Was mir hier fehlte ist, dass im Par. 2 des Tierschutzgesetzes steht, dass Menschen, die Tiere halten für deren Wohlergehen verantwortlich sind (ich habe das etwas paraphrasiert). Das bedeutet, dass man ein Tier behandeln lassen muss, wenn es krank ist. Das ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Verpflichtung die jede/r von uns eingeht, die/der ein Tier hält.
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Das hier scheint der Thread zu der Debatte zu sein - ein neuer Thread zu einem Thema was es schon gibt macht das Forum immer ein bisschen unübersichtlicher ![]()
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