir sehen dass wir dort in gleicher höhe gestartet sind (ca. 22) und nun in D eher bei 9 sowie in CH eher bei 13 liegen. Das wäre ca. 30% niedriger (oder andersherum: die Schweiz liegt 44% höher).
Die bei beiden Ländern sinkenden Positivraten spielen dabei keine Rolle.

Hier die aktuellen Infos zu Öffnungen aus der Schweiz - davon ist DE noch weit entfernt.

Bundesrat geht weiter als geplant

Am Montag, 31. Mai, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung entschieden. Er geht dabei weiter, als in der Konsultation vorgeschlagen. Vor allem bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Das ist eine Reaktion auf die verbesserte epidemiologische Lage sowie die Resultate der Konsultation.

Zusammengefasst sehen die Öffnungsschritte wie folgt aus:

Publikumsveranstaltungen
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel.

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.

Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Private Treffen
Der Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen.

Restaurants
Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.

Homeoffice
Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden, soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Weitere Lockerungen

  • Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen.
  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.
  • Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen.

Grossveranstaltungen
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. 1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021. 2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021. 3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10’000 Personen.

Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft.

Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr.

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Weil der Öffnungsschritt Ende Mai nun grösser als geplant ausfällt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit können auch die Auswirkungen dieses Öffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

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Der kleinere Ausschnitt zeigt vor allem, dass es in der Schweiz gerade starke tägliche Schwankungen gibt. Der von Dir errechnete prozentuale Unterschied ist ja z. B. am 21.5. viel geringer als am 22.5. Will sagen: aussagekräftig ist hier der Gesamttrend und der ist einfach ziemlich ähnlich.
Außerdem sind zwei Unterschiede zu beachten: In der Schweiz wurde sehr viel mehr geöffnet als in Deutschland und es wird mehr getestet (worauf die deutlich geringere Positivrate hinweist).

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Es bleibt halt nur Bauchgefühl dass die Ausgangssperre keine Relevanz für die positive Fallentwicklung hätte. Die Verfassungsbeschwerde besaß von Anfang absehbar ein hohes Risiko zum Scheitern. Die GFF hätte ihre Ressourcen besser einsetzen können.

Andersherum ist aber ebenso unbewiesen, dass die Ausgangssperre irgendeinen epidemiologischen Nutzen hatte. Zudem ist deren Verfassungsmäßigkeit ja noch keineswegs geklärt - das muss das Bundesverfassungsgericht ja erst noch in der Hauptsache entscheiden.