Hier die aktuellen Infos zu Öffnungen aus der Schweiz - davon ist DE noch weit entfernt.
Bundesrat geht weiter als geplant
Am Montag, 31. Mai, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Das hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung entschieden. Er geht dabei weiter, als in der Konsultation vorgeschlagen. Vor allem bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Das ist eine Reaktion auf die verbesserte epidemiologische Lage sowie die Resultate der Konsultation.
Zusammengefasst sehen die Öffnungsschritte wie folgt aus:
Publikumsveranstaltungen
Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel.
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Private Treffen
Der Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen.
Restaurants
Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.
Homeoffice
Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden, soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.
Weitere Lockerungen
- Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen.
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
- An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.
- Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen.
Grossveranstaltungen
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor. 1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021. 2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021. 3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10’000 Personen.
Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft.
Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.
Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr.
Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.
Weil der Öffnungsschritt Ende Mai nun grösser als geplant ausfällt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit können auch die Auswirkungen dieses Öffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.