Es geht um die Vereinbarkeit des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und des Umgangs von Behörden mit Sicherheitslücken, die ihnen bekannt sind, auf deren Schließung sie aber nicht hinwirken.
Würde mich ebenfalls interrssieren.
Die GFF hat zwar eine eher positive Stelkungnahme veröffentlicht, aber meinem Verständnis nach läuft das Urteil tendenziell ins leere (und somit auch sie positiven Aspekte).
Provider oder Firmen wie Google müssen ja mittlerweile bei der installation von Trojanern helfen, d.h. der Staat benötigt eigentlich keine Sicherheitslücken mehr. Das Opfer bekommt ja über einen offiziellen bzw. Eigentljch vertrauenwürdigen Kanal (z.b. bei einem Update) eine individuell kompromittierte Software untergeschoben.
D.h. der positive Aspekt des Urteils (es muss eine Abwägung zwiwchen Nutzen und potentiellen Schaden einer Lücke abgewogen werden) ist nicht mehr/nur eingeschränkt relevant.
Der negative Aspekt (vertraukichkeit von IT Systemen kann eingeschränkt werden) wurde hingegen bestätigt.
Ich freue mich auch über Einschätzungen anderer hier im Forum, besonders bezüglich technischer hintergründe