Urteil des ThVerfGH zum Paritätsgesetz

Im Nachgang zu dem Urteil des ThVerfGH zum Paritätsgesetz: vielleicht war es einfach nur schlecht gemacht, andererseits kann man sich auch die Frage stellen, ob eine etwaige Verfassungsänderung diesbezüglich nicht sogar „verfassungsidentitätswidrig“ wäre. Frau Prof. Polzin hat diese in einem Interview aufgeworfen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lverfgh-thueringen-kippt-quotenregel-fuer-landtagswahlen. Mich würde eure Meinung interessieren!