Umsetzung der RED II in nationales Recht

Die europäische Renewable Energy direction II wurde im Dezember 2018 beschlossen. Nun sollte die bis Ende Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Hier der Schwerpunkt zu der Regulatorik und zu den derzeit erforderlichen Kriterien des grünen Wasserstoffs: Die aktuelle Regulatorik der RED II gibt eine schnelle Umsetzung für die Wasserstoffprojekte in Deutschland nicht her und die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem delegierten Rechtsakt.

Hier ein Positionspapier des BDEW dazu: