Verbotene Organisationen

Hallo könnt Ihr in der nächsten Lage bitte erläutern, was das Verbot einer Organisation genau bedeutet.

Dudurch werden ja die Mitglieder oder deren Gesinnung nicht einfach verboten.

Der dazugehörige Straftatbestand scheint ja die Mitglidschaft ineiner Verbotenen Organisation zu sein.

Aber was bedeutet das? Muss man nach dem Verbot noch Mitgliedschaftshandlungen vornehmen.? Oder wird durch das Verbot eine Mitgliedschaft vor dem Verbot plötzlich nachträglich zur Straftat?

Die Verbotsfeststellung durch die Innenministerien (der Länder, des Bundes) hat erstmal nichts mit der strafrechtlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu tun.

In der Regel werden Vereinsverbote aber in der Tat erlassen, weil die Vereine Straftaten begehen (siehe Rocker-Verbote, Diskussion um die „Letzte Generation“ und „linksunten.indymedia“ und natürlich zahlreiche Nazigruppen wie ganz aktuell die „Hammerskins“). Der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist aber völlig unabhängig davon, ob die kriminelle Vereinigung verboten wurde oder nicht. Oft fällt beides zusammen, aber nicht immer.

Daher: Es wird definitiv nichts nachträglich zur Straftat. Für die Strafbarkeit muss einzig der Beweis i.S.d. § 129 StGB erbracht werden, ein Vereinsverbot kann das grundsätzlich nicht ersetzen…

Nein. „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ gibt es in dem Sinne nicht als Straftatbestand, denn bis zum Verbot war die Organisation ja noch legal, und danach gibt es sie nicht mehr und sie hat rechtlich keine Mitglieder.

Das Verbot der Organisation bewirkt im Wesentlichen folgendes:

  1. Die Organisation ist offiziell aufgelöst.
  2. Das Vermögen der Organisation wird eingezogen.
  3. Die Symbole der Organisation sind verboten und die Zurschaustellung derselben steht unter Strafe.
  4. Es ist verboten und steht unter Strafe, die Organisation weiterzuführen bzw. Ersatzorganisationen zu gründen.

Rechtsgrundlage ist das Vereinsgesetz: VereinsG - Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

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