Urheberrechtsreform Uploadfilter

Hallo,

meine bisher einzige Quelle für das oben genannte Thema ist der FAZ Einspruch Podcast von gestern. Ich würde mich über eine Besprechung bei Euch freuen und vor allem auch eine Erörterung, wie das denn bitte funktionieren soll, wenn der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung einer EU Richtlinie völlig neue Prozesse definiert, obwohl z. B. Youtube ja kein eigenes Portal für deutsche Kunden betreibt. Sollen da Prozesse auf Basis der IP des Nutzers definiert werden? Wie seht Ihr das in der Praxis? Und ist so ein Alleingang mit EU Recht vereinbar?

Dank und beste Grüße

Hans

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Moin @HansM – bin auch erst zufällig über das Thema gestolpert, witzigerweise wieder ein Podcast, dieses Mal der Breitband-Podcast vom Deutschlandfunk. Mir erscheint das Thema tatsächlich ein wenig unterbeleuchtet, auch die Bundesregierung schreibt nur einen eher kurzen Absatz dazu auf Ihrer Website:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/urheberrechtsreform-1845042
Ich finde das Thema daher auch sehr spannend für die Lage – zum einen, um einmal kritisch zu schauen, ob und wem es jetzt etwas bringt – und was ggf. hätte besser gemacht werden können bzw. wie es den einzelnen Beteiligten gelingen kann, das ganze Gesetz technisch realistisch umzusetzen.

Bin auch der Meinung, dass dem Thema mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

Bin selbst überhaupt nicht in dem Thema drin, habe aber in meiner YouTube Abo-Box ein kurzes, informatives Video gesehen, welches ich hier mal teilen will.

Ja ich weiß, ist YouTube, allerdings halte ich diesen Beitrag (und auch Kanal) für seriös und auch empfehlenswert. Sicher kein maximal detaillierter Beitrag, aber für den ersten Überblick der aktuellen Situation (für alle die das Thema wie ich kaum verfolgt haben) sicher hilfreich und interessant.

Zu dem Thema hat Ulf ja einen perfekten Kontakt mit Julia Reda, die als Berichterstattering im EU Parlament genau dieses Thema bearbeitet hat, und nun bei der GFF ist. Würde mich freuen wenn sie dazu als Interviewpartner dazu kommen könnte.

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Wer sich für netzpolitische Themen und den Speckgürtel außenrum interessiert sollte sich den Podcast Logbuch: Netzpolitik [1] anhören, Linus und Tim begleiten das Thema (gefühlt) von Anfang an.

In der aktuellen (Stand: 15.02.2021) Folge [2] geht’s zusammen mit Julia Reda um den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

[1] https://logbuch-netzpolitik.de
[2] LNP380 Werkzeug der Aufklärung | Logbuch:Netzpolitik

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Würde gerne das Thema nochmal aufgreifen, nachdem ich gerade einen Artikel in der SZ gelesen habe (Reform des Urheberrechts: Warum Musiker wie Peter Maffay protestieren - Kultur - SZ.de). Darin steht unter anderem dies:

Ein anderes Argument ist, dass verschärfte Urheberrechte im Netz die Meinungsfreiheit gefährden.

Balbina: Das sind für mich Fake Facts. Ich bin die Letzte, die gegen Meinungsfreiheit ist. Wir werden von Leuten wie Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in eine Ecke gestellt, als hätten wir was gegen Meinungsfreiheit. […] Bitte auf die Zitatlänge achten. Die Moderation

Wäre wirklich interessant, das Thema mal von unterschiedlichen Seiten zu beleuchten. Da Philip ja „Vorsitzender von Julia Reda“ :wink: ist, kennt er sich bei dem Thema ja sicher auch aus. Wichtig wäre mir vor allem eine ausgeglichene Diskussion. Die Argumentation der Musiker scheint mir nämlich sehr schlüssig. Warum das Verwenden von 15s-Audio-Ausschnitten ohne finanzieller Beteiligung der Urheber die Meinungsfreiheit fördern soll, überzeugt mich auch nicht.
Außerdem interessant wäre der Punkt, warum es hier einen „deutschen Sonderweg“ gibt, der anscheinend ja sogar der EU-Direktive widerspricht. Und: Würden die Urheber eigentlich beteiligt werden, wenn man die französische Instanz von TikTok aufruft?