Untersuchungsausschüsse und Aussagegenehmigungen

Hallo,

auch wenn es jetzt nicht unbedingt ein tagesaktuelles Thema ist, würde es mich interessieren, wie es sich mit Aussagegenehmigungen im Bezug auf Untersuchungsausschüsse verhält.

In fefes Blog (Fefes Blog) bin ich über einen Twitter Post (https://twitter.com/hubertus_knabe/status/1310898505565851650 und https://twitter.com/hubertus_knabe/status/1310898669957382146) von Hubertus Knabe gestolpert.

Ich möchte explizit anmerken, dass mir weder Knabe im allgemeinen, noch der Sachverhalt seiner Entlassung als Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen im Besonderen bekannt sind.

Es geht mir mit dem Thema auch weniger um die Detailfragen dieses einen Falles. Es geht mir eher darum, dass es so wirkt als wäre es möglich den Erfolg von Untersuchungsausschüssen zu verhindern, indem den Zeugen die Aussagegenehmigung verweigert bzw. nur mir sehr erheblichen Einschränkungen erteilt wird.

Das wichtige Details nur in nichtöffentlicher Sitzung besprochen werden, war mir schon vom NSA Untersuchungsausschuss bekannt. Das aber auch in nichtöffentlicher Sitzung die Zeugen keine Aussagegenehmigung haben, war mir neu.

Es wäre schön, wenn Ihr dieses Thema mal im Allgemeinen behandeln könntet. Wer kann Zeugen die Aussage verweigern? Welches Recht wird da gegen welches Recht abgewogen?

Wie werden solche Fälle gelöst, in denen das Interesse des Untersuchungsausschusses genau auf solche Informationen abzielen, für die ein Zeuge keine Aussagegenehmigung hat?

Sollte nur ich hier eine Bildungslücke haben und die anderen Leser des Forums finden, das dieses Thema nicht weiter interessant ist, kann ich den Thread auch gerne wieder schließen.

Gruß und eine angenehme Restwoche,
Felix

1 „Gefällt mir“