Heute hat das BVerfG entschieden, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und bis Ende 2022 nachgebessert werden muss.
Klimaschutzgesetz verfassungswidrig: Sensationserfolg für Kläger - Politik - SZ.de (Paywall)
„Doch dann folgt das große Aber: Grundrechte würden dadurch verletzt, dass die bis 2030 zugelassenen Emissionsmengen die danach verbleibenden Möglichkeiten einer weiteren Reduktion „erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtliche Freiheit gefährdet ist“. Anders ausgedrückt: Das Gericht rügt, dass das Problem auf die Zukunft verschoben worden ist, indem im Klimaschutzgesetz nur steht: Wie es mit der Reduzierung der Treibhausgase nach 2030 weitergeht, soll 2025 in einer Verordnung geregelt werden. Das ist zu wenig, findet Karlsruhe.“