Und jährlich grüßt das Murmeltier-Waffenrechtsverschärfung durch die Hintertür

Wie bestimmt einige schon mitbekommen haben, hat das Innenministerium einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um Rechtsextremismus zu bekämpfen.
Erstaunlich dabei ist, dass dabei anscheinend wieder einmal versucht wird, das Waffengesetz zu verschärfen. Der Katalog enthält den Punkt „9. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ in denen viele gute Vorschläge kommen, wie die Behörden endlich mal die bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Entwaffnung von Extremisten ausschöpfen können.
Doch im Infokasten des entsprechenden Papiers (Seite 11) versteckt sich folgender Absatz:

Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen werden verboten, um das Risiko besonders fataler Anschläge zu verringern. Für die in der rechten Szene sehr beliebten Armbrüste gilt fortan eine Erlaubnispflicht. Die Nutzung von Schießplätzen wird eingeschränkt, so- dass erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet sein soll.

Nachdem also vor ziemlich genau einem Jahr der letzte Entwurf zur Waffenrechtsverschärfung abgeschmettert wurde (siehe dazu auch LdN318 und entsprechender Thread im Forum) taucht der vermutlich gleiche Entwurf (wenn man nach den geforderten Verschärfungen geht) wieder auf dem Tableau auf.
Das letzte mal wurde der Gesetzentwurf durch die FDP abgeschmettert, unter anderem mit der Bedingung, dass das Waffengesetz zuerst, wie im Koalitionsvertrag (Seite 86) festgeschrieben, evaluiert werden muss. Diese Evaluation ist durchgeführt worden, der Bericht liegt seit August letzten Jahres vor. Ob sich diese Evaluierung aber mit der im Koalitionsvertrag geforderten, vereinbaren lässt, ist offen. Kritik hierzu von DSB und VDB

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Was für einen Grund sollte es geben, den letzten Thread zum Thema zu wiederholen?
Warum Hintertür? Die Bundesregierung/Innenministerium darf doch solche Bestimmungen erlassen, oder?
Warum, warum, warum müssen so viele gefährliche Waffen in Umlauf gebracht werden? Ich verstehe es nicht.
Schaut in die USA. Dort kann man live beobachten, was zu viele verfügbare Waffen in Gesellschaften anrichten können.

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Ich hoffe nur, sie fangen nicht wieder damit an Funsportarten wie zB Paintball zerstören zu wollen.

Was soll kriegswaffenähnlich sein?

Ich finde auch, dass wir die Diskussion schon zu oft hatten. Ich habe auch generell kein Problem mit denkbar scharfen Waffenrechten, wenn es um tödliche Waffen geht.

Hier wiederum gebe ich den Kritikern völlig Recht. Wenn man da an die unsäglichen Urteile im Hinblick auf Lasertag denke, frage ich mich auch immer, was dieser Mist soll. Ähnliches gilt für Paintball.

Das ist eben der große Unterschied in der Debatte:
Bei der Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts im Hinblick auf tödliche Waffen geht es um relativ konkrete Gefahrenabwehr. Wir wollen so wenig tödliche Waffen wie möglich im Umlauf haben. Das macht Sinn, das unterstütze ich auch gerne.

Bei der Debatte um Paintball, Soft Air, Laser Tag und auch Computerspiele mit hohem Gewaltanteil geht es nicht um materielle Gefährlichkeit, sondern um den Vorwurf vor allem konservativer, aber auch pazifistischer Menschen, dass Gewaltdarstellung und Spiele, in denen Gewalt dargestellt wird, zu einer „Verrohung“ der Gesellschaft führen würden - und dagegen wird dann teilweise mit dem Waffenrecht vorgegangen, was ich für verfehlt halte. Wir können bei solchen Dingen gerne Altersgrenzen vorschreiben, aber erwachsenen Menschen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Menschenwürde (also mit den ganz großen Geschützen!) zu verbieten, in Tarnklamotten Paintball oder Laser Tag zu spielen, ist einfach unglaublich albern…

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Grund ist der aktuelle Anlass.

Der letzte Verschärfungsversuch ist am Widerstand aus der Waffenbesitzenden-Community gescheitert, der so groß war, dass die FDP trotz dessen, dass es nicht in ihr Resort fällt, den Hinweis auf den Koalitionsvertrag geben musste. Ob die Evaluation nach den Vorgaben des Vertrages vonstatten ging, wird ja auch begründet bezweifelt. Nun versucht man, versteckt unter einem Spiegelstrich, in einem 13 Themen umfassenden Dokument, dieses Thema wieder auf’s Tableau zu bringen.

Der Staat hat heute schon jederzeit die Rechte und die Mittel Rechtsextremisten zu entwaffnen. Heute schon besitzt kein Extremist die gesetzliche Zuverlässigkeit Waffen zu besitzen, was dazu führt, dass Feuerwaffen weder besessen noch erworben werden dürfen. Da aber unter dem Punkt „Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ auch weitere Waffenrechtliche Einschränkungen befinden, di mit der Entwaffnung von Rechtsextremisten nichts zu tun haben (Verbot von „kriegswaffenähnlichen“ Halbautomaten, Schießen von Jedermann (anscheinen auch Rechtsextremisten?) weiter unter Aufsicht erlaubt, aber die Art der Waffen wird eingeschränkt), dann Erhärtet sich der Eindruck, dass der gescheiterte Gesetzentwurf unter anderm Deckmantel durchgesetzt werden soll. Das ist für mich durch die Hintertür.

Leider ist der …Ruf nach Waffenrechtsverschärfungen einfach. Leider ist in Deutschland die Aufschlüsselung nach legalem und illegalem Waffenbesitz (ich glaube seit 2003) in der Kriminalstatistik entfallen, weil es keine Deliktrelevanz von legalen Waffen gab.

Ich will nicht, dass sich jedermann einfach eine Waffe kaufen kann. Nur ist es so, was auch in der aktuellen Forschung gesehen wird, dass die Beschränkung des Zugangs zu Waffen die Delikte mit Waffen verringert, nicht die Beschränkung der Anzahl. Die erste Waffe ist also die „gefährliche“.
Nur weil der Staat seiner Aufgabe nicht nachkommt, die Personen vom Waffenbesitz auszuschließen, die nicht geeignet oder zuverlässig sind, muss man nicht für den Rest der Waffenbesitzenden bestimmte Arten Waffen verbieten, weil sie „böse“ ausschauen (Kriegswaffenähnlichkeit). (Über die technische Sinnlosigkeit dieser Kategorisierung habe ich ja schon im letzten Thread Ausführungen gemacht)
(Unter Regierungsbeteiligung der Grünen wurde solch ein ähnliches Verbot der Kriegswaffenähnlichkeit überigens schon einmal aufgehoben)

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Wofür brauchen Sportschützen, Jäger und Schützenvereine automatische Waffen?

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Wie im letzten Thread bereits geschrieben und erörtert, bieten Halbautomaten z.B. für mich als Jäger bzw. für die Mitjagenden einen Sicherheitsgewinn. Wie auch im letzten Thread ausgeführt, will man nicht alle Halbautomaten verbieten, sondern nur die, die „böse ausschauen“.

Die Frage ist doch, wie viel „schnell verfügbare“ Feuerkraft für unterschiedliche legitime Anwendungen tatsächlich nötig ist.

Sportschützen? Keine, würde ich argumentieren. Das ich mit einer Schusswaffe mehr oder weniger gut ein Ziel treffen kann, kann ich auch ohne Halbautomat nachweisen.

Jagd? Bin kein Jäger, habe also keine Ahnung, wie viele Schuss in schneller Folge ich brauche, um mich gegen eine wilde Sau zur Wehr zu setzen. Aber 20 werden es wohl nicht sein. Und nicht alle Jäger jagen Wildschweine.

Aus gesellschaftlicher Sicht gibt es meiner Ansicht nach jedenfalls eine große Priorität, den Zugang von Privatpersonen zu allen Schusswaffen, aber insbesondere halbautomatischen, so sehr wir nur irgendwie möglich zu begrenzen.

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[TEIL1]

@Daniel_K Ich finde in Tarnklamotten rumrennen und Krieg spielen unglaublich albern, aber wenns den Leuten Spaß macht, ist das ihr Recht. Es gibt allerdings auch eine sportliche Option für Menschen, die kein Bock auf Krieg im Wald haben: Turnier Paintball

Beim Paintball ist das Problem, dass die Marker als Luftdruckwaffen zählen, das bringt viele Probleme, besonders bei sportlichen Wettkämpfen mit internationalen Spielern. Paintball Marker sollten Sportgeräte sein und nicht unters Waffengesetz zählen. Allerdings ist das Argument von Sportschützen ähnlich, die betrachten ihre Waffen auch als Sportgeräte.

@Margarete @ped,
Warum halbautomatisch? Weils Spaß macht und weils zum Schießsport dazu gehört. Es gibt auch verschiedene Disziplinen, bei denen es eine schnelle Schussfolge gibt. Falls die Angst so groß ist, dass unbedingt auch halbautomatische Waffen verboten werden müssen, dann sollte man zumindest im Kopf haben, dass der Amokläufer von Halle mit viel Aufwand eine vollautomatische Waffe selbst gebaut (gedruckt) hat. Diese Waffe ist zum Glück recht schnell ausgefallen. Es ist allerdings nicht sonderlich viel Können erforderlich, um zB. aus einer halbautomatischen Glock 17 eine vollautomatische Pistole zu machen, die innerhalb von weniger als 2 Sekunden 17 Kugeln abfeuern. Allerdings hab ich hier nur von Kriegswaffen ähnlichen Waffen gelesen, die das betreffen soll, warum nur die? Wenn meine Waffe nicht wie eine Kriegswaffe aussieht, ist es okay, dass sie halbautomatisch schießt? Davon mal angesehen, auch Repetierwaffen kann man sehr schnell neu durchladen, so schnell, dass zwischen den Schüssen weniger als eine Sekunde liegt. Wenn man wirklich etwas sinnvoll verändern möchte, bräuchte man Gesetze, die nur Schusswaffen erlauben, welche immer nur mit einer Kugel bestückt werden können, also praktisch kein Magazin haben bzw. keine rein mechanische Zuführung von Munition.
Statt einzelne Waffenarten zu verbieten, finde ich es angebrachter, lieber zu schauen, wer diese Waffen besitzt und wie leicht man eine Schusswaffe bekommen kann. Die Hürden sind gering, die Prüfungen pille palle.

Als ich vor ein paar Jahren meine WBK gemacht habe, hatten wir einen Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung, der war keine Pflicht. Dann hab ich am Vorabend der Prüfung eine Stunde Lückentext auswendiggelernt und bin dann mit 0 Fehlern durch die Prüfung, alle anderen haben auch easy bestanden. Erschreckend für mich, der Prüfungsraum war voll mit rechts außen Menschen. Die bevollmächtigen Prüfer und Lehrer haben rassistische Witze gemacht. Es wurden zB. Situationen durchgespielt, wann man seine Schusswaffen in Notwehr und Notstandssituationen gegen Mensch und Tier einsetzen darf. Dabei wurden vom Prüfer Beispiele genannt, die angeblich so passiert sind. […]

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[TEIL 2]

[…]

… (Abs.gel. Mod.) Er hat auch noch weitere Beispiele genannt, welche Tötungsdelikte in angeblichen Notwehrsituationen passiert sein sollen und den Einsatz einer Schusswaffe beihaltet haben. Das Ganze wurde mit einem spaßigen Unterton vorgetragen, als würden wir uns über einen lustigen Film mit rabenschwarzem Humor unterhalten. Der Prüfer hat auch verbale Angriffe gegen sich selbst genannt, die als Notwehrsituation zählen. Sein Beispiel fand ich interessant. „Wenn da jemand steht, der mich wiederholt als Nazi beschimpft und nicht aufhört, dann kann ich mich gegen diesen verbalen Angriff auch zur Wehr setzen.“ Der Schusswaffengebrauch ist natürlich ausgeschlossen. Ich dachte mir so, es wundert mich nicht, wenn dich jemand als Nazi beschimpft, und so einer wie du ist hier Prüfer und Lehrer für Sportschützen.
Es würde mich mal interessieren, ob dort überhaupt mal jemand seine WBK Prüfung nicht bestanden hat.
Dieses ganze Prüfprocedere wird von dem Schützenverein selbst durchgeführt. Die geben am Ende sozusagen eine Bestätigung ab, und dann bekommt man die WBK, nachdem das polizeiliche Führungszeugnis gecheckt wurde.

Ich kenne vier Schützenvereine. Alle sind voll mit AfD-Leuten, Rassisten und Nazis. An den Wänden hängen Bilder von Wehrmachtssoldaten und Kriegsgerät. Diese Schützenvereine suchen alle Nachwuchs. Ihre Neulinge werden von ihnen selbst „geprüft“, und ihre Freunde bei den Behörden, mit denen sie per du sind, bekommen dann die Bestätigung und los gehts. Laut Schießplatzbetreiber gab es früher bei so einigen Vereinen nicht mal eine Prüfung, weil das bedeutet ja Aufwand und Stress für alle. Dort sind die Leute also hingegangen, haben ein bissel gequatscht, geschossen und wenn das Führungszeugnis okay ist und die (weiße) Nase passt, gibts das Schießeisen. DAS sind mMn unsere Probleme.

Der rechte Rand bewaffnet sich seit Jahren und gefühlt gibt es keine Instanz, die das irgendwie überwacht, wer da wen die Schusswaffen besorgt. Die Behörden haben keine Lust sich darum groß zu kümmern, angeblich wären die Kapazitäten nicht vorhanden.

Ein Denkanstoß meinerseits, weshalb müssen Sportschützen tausende Schuss Munition zuhause lagern? Man könnte vllt. den Verkauf und die Lagerung der Munition mal in den Blick nehmen. Theoretisch dürfen Sportschützen ohnehin nur aufm Schießstand schießen. Also wäre eine Munitionsausgabe nur auf dem Schießstand theoretisch eine Lösung. Es gibt aber natürlich x Gründe, warum das in der Praxis nur schwer umzusetzen ist.

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Ich bin sicher keine Vertreterin von Sportschützen etc., aber du erzählst da anekdotisch und niemand kann es überprüfen. Hallo, Sportschützen im Forum: Könnt ihr das bestätigen?

Ist das nicht ein Argument dafür, halbautomatische Waffen soweit wie irgendwie möglich zu verbieten?

Davon mal angesehen, auch Repetierwaffen kann man sehr schnell neu durchladen, so schnell, dass zwischen den Schüssen weniger als eine Sekunde liegt.

Das ist aber schon enormer Unterschied zu modernen halbautomatischen Waffen und bei Repetierwaffen verliert man beim Nachladen in der Regel den Anschlag. Mit Repetierwaffen in kurzer Zeit auf viele Menschen zu schießen dürfte eine erheblich höhere Fertigkeit verlangen, als die selbe Tat mit einem Halbautomaten durchzuführen.

Statt einzelne Waffenarten zu verbieten, finde ich es angebrachter, lieber zu schauen, wer diese Waffen besitzt und wie leicht man eine Schusswaffe bekommen kann. Die Hürden sind gering, die Prüfungen pille palle.

Bin ich total bei Ihnen. Aber warum nicht beides? Die Art der legalen Waffen einschränken und gleichzeitig mehr auf die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer achten?

Ein Denkanstoß meinerseits, weshalb müssen Sportschützen tausende Schuss Munition zuhause lagern?

Müssen sie nicht. Eine Begrenzung bei der Munition ist sicherlich sinnvoll. Ein System, bei dem sowohl der Munitionshändler die verkaufte Munition dokumentiert, als auch der Schießstand die verschossene Munition quittiert, um bei „auffälligem“ Kaufverhalten mal zu schauen, ob jemand extrem viel Munition bunkert, ist denke ich mal auch umsetzbar.

Insgesamt muss ich sagen, dass ich persönlich für „Schießsport“ mit scharfen Waffen nur begrenzt Sympathie aufbringen kann. Ich finde auch das Argument, dass es zur „Tradition“ gehört, am Wochenende ein paar Dutzend Schuss zu verballern ein wenig weit hergeholt. Mein Opa war beim BGS, mein Uropa war Förster und bei der Wehrmacht, mein anderer Opa war vom platten Land, meine Schwiegerfamilie kommt aus dem tiefen Niederbayern und keiner von denen hat jemals „zum Spaß“ geschossen, sondern nur „beruflich“/zur Jagd. Wer gerne „taktischen“ Sport ausüben will, kann das auch mit Paintball oder BB-Guns machen.

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20 können es schon allein nicht sein, weil in Deutschland Langwaffenmagazine für Zentralfeuerpatronen über 10 Stück Fassungsvermögen verboten sind. Auf der Jagd ist es auch von Gesetzes wegen verboten mehr als drei Patronen in einem Halbautomaten zu haben.
Hinweis: Wer vom Bund noch Magazine als Erinnerungsstücke hat (wie sie auch massenhaft an Zivilpersonen nach Ausmusterung des G3 verkauft worden sind), hat einen verbotenen Gegenstand nach WaffG zu Hause → Straftat

Taktischer Sport ist nach den Gesetzen zum „Anlass“ der Wehrsportgruppe Hoffmann und ähnlicher Organisationen mit Feuerwaffen verboten.

Ja, es finden sich immer Argumente, etwas zu verbieten.

Wenn der Täter nur die Auswahl hat, zwischen halbautomatischen Sturmgewehr XY und dem gleichen Sturmgewehr XY nur ohne automatische Kugelzuführung, dann bestimmt ja. Als Amokläufer würde ich dann eine andere Waffen wählen z.B. eine Pump-Action Shotgun. Die kann man dann natürlich auch verbieten, und wenn der erste Amoklauf mit einem Repetiergewehr stattgefunden hat, verbieten wir auch die. Dann haben wir noch die halbautomatischen Pistolen, so ziemlich alle Pistolen sind halbautomatisch, die können wir dann auch alle verbieten. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt noch Repetierpistolen hergestellt werden. Man kann immer alles verbieten, das sollte allerdings nicht der Weg sein, da man damit auch viele Leute trifft, die weder falsch denken noch handeln. In Deutschland haben wir nicht die Situation, dass am laufenden Band Menschen andere Menschen mit legal erworbenen Dauerfeuerschusswaffen töten. In Deutschland haben wir die Situation, dass es eine rechtsradikale Szene gibt, die verdammt viele Schusswaffen hat und öffentlich laut von Gewalttaten träumt. Wenn ich an die letzten Amoktaten denke, waren das alles Taten mit rechtsradikalen politischen Hintergrund. Man sollte es diesen Irren natürlich so schwer wie möglich machen, man darf es sich allerdings selbst nicht so leicht machen und einfach nur die Dinge für alle verbieten, die solche Leute als Tatwerkzeug einsetzen.

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Was soll das bringen? Ich brauche nicht extrem viel Munition, um … (Wort gel. Mod.) 9 Leute zu erschießen. Da reichen eins zwei volle Magazine.

Auf Scheiben schießen hat nicht viel mit Taktik zu tun. Ich kann mich für das Schießen auf Scheiben auch nur begrenzt begeistern, offensichtlich gibt es aber viele Leute, die das können. Der Löwenanteil der Jäger in Deutschland ballert übrigens auch nur zum Spaß Tiere tot. … Satz gel. Mod.

Warum auch nicht? Wenn der Sportschütze eh nur am Schießstand schießen darf, dann kann er die Waffe ja dort lassen.
Und wenn er zum Wettkampf muss, bekommt er einen Metallkoffer mit, für den nur Schießstände den passenden Schlüssel haben.

Hab ich auch mal vorgeschlagen. Es würde wohl nicht funktionieren, weil der Aufwand für die Vereine zu groß wäre. Es bräuchte sehr viel Lagerplatz, der sehr gut gesichert werden müsste, außerdem zusätzlichen Platz, damit die Waffen gewartet werden können. Und dann wäre jeder Schützenplatz ein großes Waffenlager inkl. Munition. Nur die Munition dort zu lagern, wäre wahrscheinlich der bessere Weg.

Ich glaube, du meinst Kriegsspiele, Taktik gibt es in so ziemlich allen Sportarten. Man darf kein Krieg mit Airsoft, Lasergame oder Paintball simulieren bzw. diese Spiele nutzen, um sich auf kriegerische Auseinandersetzungen vorzubereiten. Inwieweit das täglich passiert, steht auf nem anderen Blatt. Die jeweilige Gemeinde kann da noch Auflage erstellen. Wir durften früher z.B. keine Tarnanzüge nutzen, was ich auch gut und richtig finde. Was ebenfalls nicht erlaubt war, ist das Simulieren von z.B. Hinrichtungen, Geiselszenarien oder ähnliche Kriegsverbrechen. Ich glaube, auch das Nutzen von Hoheitssymbolen ist nicht überall gestattet. Ich bin hier allerdings nicht auf dem aktuellen Stand.

Wir verbieten auch Ölheizungen, da treffe ich auch viele Leute mit, die „weder falsch denken oder handeln“. Das Konzept einer Ölheizung hat sich einfach als gesellschaftlich schädlich erwiesen. Das gleiche mit einem allgemeinen Tempolimit auf Autobahnen. Nicht jeder, der über 130 kmh fahren will, stellt eine Gefahr da. Ein Tempolimit wäre trotzdem eine sinnvolle Maßnahme.

Insofern würde ein weitgehendes Verbot „scharfer“ (wie man das auch immer definieren will) Waffen, außer im engen Rahmen und stark reguliert wo man sie für die Jagd oder das Ausüben bestimmter Berufe braucht, natürlich ein paar Menschen in ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Ich persönlich empfinde es aber als einschränkender, dass ich im Status Quo davon ausgehen muss, dass Rechtsradikale Menschen sich legal Waffen besorgen können und das Menschen in psychologischen Krisen Zugang zu Waffen haben, wenn ein naher Angehöriger oder sie selbst legale Waffenbesitzer sind.

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Hier kommt wieder das Behördenversagen ins Spiel. Ein Rechtsradikaler ist nach WaffG nicht „geeignet“ bzw. „zuverlässig“ eine Waffe zu besitzen. Selbiges gilt für Personen, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.“ §6 WaffG
Bezüglich des „altertümlichen“ Verständnisses von psychischen Krankheiten innerhalb des WaffG gab es auch einmal eine Stellungnahme des Fachausschuss Psychiatrie des BVÖGD:

1.) Es ist allgemein bekannt, dass bei psychisch kranken Menschen im Allgemeinen ein erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte gegenüber der Allgemeinbevölkerung nicht besteht. Dies ist nur bei einer sehr kleinen Zahl von Diagnosen und bei weiteren hinzutretenden spezifischen Bedingungen der Fall. Gewalttätiges Verhalten durch psychisch kranke Menschen erfolgt im Übrigen nur höchst selten unter Verwendung von dem Waffengesetz unterliegenden Waffen.

Die aktuelle Formulierung im Waffengesetz führt übrigens dazu, dass Waffenbesitzer im Frühstadium einer psychischen Krankheit oder „milden“ Krankheit davon abgehalten werden, einen Arzt aufzusuchen, weil zusätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht. Bei Jägern kann das auch z.B. bedeuten, dass sie ihre Jagdpachtfähigkeit verlieren und somit ein Revier aufgeben müssen, welches sie über Jahrzehnte aufgebaut und bewirtschaftet haben. Das alles nur wegen einem „psychischen Schnupfen“.
Ähnliches habe ich bei z.B. Lehramtsstudenten in meinem Kommilitonenkreis miterlebt. (In der Jägerschaft bin ich noch nicht lange genug unterwegs, um so etwas mitbekommen zu haben) Wenn der Amtsarzt das Gesetz nicht großzügig auslegt, dann kann ein Besuch beim Psychologen das Aus für die Verbeamtung sein.