Urteil zu youtube-dl Webseite bei uberspace

Sorry, aber das ist nicht korrekt.

Die sogenannte Verwerfungskompetenz bzw. das Verwerfungsmonopol liegt beim BVerfG, andere Gerichte - einschließlich des BGH - haben nicht das Recht, ein Gesetz wegen eines vermeintlichen Grundgesetz-Verstoßes nicht anzuwenden, auch dann nicht, wenn der Verstoß aus Sicht des Gerichtes offensichtlich ist. Sie müssen, wie ich zuvor schon schrieb, bei ernsthaften Zweifeln den Fall dem BVerfG vorlegen.

Die Begründung war, dass es sich bei YouTube-dl um ein Open-Source-Projekt handelt und der Betreiber daher nicht greifbar ist, fall ein Betreiber überhaupt existiert (da an Open Source-Projekten ja grundsätzlich jeder mitarbeiten kann und die Mitarbeiter auch - je nach Projekt - durchaus eine hohe Fluktuation haben können). Also selbst wenn man einen Programmierer identifizieren könnte, der daran mitgearbeitet hat, könnte man diesem gegenüber höchstens erwirken, dass er zukünftig nicht mehr daran mitarbeitet…

Man könnte allenfalls fragen, ob man nicht gegen Github hätte vorgehen sollen. Vermutlich ist Github als Microsoft-Tochter auch einfach ein relativ schwieriges Klageziel, welches man vor allem in den USA verklagen müsste… Wäre ein direktes Vorgehen gegen Github aber wirklich besser? Github ist so gesehen ja auch nur ein Hosting-Anbieter für (gemeinsame) Softwareentwicklung.

In einem ähnlichen Spannungsfeld bewegt sich ja auch das sehr negative Urteil gegen Quad9, welches ja auch von der GFF juristisch bekämpft wurde. Aber auch hier gilt: Wenn die Rechtsprechung sich in eine problematische Lage bewegt (und das ist bei allem, was vom Landgericht Hamburg kommt, leider der Fall) wäre der Gesetzgeber gefordert, die Gesetze dergestalt zu konkretisieren, dass problematische Auslegungen wie die Störerhaftung von DNS-Anbietern durch die Gerichte nicht mehr möglich sind. Gerichte dürfen innerhalb ihres Gesetzesspielraumes halt auch aus unserer Sicht sehr negative Entscheidungen fällen. Oder man treibt so einen Prozess eben bis zum BGH und hofft dort auf eine freundlichere höchstrichterliche Rechtsprechung.

Nope, denn youtube-dl ist kein Onlinedienst, sondern eine Software, die auf meinem Rechner läuft.

Das ist doch das, was ich meine. Eigentlich zahlen wir Urheberrechtsabgaben um zum privaten Gebrauch Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material machen zu dürfen. Aber die Contentmafia hat mit Hilfe von Korruption Gesetze erlassen, dass das eben doch nicht erlaubt ist, wenn dafür ein „wirksamer Kopierschutz umgangen“ wird. Was Blödsinn ist, denn wenn er umgangen wird, ist er ja gerade nicht wirksam. Die Rechtsprechung hat daher daraus gemacht, dass alles „wirksam“ ist, sobald der Anbieter behauptet, dass es so sei. Ich zahle also Geld für ein Recht, das ich dann gar nicht ausüben darf. Wo gibt es denn noch legale Quellen für die Privatkopien, für die ich bezahle? Für Musik könnte ich noch in ein Geschäft gehen, und mir diese antiquierten, glänzenden Plastikscheiben kaufen, aber bei Filmen müsste ich schon auf VHS zurückgehen, um irgendetwas ohne „wirksamen Kopierschutz“ zu finden.

Ja, das würde ich bestreiten. Mittlerweile nutzt doch praktisch jeder, der regelmäßig Musik hört, legale Flatrate-Streamingdienste wie Spotify, Deezer u.ä. Das ist in den meisten Anwendungsfällen viel praktischer als sich umständlich irgendetwas herunter zu laden und seinen Freunden auf CD-ROM zu brennen^^, und wer sich nicht einmal das finanziell leisten kann, der würde sich auch keine antiquierten Tondatenträger kaufen oder anderweitig Geld an die Musikindustrie bezahlen. Tools wie youtube-dl füllen Nischen in der Anwendung, zB wenn man mobiles Datenkontingent schonen will. Da entsteht 0 „Schaden“. Es werden bloß zahlende User gegängelt.

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50% sind aber auch eine absolut überzogene Fantasiezahl. 0,1% wäre vielleicht angemessen. Ich hab jedenfalls auf der Arbeit keine einzige urheberrechtlich geschützte Datei eines Profiteurs der Urheberrechtsabgabe auf meinem Rechnerspace.

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Das ist in der Tat ein Problem. Wie gesagt, ich bin mit der Gesetzeslage auch nicht einverstanden. Schauen wir uns doch mal die Gesetzesgrundlage an:

Da durch Umgehen eines Kopierschutzes keine „erlaubte Vervielfältigung“ mehr stattfindet, sondern eine verbotene Vervielfältigung, stimme ich dir absolut zu, dass es faktisch kaum noch relevante Anwendungsfälle von § 53 UrhG i.V.m. § 54 Abs. 1 UrhG gibt.

Die Konsequenz dessen muss aber logischerweise sein, entweder

  1. die Pauschalabgabe auf Hardware zu reduzieren oder gar ganz abzuschaffen
  2. oder § 54 Abs. 1 UrhG dahingehend zu ändern, das Wort „erlaubt“ zu streichen, die Abgabe daher auch für illegale Vervielfältigung zu erheben

Die Konsequenz kann hingegen nicht wirklich sein, bei der Frage, ob ein „mäßig guter Kopierschutz“ schon ein Kopierschutz i.S.v. § 108b Abs. 1 UrhG i.V.m. § 95a UrhG ist, darauf abzustellen, dass dies nicht der Fall sei, um damit den Anwendungsbereich der Privatkopie i.S.d. § 53 UrhG zu öffnen, der wiederum durch § 54 Abs. 1 UrhG finanziert wird. Das ist mir einfach etwas zu sehr „um drei Ecken durch den Hinterkopf in’s Auge geschossen“. Klar kann man diese Argumentation verfolgen, aber sie ist halt offensichtlich „zielorientiert“ und relativ unsauber.

Hier machst du mE den Fehler, bei einer geänderten Rechtslage von einem Fortbestehen des Status Quo auszugehen. Würden wir das Kopieren grundsätzlich - vor dem Hintergrund, dass die Ausgleichsfinanzierung der Content Creators über Pauschalabgaben oder gar aus Steuermitteln erfolgen soll - erlauben, würde das auch wieder dazu führen, dass sich (effiziente) Strukturen bilden würden, die dieses Kopieren ermöglichen.

Ganz im Ernst, ich würde in diesem Fall sofort Netflix kündigen, weil es mir jetzt schon auf die Nerven geht, dass ich im Prinzip ein halbes Dutzend Video-Flatrates brauche, um alles sehen zu können. Wäre das kopieren legal, würden aktuell illegale Plattformen (historisch kinox.to u.ä.) völlig neu (weil: legal) erblühen und wären die deutlich bessere Alternative zu Netflix und co.

Aber diese Diskussion ist generell sehr theoretisch, weil es schon wegen der Internationalität des Internet vermutlich nie zu einer Aussetzung von Urheberrecht kommen würde (die diplomatischen Verwerfungen mit z.B. den USA wären zu groß…)

Dazu werden zu viele „Business-Geräte“ als steuerbegünstigter quasi-Lohnersatz an Mitarbeiter ausgegeben :wink: Also ja, 50% ist vermutlich zu hoch, aber 0,1% wäre auch deutlich zu niedrig.

Entweder 1. im Sinne von „ganz abschaffen“ oder

  1. § 108b dementsprechend ändern, dass entweder der spezielle gesetzliche Schutz für die „wirksamen Kopierschutzmaßnahmen“ wieder gestrichen oder so eingeschränkt wird, dass er sich nicht auf Privatkopien bezieht.

Punkt 2. ergibt keinen Sinn. Wieso sollte man Gebühren bezahlen für etwas, das man nicht darf, und wofür man Strafgelder bezahlt, wenn man erwischt wird? Das wäre wie wenn bei jedem Autokauf eine Gebühr fällig würde um zukünftiges, ungeahndetes Falschparken zu kompensieren.

Hier machst du eine falsche Dichotomie auf. Es geht nicht darum, Kopieren „grundsätzlich“ zu erlauben, also dass bspw. jemand Netflix, Prime und Disney spiegelt, und jeder kann sich dann da kostenlos oder für ein Abo zum halben Preis alles herunterladen. Es geht um Privatkopien.

Das sind meiner Ansicht nach im Wesentlichen:

  1. Kopien von mir aus legalen Quellen abgespielter/heruntergeladener Mediendateien zu meiner eigenen Verwendung, um sie zu einer anderen Zeit, an einem anderen Ort, auf einem anderen Gerät, bspw. auch im ICE durch die Funklöcher der Republik ohne stabilen Internetzugang, (erneut) zu konsumieren, oder einfach nur zu Backupzwecken. Wobei ich hier einmal prinzipiell in Frage stellen würde, aus welchen Gründen hier überhaupt ein Anspruch auf Kompensation entstehen sollte. Vielleicht weil Youtube keine Werbung mehr vor Songs schalten kann, die ich mit youtube-dl herunterlade.
  2. Kopien aus legalen Quellen, die ich meinem engen persönlichen Umfeld zur Verfügung stelle. In den analogen Zeiten von Mixtapes und VHS-Kassetten kursierte da mal die Zahl von maximal 7 Kopien.

Aber so wie das jetzt aussieht, zahlen wir alle Gebühren auf unsere Geräte für ein Nutzungsrecht, das wir gar nicht bekommen.

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Realistisch betrachtet haben wir sowas doch in allen Lebensbereichen.
Die Preise für Tickets im Nah- und Fernverkehr enthalten selbstverständlich auch die Kosten, die den Verkehrsbetrieben durch Vandalismus entstehen, die Preise der Artikel im Supermarkt enthalten natürlich auch einen kalkulativen Anteil für durch Ladendiebstähle verloren gegangene Ware.

Das ist natürlich nicht das gleiche wie bei einer staatlich organisierten Zwangsabgabe, aber rein vom Mechanismus ist es doch recht ähnlich.

Ich bin aber auch schlicht für „ganz abschaffen“, insofern haben wir hier eigentlich keinen Dissens.

Lies nochmal, woher diese ganze Diskussion kam (die zweite Antwort in diesem Thread). Es ging bei dem Beispiel mit der signifikanten Erhöhung der Urheberrechtsschutzabgabe um den hypothetischen Fall der generellen, weiten Erlaubnis des Kopierens, daher gerade um den Fall, dass die Abgabe auch „aktuell verbotenes Kopieren“ abdecken soll. Das ging dann hin- und her, aber das ist immer noch der Ursprung dieser Sub-Debatte. Daher: Dir mag es um Privatkopien gehen, aber in dem Moment, in dem du dich auf das oben genannte Zitat („in Gold aufwiegen“) bezogen hast, haben wir nicht mehr nur über Privatkopien gesprochen, weil sich dieses Zitat mMn hinreichend klar auf eine weitestgehende generelle Legalisierung des Kopierens bezog.

Wie gesagt, wir haben hier eigentlich keinen Dissens, ich sage halt nur, dass es hier wenig Sinn macht, Gerichtsurteile (vor allem des notorisch urheberrechtsfreundlichen LG Hamburg) zu kritisieren, sondern der Gesetzgeber am Zuge ist, die sehr fragwürdige Rechtslage zu ändern.

Um die Debatte noch mal etwas zu strukturieren:

Wir reden über vier verschiedene Szenarien:

  1. Der Status Quo
    Die Privatkopie ist rechtlich erlaubt, existiert durch tatsächliche Einschränkungen in Form des Kopierschutzes aber nicht mehr wirklich. Dennoch zahlen wir recht hohe Ausgleichsabgaben auf Hardware. Das wird von allen Teilnehmern der Diskussion als problematisch empfunden.
  2. Die Lösung über die Wiederherstellung der Privatkopie
    Durch Rücknahme der Einschränkungen der Privatkopie soll die Ausgleichsabgabe wieder „fair“ sein, da durch den Wegfall dieser Einschränkungen tatsächlich das private, nicht gewinnorientierte Kopieren möglich wird. Die Abgabe auf Hardware bleibt dabei erhalten.
  3. Die Lösung über die Streichung der Ausgleichsabgabe
    Da es im Status Quo faktisch kaum noch Privatkopien gibt, soll die Ausgleichsabgabe gestrichen werden.
  4. Die Lösung über die drastische Liberalisierung des Kopierens, indem auch illegales Kopieren in die Ausgleichsabgabe einbezogen wird
    Diese Lösung soll berücksichtigen, dass durch das Kopieren YouTube, Online-Videorekordern und anderen Online-Diensten die Möglichkeiten zur Kopie generell enorm gestiegen sind. Faktisch ist es kaum noch möglich, das Urheberrecht wirklich durchzusetzen, da das Vervielfältigen von Daten kaum verhindert werden kann und die Grenze zwischen Legal und Illegal für den Nutzer (siehe z.B. Debatte zu illegalen Online-Streaming-Diensten) kaum noch sinnvoll zu ziehen ist.

Das Konzept der Privatkopie kommt eben noch aus einer Zeit, in der die Anzahl der Verbreitungskanäle (Fernsehen, Radio, Freunde) recht beschränkt war und das Kopieren auch immer mit Qualitätsverlusten einher ging. Dies ist einfach nicht mehr der Fall, weshalb es auch verständlich ist, dass das Konzept irgendwie eingeschränkt werden musste. Das Resultat, also der aktuelle Status Quo, ist jedoch in’s gegenteilige Extrem umgeschlagen, weil faktisch eigentlich kein sinnvoller Anwendungsbereich für die Privatkopie verbleibt, aber dennoch eine Abgabe dafür erhoben wird.

so würde ich aber nicht für eine Abschaffung der Privatkopie argumentieren. Dann wird das Gegenstück zur ausgeschnittenen Zeitungsseite irgendwann illegal, weil Rechteinhaber*innen noch weitere Einschränkungen machen (z.B. untersagen die gelesenen Artikel in einer Datenbank zu speichern um diese wieder zugänglich zum machen - machinelearning vs. Fotoalbum mit Zeitungsauschnitt).

Heute erkaufen wir uns den Zugang zu Inhalten mit durchaus recht teuren Abos und das wird noch ein Riesenproblem werden: Wenn diese Archive nicht weite Verbreitung finden, dann werden Inhalte einfach nicht mehr zugänglich sein und verschwinden. Ich wüsste nicht, dass es eine solche Pflicht überhaupt gibt.

Die sogenannten Rechteinhaber sind etwas zu kurz gekommen als es um die Pflichten ging. So kann man zwar 70 Jahre ein Copyright innehaben, muss es aber nicht so wirklich zugänglich zur Nutzung machen. Markenrecht wird da auch noch ins Felde geführt: Gamesworkshop und D&D sind da große Beispiele für das ausloten des modernen Copyright.

Die Rechte der Mediennutzer gehören genauso radikal und aggressiv durchgesetzt wie die der Rechteinhaber. Mindestens. Die ganzen NGO’s haben hier die letzten Jahre nicht wirklich helfen können, denn in der ganzen Kommunikation steht man doch da wie ein totaler Loony, wenn man über das Recht redet irgendwas zu kopieren. Das ist halt nicht so gut, wenn man von spenden lebt.

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